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Sammelverkehr #27182 09.08.2019 11:59
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Achdorfer Offline OP
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Hallo zusammen,
wo in der ADR oder GGVSEB finde ich wer für die Dokumentation bei Sammelverkehren zuständig ist
bzw. wo finde ich hierzu überhaupt etwas?
Muss tatsächlich der Fahrer die einzelnen Daten zusammenschreiben ?


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Sammelverkehr [Re: Achdorfer] #27183 09.08.2019 12:52
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M.A.T. Offline
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Hallo, Achdorfer
m.E ändert sich durch Sammelverkehr nichts an den Verantwortlichkeiten nach GGVSEB, lediglich die Ausnahme 18 läßt einige Erleichterungen zu.
Gruß
M.A.T.

Re: Sammelverkehr [Re: M.A.T.] #27185 09.08.2019 13:15
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Achdorfer Offline OP
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Das ist genau das Problem
was macht der Fahrer im Stückgutverkehr bei mehreren Beladestellen
jeder Absender übergibt ihm die richtigen Beförderungsdokumente für einen Kunden X und Y
Dann müsste der Fahrer die GGAV 18s nutzen und sich auf 3 berufen
er nutzt die 1.1.3.6 nicht hat also einen Kennzeichnungspflichtigen Transport
der Empfänger ist das Happ des Spediteurs die Auflistung der Gefahrgüter nach 5.4 ist
nach Absender vorhanden aber nicht addiert


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
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Re: Sammelverkehr [Re: Achdorfer] #27187 11.08.2019 13:10
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Udo Freitag Offline
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Moin Herr Achendorfer,

mehrere Absender? Ist es nicht so, dass man mehrere Auftraggeber des Absenders hat und nur einen Absender? Dann wäre das Problem gelöst.

Gruß

Udo

Re: Sammelverkehr [Re: Achdorfer] #27188 12.08.2019 07:20
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Achdorfer
Das ist genau das Problem
was macht der Fahrer im Stückgutverkehr bei mehreren Beladestellen
jeder Absender übergibt ihm die richtigen Beförderungsdokumente für einen Kunden X und Y
Dann müsste der Fahrer die GGAV 18s nutzen und sich auf 3 berufen
er nutzt die 1.1.3.6 nicht hat also einen Kennzeichnungspflichtigen Transport
der Empfänger ist das Happ des Spediteurs die Auflistung der Gefahrgüter nach 5.4 ist
nach Absender vorhanden aber nicht addiert


Seit wann schreibt der Fahrer Papiere? sick

Sprechen wir beim "Sammelverkehr" über "Sammelgutverkehr", so wie ich ihn kenne?

Ich pflichte den Vorrednern bei, dass sich hier nichts an den Verantwortlichkeiten ändert und in Deutschland sich die Pflichten aus der GGVSEB ergeben.

Im Sammelgutverkehr ist der Versandspediteur i.d.R. der Absender nach GGVSEB. Der ursprüngliche Versender ist Auftraggeber des Absenders. Damit muss der Versandspediteur dafür sorgen, dass korrekte ADR-Beförderungspapiere erstellt werden. Für den Vorlauf gibt es ein Bordero bzw. eine Rollkarte, die als ADR-Beförderungspapier dient bzw. spuckt das System ein Zusatzblatt "ADR-Beförderungspapier" mit aus.

Wenn die Kunden (Auftraggeber des Absenders) erst auf Gefahrgut hinweisen, wenn der Fahrer (des Subunternehmers = Beförderers) bereits bei ihnen steht, dann läuft im System was grundlegend falsch. Das ist deutlich zu spät. Der Absender (Versandspediteur) muss ja den Beförderer (Subunternehmer) bereits mit zustandekommen des Beförderungsauftrags schriftlich auf die Angaben im Beförderungspapier hinweisen. Das kann also nur morgens vor Abfahrt oder vielleicht in ferner Zukunft über das On Board Unit erfolgen.

Re: Sammelverkehr [Re: DJSMP] #27201 13.08.2019 11:10
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Achdorfer Offline OP
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Wir sprechen über Sammelgutverkehr
das Ablauf ist folgendermaßen wir planen täglich mehrere verschiedene Kundenlieferung die uns ein Stückgutspediteur ausliefern soll.
Darüber wird der Spediteur schriftlich beauftragt
Sobald wir einen Kundenaufträge im System geplant haben bekommt der Spediteur eine Gefahrgutvorabanmeldeung die genau dem ADR 5.4 entspricht
so wird dann ein Kundenauftrag nach dem anderen geplant und der Spediteur bekommt für jeden Transport diese Anmeldung.
Einige Stunden später kommt dann der Fahrer zu uns auf den Hof um diese Transporte zu übernehmen.
Er bekommt also mehrere Sendungen / Transporte auf sein Auflieger geladen. und für jede Sendung das richtige Frachtdokument mit allen
Gefahrgutdaten nach dem ADR.
Was wir aktuell nicht haben ist eine Zusammenfassung der Sendungen die auf diesem Auflieger geladen sind.
Das heißt er bekommt keine Dokumente von uns zu seinem Verteilerhub
Die Einzelnen Beförderungsdokumente sind von uns direkt zum Kunden ausgeschrieben.

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
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Re: Sammelverkehr [Re: Achdorfer] #27206 13.08.2019 12:53
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Stefan82 Offline
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Hallo Achdorfer,
es wird keine Zusammenfassung benötigt. Er hat alle nötigen Angaben auf den verschiedenen Beförderungspapieren. Durch die Änderung 2019 müssen die Punkte ja mit angegeben werden und er muss nur noch die Punkte addieren um herauszufinden ob er kennzeichnen muss. Das sollte eigentlich jeder Fahrer hinbekommen.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.08.2019 12:54.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Sammelverkehr [Re: Stefan82] #27207 13.08.2019 13:54
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DJSMP Offline
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Im Übrigen schadet es auch nicht, wenn der Verlader "mitrechnet". In unseren Verladechecklisten ist immer ein Checkpunkt "orangefarbene Tafeln angebracht/aufgeklappt..." vorhanden.

Ansonsten kann ich Stefan82 nur beipflichten. Verantwortlich für das Anbringen/Sichtbarmachen der orangefarbenen Tafeln ist der Fahrzeugführer. Die Punkte müssen pro Beförderungspapier eindeutig zu erkennen sein. Zusammenrechnen muss der Fahrzeugführer selber.

Re: Sammelverkehr [Re: DJSMP] #27209 13.08.2019 15:48
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Skypainter Offline
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Wenn der ukrainische Fahrer aber die Punkte für ein Kuchenrezept hält, bringt das wenig...…..


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Sammelverkehr [Re: Skypainter] #27211 13.08.2019 19:20
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Gerald Offline
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Hallo Skypainter,

Antwort auf
Wenn der ukrainische Fahrer aber die Punkte für ein Kuchenrezept hält, bringt das wenig...…..


Von solchen Aussagen halte ich nicht viel.

In der Gela 2017 gab es mal einen Beitrag zu der Änderung 2019 im Bezug Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1, wo stand: "...Nun obliegt es dem Fahrer zusammenzuzählen, ob die Sendung über den Grenzwert liegt oder nicht. Er muss die Summe bilden von 237+163+247+373. Was eigentlich nach einer simplen Addition aussieht, ist aber in der heutigen Zeit ohne Rechner nicht immer einfach zu bewältigen. ..." von jemand der sich bestens im Gefahrgutrecht auskennt erwarte ich eine andere Aussage.

Für mich ist diese Aussage für einen Fahrer schon unterhalb der Gürtellinie!!!

In dem Beitrag von DJSMP steht ja Zusammenrechnen muss der Fahrzeugführer selber. Und der Summenzug im Beförderungspapier bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 wird mit der Änderung ADR 2021 auch kommen.

Und eigentlich sollten wir uns freuen, denn die Punktereglung gibt es in Deutschland schon Jahrzehnte (war über die jeweilige RSEB geregelt) und jetzt für alle ADR-Staaten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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