Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Frage zur Klassifizierung #27198 13.08.2019 08:05
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
P
pandawand Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
P
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
Guten Tag zusammen,

ich stehe vor folgender Herausforderung. Wir sind Logistikdienstleister und versenden eine Vielzahl von verschiedenen Artikeln. Momentan versenden wir Rasierschaum gem. den Angaben aus dem SDB des Herstellers als begrenzte Mengen.
Wir möchten in Zukunft Rasierschaum von einem anderen Hersteller versenden. Allerdings stellt dieser kein Sicherheitsdatenblatt bereit, da nach deutschem Recht kosmetische Mittel von den Pflichten zur Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen sind.

Jetzt ist meine Frage, wie ich den Rasierschaum des neuen Herstellers gefahrgutrechtlich bewerten kann ohne SDB?

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Frage zur Klassifizierung [Re: pandawand] #27199 13.08.2019 08:12
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo pandawand,
auch wenn sie kein MSDS bereitstellen müssen, sind sie trotzdem nicht von der Informationsübermittlung befreit. Einfach die nötigen Daten anfordern.

Schlage mich ebenfalls mit Kosmetikprodukten rum. Die Qualität der Informationen ist oft zwar nicht überragend, da die Gegenseite von Gefahrgut meist nicht viel von Gefahrgut versteht, aber einfach hartnäckig bleiben.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Frage zur Klassifizierung [Re: Stefan82] #27219 16.08.2019 06:47
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
M
Marco66 Offline
Methusalem
Offline
Methusalem
M
Registriert: Oct 2013
Beiträge: 228
Manchmal kann es auch ganz hilfreich sein, einen neutralen Vermittler einzuschalten, da der Hersteller dann seinem Kunden gegenüber die Zusammensetzung geheim halten kann, oft der Grund für zäh verlaufende Gespräche.
Bei Interesse schicken Sie mir gerne eine PN.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Frage zur Klassifizierung [Re: Marco66] #27281 22.08.2019 07:20
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Rasierschaum wird aber immer sehr ähnlich zusammengesetzt, immer in Spraydosen < 1 L enthalten und somit immer begrenzte Menge sein. Wenn das die einzige Fragestellung bei dem Geschäft sein sollte, ist das eigentlich gar kein Problem - zumindest wenn es nur ADR-Transporte sind.

Im übrigen sind Spraydosen über einen Umweg doch wieder in der Kennzeichnungspflicht (Gefahrstoff!):

Kosmetische Mittel werden äußerlich am Menschen angewendet (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, Zähne, Schleimhäute der Mundhöhle, intime Regionen). Sie dienen sowohl zur Beeinflussung des Aussehens, wie auch zur Reinigung, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zum Schutz, zur Parfümierung und zur Beeinflussung des Körpergeruchs.

Kosmetika sind aufgrund Artikel 1 Abs. 5 c) von der CLP-Verordnung/ aufgrund §2 ChemG (letzteres bezogen auf Kennzeichnung) ausgenommen, sofern Fertigerzeugnisse für den Endverbraucher.

Die Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln in Nicht-Aerosolpackungen als „entzündlich“ wird empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Kosmetika in Spraydosen/ Druckgaspackungen unterliegen jedoch zusätzlichen Anforderungen gemäß Richtlinie 75/324/EWG (Aerosolrichtlinie):
-Unabhängig vom Inhalt die Angabe „Behälter steht unter Druck: Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.“
-sowie alle zusätzlichen Sicherheitshinweise, die den Verbraucher über die spezifischen Gefahren des Produkts unterrichten; wird einer Aerosolpackung eine separate Gebrauchsanweisung beigefügt, müssen auch in diese entsprechende Sicherheitshinweise aufgenommen werden.
-Wenn das Aerosol als „entzündlich“ oder „hochentzündlich“ eingestuft ist: GHS02 Flammensymbol
-Die Angabe „entzündlich“ oder „hochentzündlich“ in Abhängigkeit von der Einstufung des Aerosols als „entzündlich“ oder „hochentzündlich“.
-Die Sicherheitshinweise „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“ und „Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.“
-Weitere vorgeschriebene Kennzeichnungselemente und -angaben

Was ihr, sofern ihr lagert, auch wissen müsstet: die Wassergefährdungsklasse (WGK), von dieser Einstufung sind Komsetika nicht ausgenommen.

Fazit:
Nach deutschem wie europäischem Recht sind Kosmetika von den Pflichten zur Kennzeichnung nach dem Chemikalienrecht und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen.
Auf europäischer Ebene sind – wie auch schon unter dem früheren Chemikalienrecht – kosmetische Mittel gemäß Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe b der REACH-Verordnung von den Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen.

Die Hersteller kosmetischer Mittel sind jedoch verpflichtet, auf Anfrage ausreichende Informationen zur sicheren Handhabung ihrer Produkte im gewerblichen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die oft verwendeten Gruppenmerkblätter enthalten – ergänzend zu den mit den Produkten mitgelieferten Gebrauchsanweisungen – alle notwendigen weiteren Informationen für den sicheren Umgang mit kosmetischen Mitteln im gewerblichen Bereich (z. B. bei der Lagerhaltung des Handels). Mit ihrer Hilfe können bei Unfällen (z. B. bei der Lagerhaltung) oder bei versehentlichem Fehlgebrauch eines Produktes die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Schaden von den Mitarbeitern bzw. Kunden abzuwenden.


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3