ich bräuchte einen Rat von euch: Ich muss demnächst eine grössere Menge UN3077 in die USA versenden. Die Ware habe ich zwar noch nicht gesehen, allerdings wären laut Arbeitsblatt alle Anforderungen für einen Versand nach A197 gegeben. Allerdings ist von diesem Hersteller oftmals schon das LQ-Kennzeichen sowie alle EHS-Kennzeichen auf den Aussenkarton aufgedruckt. Wenn dies so ist.....kann ich das Kennzeichen unkenntlich machen (zukleben) , oder den Overpack mit schwarzer Folie wickeln oder am besten garnicht mehr nach A197 versenden?
wenn alle Vorgaben der A197 eingehalten werden, würde ich diese auch ausnutzen. Ich persönlich, würde die ADR LQ Kennzeichen unkenntlich machen und auch auf dem AWB anführen, dass die A197 eingehalten wird (ach wenn das lt A197 nicht gefordert wird). Einfach um mögliche Verzögerungen aufgrund von Verdachtsmomenten zu vermeiden. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Wenn du zufällig noch den Vorlauf auf der Straße Abdecken willst, würde ich auf den Frachtbrief folgenden Hinweis schreiben: UN 3077/SV375 Die zur Beförderung aufgegebene Sendung unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID
lt SV 197 wäre eigentlich kein Wortlaut verlangt. Natürlich ist es immer von Vorteil, wenn man die SV angibt. Da es sehr sehr genaue Checker gibt, würde ich dann aber den nach IATA-DGR vorgegeben Wortlaut für SV nehmen "Not restrictes as per special provision A197" (IATA-DGR 8.2.6.1) Ich habe es zwar erst einmal erlebt, dass aufgrund der "fehlenden" Worte "special provision" gestoppt wurde, aber dennoch empfehle ich es eher so
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
ich habe eine nächste Frage zur diesem Thema. Die Ware ist nun angekommen, allerdings sind die Gefahrenpiktogramme in schwarz auf den Karton aufgedruckt. (also ohne rote Umrandung). Ist dies überhaubt erlaubt?
gefahrguttechnisch sollte dies nicht relevant sein. Wenn du die A197 nutzt, bestätige die Unbedenklichkeit am AWB und der Transport sollte problemlos funktionieren.
Die GHS Piktrokramme werden ja in der IATA-DGR nur als Indikatoren für mögliches verstecktes Gefahrgut erwähnt und ich kenne mich mit der entsprechenden EU Verordnung nicht so aus, denke aber, dass die Piktrogramme nur in Schwarz nicht den EU Vorgaben entsprechen. Ich habe dazu auf der Seite des Bundesministerums folgende Information gefunden:
"Ab 1. Juni 2017 sind in der gesamten EU neue Gefahrenpiktogramme für Chemikalien zu verwenden. Gemäß der Verordnung (EU) Nr.1272/2009 (CLP - Classification, Labelling and Packaging) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung endet die Frist für den Abverkauf von Produkten, die noch mit den alten orange-schwarzen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind am 31. Mai 2017. Die Gefahrenpiktogramme sind auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rahmen und weißem Hintergrund." lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.