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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27293 22.08.2019 09:09
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
Aber ich bezeichne Dokumente ungern als Perfekt laugh

*lach

Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27307 22.08.2019 18:13
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Martin0710179 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico

Hallo Martin

ich sage nicht, dass es nicht erforderlich ist sicherheitsdatenblätter zu aktualisieren, verstehe mich hier bitte nicht falsch.

Antwort auf
Nach meiner Meinung ist die Neue Testvorschrift für LiBa eine neue Information, die über das Produkt Verfügbar ist. Daher schreibt ja die REACH Verordnung eine Aktualisierung vor.

Es ist keine neue Testvorschrift! Diese Tests müssen seit JAHREN gemacht werden. Die Prüfzusammenfassung muss auch schon seit längerem gemacht werden nach UN38.3. Neu ist nur die Tatsache, dass es nun im ADR usw dezidiert drinnen steht, dass diese Zusammenfassung vom Hersteller und Vertreiber zur Verfügung gestellt werden muss und damit haben wir ein rechtlich verankertes Dokument zur Informationsübermittlung. Es änder sich nichts an der Klassifizierung, es ändert sich nichts an der Leistung der Batterie.

Wie du schon als ersten Satz geschrieben hast, sind Sicherheitsdatenblätter für Lithiumbatterien nicht vorgeschrieben. Ein rechtlich nicht vorgeschriebenes Dokument, das jemand mals erstellt hat zu aktualisieren und zu sagen, so damit bin ich auf aktuellem Stand und erfülle damit die Vorgaben ist nicht die richtige Vorgehensweise.
Wann würdest du ein SDS als aktualisiert ansehen und damit auf die Prüfzusammenfassung verzichten? Wenn jemand das Datum aktualisiert hat? Wenn ein Satz drinnen steht, dass alle Prüfungen gemäß UN38.3 bestanden wurden? Wenn drinnen steht, dass die Vorgaben gemäß 60. IATA -DGR erfüllt werden (dann müsste das SDS jedes Jahr aktualisiert werden)? Für die Prüfzusammenfassung gibt es genaue Vorgaben was darin enthalten sein muss und diese Informationen findest du nur teilweise in einem Sicherheitsdatenblatt. Oft steht in Sicherheitsdatenblättern einfach sehr allgemeine Informationen über die Batterie und die kannst es dir aussuchen. Es werden beide UN-nummern angeführt und die Informationen, dass es der ADR SV188 entspricht, wenn die Leistung max 100 Wh ist oder eben nicht, wenn es über 100 Wh ist. Was soll ich damit anfangen? Es ist nicht meine Aufgabe herauszufinden welche Leistung die Batterie nun hat und welche Vorgabe damit zu tragen kommen. Es ist die Aufgabe des Herstellers mir alle nötigen Informationen zu übermitteln. Es sit die Aufgabe des Testlabors alle vorgeschriebenen Tests zu machen und zu dokumentieren und mir zu bestätigen dass alles bestanden wurde und der Versand daher möglich ist.
Ein Dokument, für das es keine rechtliche Grundlage gibt kann nicht als Ersatz für ein Dokument dienen, welches vorgeschrieben wird. Meiner Meinung nach begebt ihr euch dünnes Eis, wenn ihr euren Kunden empfehlt einfach das SDS zu aktualisieren und dieses dann anstatt des Prüfberichts akzeptiert. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die Behörde (Luftfahrt) bereits jetzt keine SDS anfordert sondern ein Produktdatenblatt oder ein Infoblatt, weil es eben für SDS keine rechtliche Grundlage gibt. Und ab nächstem Jahr wird dann nur noch das Prüfzertifikat eingefordert. Wenn das nicht vorgelegt werden kann, dann steht die Sendung. Ein SDS ist kein Ersatz für ein rechtlich verpflichtendes Dokument.


lg
Nicole


Hallo Nicole,
danke für deine Ausführliche Sichtweise. Das hilft mir sehr die Sache neu zu bewerten !

Für mich wäre ein SDS Aktualisiert, wenn eine Prüfzusammenfassung im SDS Enthalten ist, wie ab 1.1.20 gefordert.
Die zuordnung welche Transportvorschrift ich nehmen muss habe ich ja Anhand der Bezeichnung ( Typ ) sowie Anhand der Leistungsdaten die auf der Batterie Angegeben sind.
Bis jetzt habe ich es immer so gehandhabt. Ich habe im Anhang mal ein Beispiel.
Das war vermutlich ein Fehler meinerseits.

Hast du eine Idee wie man die Batterien weiterhin befördert bekommt, wenn Sie nicht mehr den neuen Anforderungen Entsprechen ?
Es gibt ja noch ausreichend Geräte ( zb. Werkzeug wie Akkuschrauber ) oder auch diverse Produkte, die kein neuen Test Vorlegen können weil evtl. zu alt oder eben nicht nach den neuen Anforderungen geprüft sind ?!

lg
Martin

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
CCR-PSDS-01_e.pdf (63.65 KB, 445 Downloads)

Irgendetwas ist ja immer....
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Martin0710179] #27308 22.08.2019 18:31
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Skypainter Offline OP
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Hallo Martin,

bisher war das ja auch ausreichend. Spätestens ab 01.01.2020 reicht so ein einfacher Satz nicht mehr aus. Die Hersteller hatten lange genug Zeit sich darum zu kümmern, jetzt schlagen die Versäumnisse zurück.

Gruß
Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27309 22.08.2019 18:51
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Martin0710179 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Hallo Martin,

bisher war das ja auch ausreichend. Spätestens ab 01.01.2020 reicht so ein einfacher Satz nicht mehr aus. Die Hersteller hatten lange genug Zeit sich darum zu kümmern, jetzt schlagen die Versäumnisse zurück.

Gruß
Skypainter


Hallo Skypainter,
das ist wohl wahr..
Und Auszubaden haben wir Spedi's die seriös arbeiten..
Viele werden Vermutlich erst 2020 mal mitbekommen dass sich was geändert hat !
Spätestens wenn am Flughafen beim ADR Check die Sendungen stehen bleiben..


Irgendetwas ist ja immer....
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Martin0710179] #27311 23.08.2019 08:51
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Martin0710179



Hast du eine Idee wie man die Batterien weiterhin befördert bekommt, wenn Sie nicht mehr den neuen Anforderungen Entsprechen ?
Es gibt ja noch ausreichend Geräte ( zb. Werkzeug wie Akkuschrauber ) oder auch diverse Produkte, die kein neuen Test Vorlegen können weil evtl. zu alt oder eben nicht nach den neuen Anforderungen geprüft sind ?!



Hallo Martin,

alte Geräte mussten ja auch schon getestet werden. Und die Tests müssen auch nicht neu gemacht werden. Für die Prüfung muss immer die aktuellste Fassung (derzeit ST/SG/AC.10/11/Rev.6/Amend.1) herangezogen werden. Die Prüfungen müssen aber nicht unbedingt neu gemacht werden, wenn eine Aktualisierung veröffentlicht wird. In den IATA-DGR steht z.B., dass alle Zellen und Batterien die gemäß der 3. Überarbeiteten Ausgabe (Rev. 3) oder jeder darauffolgenden Ausgabe getestet wurden, befördert werden dürfen (IATA-DGR 3.9.2.6.1 (a)), außer die Vorschriften sehen etwas anderes vor.
Die Hersteller müssen also nicht neu Testen, sie müssen nur die Prüfzusammenfassung vorlegen, die auch schon länger existieren sollte und falls sie nicht existiert müssen sie diese erstellen (lassen) aber die die kompletten Tests neu machen.

Das von die angehängte Sds ist so ein typisches "suchs dir zam" datenblatt. Einfach ein Datenblatt für alle Batterien die Panasonic so anbietet und du musst dir dann anhang der Modellnummer den Lithiumgehalt raussuchen und im Punkt 14 hast du dann alle Möglichkeiten aus der IATA-DGR abgeschrieben und du musst wissen was es ist.
wobei ja nur 4 der Zellen in Teil IA vom Lithiumgehalt fallen würden. Besonders "toll" finde ich mal wieder den Vermerk
"Even though the cells are classified as lithium metal batteries (UN3090 or UN3091), they are not subject to some requirements of Dangerous Goods Regulations because they meet the following:
1. for cells, the lithium content is not more than 0.3g ;
2. each cell is of the type proven to meet the requirements of each test
in the UN Manual of Tests and Criteria, PartIII, sub-section 38.3.
3. each cell is manufactured in ISO9001 certified factory."


Es gibt so viele Versender die nur lesen " they are not subject to some requirements of Dangerous Goods Regulations" und schon schicken sie die Batterien undeklariert durch die Gegend. Und vor allem, wieso sollen Zellen mit weniger als 0.3g Lithiumgehalt, die alleine verschickt werden, kein Gefahrgut sein?!

Schön auch der Vermerk, man soll sich mit seiner Transportfirma absprechen, was es denn nun ist. Nein, einfach nur nein. Ich muss nach IATA-DGR entsprechend unterwiesen oder geschult sein um Lithiumbatterien versenden zu dürfen. (IATA-DGR 1.6) Diese Tabelle auf Seite 4 ganz oben ist sowas von unnötig! Wenn ich nämlich nicht unterwiesen oder geschult bin, woher weiß ich dann wann es IA, IB oder II ist? Und wieso wird bei 969 und 970 nur noch II angeführt? Da sind Zellen mit über 1g Lithiumgehalt mit angeführt in der Übersicht, die müssen dann hoch in Teil I.

Wie du siehst nehme ich das SDS ganz schön auseinander. Und ich hoffe, dass ich diese Möglichkeit mit einem Prüfbericht gar nicht mehr bekomme.
Da hab ich dann klipp und klar für das jeweilige Batteriemodell drin stehen, welche Leistung, welche Art, welche Tests, nach welcher Fassung geprüft usw. usf.

Natürlich haben es die Transporteure beim Umstieg schwer, das den Absendern zu verklickern. Wie schon mal erwähnt, sage ich es meinen Kunden seit Anfang des Jahres und unterrichte es auch so in jeder Batterieschulung und in jedem Seminar oder Vortrag. Problem ist halt, dass viele sich nicht schulen lassen oder gar nicht wissen dass sie geschult sein müssen..."ist doch nur a Batterie" hört man dann sehr oft.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27314 23.08.2019 13:49
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
[quote=Martin0710179]
...
was auf dieser Webseite steht ist schlicht und einfach falsch. Die SV 310 bezieht sich ausschließlich auf Prototypen:


Hallo, in diesem konkreten Zusammenhang sehe ich es wie Skypainter. Zumindest unglücklich formuliert. Und was er zum SDB und den Inhalten sagt, kann ich nur unterschreiben.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 23.08.2019 13:52. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: M.A.T.] #27397 04.09.2019 15:20
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https://blog.labelmaster.com/wp-content/uploads/us-dot-testsummarybrochure-1.pdf
PHMSA hat jetzt ein Merkblatt herausgebracht (inkl. Fragen & Antworten), welches sich als sehr nuetzlich erweisen kann und auf viele Fragen eingeht.

Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Floridacargocat] #27398 04.09.2019 18:49
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naja, das war ja alles schon bekannt. Allerdings störe ich mich an Frage und Antwort 7.
Kein Transporteur auf diesem Planeten wird sich die Mühe machen, für jeden Transport von Lithium Batterien sich von irgendeiner Webseite die Informationen zusammenzusuchen. Auf der anderen Seite müssen die Spedis aber wissen, ob die Batterien den Vorschriften gemäß ADR (und den anderen Verkehrsträgern) entsprechen. Wenn wir da wiederum nur irgendwelchen Angaben ( Die Batterien entsprechen den Vorgaben des UN 38.3 Tests) haben, die nicht nachprüfbar sind, ist diese ganze Erneuerung doch nur eine Farce. Denn die Informationen habe ich auf Nachfrage auch jetzt schon bekommen. Das heißt dann zwar oft den ganzen Test, aber der Aufwand ist der gleiche. Also was soll das?

Skypainter


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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27400 04.09.2019 20:29
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
naja, das war ja alles schon bekannt. Allerdings störe ich mich an Frage und Antwort 7.
Kein Transporteur auf diesem Planeten wird sich die Mühe machen, für jeden Transport von Lithium Batterien sich von irgendeiner Webseite die Informationen zusammenzusuchen. Auf der anderen Seite müssen die Spedis aber wissen, ob die Batterien den Vorschriften gemäß ADR (und den anderen Verkehrsträgern) entsprechen. Wenn wir da wiederum nur irgendwelchen Angaben ( Die Batterien entsprechen den Vorgaben des UN 38.3 Tests) haben, die nicht nachprüfbar sind, ist diese ganze Erneuerung doch nur eine Farce. Denn die Informationen habe ich auf Nachfrage auch jetzt schon bekommen. Das heißt dann zwar oft den ganzen Test, aber der Aufwand ist der gleiche. Also was soll das?

Skypainter

Hi
verstehe ich aber so auch nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Spediteur sich das auf der Website zusammenzusuchen. Der Hersteller muss es nur verfügbar machen auf seiner Homepage. Sich das raussuchen und zur Verfügung stellen muss es meiner Auffassung nach der Versender. Er ist ja dafür Verantwortlich die Batterien entsprechend den Vorschriften zu übergeben und damit trifft ihn auch die Aufgabe auf Anfrage die Prüfzusammenfassung zur Verfügung zu stellen.

Was ich schön finde ist auf Seite 4 wie so eine Testsummery aussehen könnte. Ein schönes einseitiges Formular, das leicht zu lesen ist. Nicht wie die meisten chinesischen Prüfberichte die gleich mehrere Seiten haben.

Interessant ist die Darstellung der Batterie auf der Seite 7 auf der die Volt und die mAh angeführt werden. Steht doch eigentlich in den IATA Verpackungsvorschriften
"Die Nennenergie in Wattstunden muss auf der Außenseite des Batteriegehäuses markiert sein, außer bei solchen, die vor dem 1. Januar 2009 hergestellt wurden."

Lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Floridacargocat] #27403 05.09.2019 11:29
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Ursprünglich geschrieben von: Floridacargocat
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PHMSA hat jetzt ein Merkblatt herausgebracht (inkl. Fragen & Antworten), welches sich als sehr nuetzlich erweisen kann und auf viele Fragen eingeht.


Ich habe mir die letzte Seite mit der abgebildeten Lithium-Ionen-Batterie angeschaut und erstmal herzhaft gelacht. Wer den Fehler in der Kennzeichnung auf dem Batteriegehäuse erkennt, darf sich beim Händler seines Vertrauens eine Tüte Eis gönnen. wink

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