Versand von Gefahrengut (Basics)
#27352
29.08.2019 15:16
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Georg74
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Hallo, ich bin der Georg und hoffe, dass ich hier im Forum Antworten auf ein paar Fragen bekommen kann, die sich bei mir ergeben haben. Ich betreibe seit knapp zwei Jahren einen kleinen Fulfillment Service. Für kleine Onlineshops oder kleine Händler übernehme ich die Versandaktivitäten. Erst war es der Onlineshop meiner Frau. Dann ein alteingesessener, stationärer Händler für Befestigungstechnik, der Kunden die Ware als Service auch nach Hause schickt. Insgesamt sind es schon knapp ein dutzend kleine Unternehmen aus der mittelbaren Umgebung. Mittlerweile arbeite ich nur noch in Teilzeit in Festanstellung und kümmere mich die andere Hälfte des Tags um meine Kunden und deren Versand. Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Beispiel auch einen potenziellen Kunden an der Hand habe, welcher Farben und Lacke verschicken möchte. Oder auch (Auto-) Batterien. Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie muss ich die Kartons deklarieren (z.B. Warnhinweise)? Gibt es hierfür eine Übersicht im Netzt, mit deren Hilfe ich das problemlos herausfinden kann? Und was für mich bei der Kalkulation auch sehr von Bedeutung ist. Ab welcher Menge von welchem Versandgut benötige ich spezielle Gefahrgutkartons für den Versand? Die sind ja zum Teil nicht so ganz billig. Für mich als Laien ist es bei der Vielzahl von Quellen für (mitunter sehr schwer verständliche) Fachliteratur nur sehr schwer einen genauen Überblick zu bekommen. Edit: Habe im Internet von DHL ein Infoblatt gefunden, dass müsste doch für mich eigentlich schonmal die wichtigsten Dinge beinhalten. https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/GK/dhl-infoblatt-gefahrgutversand-072019.pdf
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27354
29.08.2019 15:40
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Hazardous
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Hallo Georg,
deine Anfrage lässt sich so leicht nicht beantworten. Es kommt immer auf den Verkehrsträger (Land, See, Luft ) an, mit dem du verschicken willst und eine Liste aus dem Internet wird dir nichts bringen, wenn du im Gefahrgut-Thema nicht geschult bist. Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.
Gruß Hazardous
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27355
29.08.2019 15:49
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Gerald
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Hallo Georg, Mein Problem ist jetzt, dass ich zum Beispiel auch einen potenziellen Kunden an der Hand habe, welcher Farben und Lacke verschicken möchte. Es gibt verschiedene Verkehrsträger, ich habe mal den Verkehrsträger Straße (ADR) gewählt. Das optimale für Dich wäre, wenn Du eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 besuchen würdest. Denn in Kapitel 1.3 steht "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen."Und die Personen nach Kapitel 1.4 sind der Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller, Betreiber eines Tankcontainers oder ortsbeweglichen Tanks und der Entlader. Und die Frage hier zu beantworten ist nicht so einfach, da es Freistellungsmöglichkeiten (z.b. Kapitel 3.4 (LQ) bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte)) gibt und es kann auch sein, das Du einen Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung brauchst (selbst oder extern), außer Du kannst GbV §2 Befreiungen nach der Ziffer 1. bis 7. nutzen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27357
29.08.2019 20:53
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Nico
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Hallo Georg, das liegt daran, dass die Vorschriften teilweise sehr komplex sind und man diese nicht einfach zusammenfassen kann. Selbst das von dir gefundene Infoblatt von DHL ist schon mit vorsicht zu genießen. Schon beim ersten Eintrag steht: Max. 500 ml - 3 Liter je Innenverpackung (Gefäß) , Max. 15 je Versandstück (Paket) ,abhängig von der jeweiligen Verpackungsgruppe (I, II od. III)Wie willst du jetzt wissen ob die Farben /Lacke die du eventuell verschicken willst in 500mL Verpackungen oder in 3 L Innenverpackungen verschickt werden dürfen? Wobei ich sagen kann, dass die 3L wohl eine DHL interne Begrenzung sein dürfte, denn nach ADR dürfen zB für UN1263 , FARBE (einschliesslich Farbe, Lack, Emaille, Beize, Schellack, Firnis, Politur, flüssiger Füllstoff und flüssige Lackgrundlage) oder FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschliesslich Farbverdünnung und -lösemittel), VG III bis 5L bei LQ verschickt werden. Was mit "max 15 je Versandstück" gemeint ist, kann ich momentan gar nicht nachvollziehen, denn auf der ersten Seite steht richtigerweise, dass Versandstücke mit Gefahrgut in begrenzter Menge nicht mehr als 30kg Bruttogewicht haben dürfen (auch hier muss man aufpassen, denn es gibt hier auch Ausnahmen, wo nur 20 kg Bruttogewicht erlaubt ist). Wenn hier nun max 15 Innenverpackungen je Versandstück gemeint ist, kommt das aber nicht hin, wenn doch direkt drüber steht, dass max 3L je Innenverpackung möglich ist. Denn 15 x3 = 45kg also nicht mehr erlaubt.... Da bei den beiden Einträgen darunter max. 15 Liter je Versandstück angeführt wird, wurde das "Liter" vermutlich bei den Farben und Lacken vergessen. Aber auch diese Information mit max. 15 Liter je Versandstück beim Parfüm und Bioalkohol ist ganz klar eine DHL interne Vorgabe, da ja laut Gesetzgeber max. 30 kg Bruttogewicht erlaubt sind. Du musst von den zu befördernden Produkten genau wissen was es ist (UN-Nummer, Verpackungsgruppe). Damit kannst du dann in den jeweiligen Regelwerken (ADR, IATA-DGR) nachschaun bis welche Mengen wie versendet werden kann. Für Luftfracht kann ich dir schon im Vorfeld sagen, dass du Farben und Lacke vermutlich nur als voll reguliertes Gefahrgut verschicken wirst können und einen IATA PK1 Kurs besuchen müsstest. Auf der Straße kommt es auf die Menge an ob du eventuell als Gefahrgut in begrenzter Menge (Limites Quanitity, LQ) verschicken kannst - hier brauchst du kein bauartgeprüftes Versandstück aber eine Kennzeichnung oder ob die Mengen so groß sind, dass du mit speziellen Versandstücken, Kennzeichnungen und Beförderungspapier arbeiten musst. Musst du mit Befördeungspapier arbeiten kann es sein, dass du einen Gefahrgutbeauftragten brauchst, wenn gewisse Mengen überschritten werden. Wenn du wirklich in diesen Bereich einsteigen willst, wirst du im Netz keine einfachen Übersichten finden sondern musst dich wirklich mit dem Thema auseinander setzen. Je nachdem was du nutzen kannst, musst du bei der Kalkulation neben Kosten für Schulungen (die dann auch in regelmäßigen Abständen aufgefrischst werden müssen) Kosten für spezielle Verpackungen, Kosten für Kennzeichen auch noch eventuell anfallenden Zuschläge bei den von dir gewählten Transporteuren berücksichten. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Nico]
#27358
30.08.2019 07:51
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Georg74
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Danke erst einmal für die Antworten. Für mich steht jetzt auf jeden Fall fest, dass ich dem Kunden mit den Farben und Lacken erst einmal absagen werde. Es sei denn, er hat das Know-How das er mir zweifelsfrei Mitteilen kann, wie das jeweilige Versandstück zu deklarieren und was zu beachten ist. Das ging aus seiner Anfrage erst einmal nicht hervor. Er weiß aber zum Beispiel, dass bei mir hinsichtlich des Gefahrgutes keinerlei Vorkenntnisse vorliegen.
Was mich allerdings im Vorfeld (und aus Neugier) interessieren würde wäre, wann die Gefahrgutkartons benutzt werden müssen? Die sind ja deutlich teurer als der klassische Versandkarton. Im Zweifelsfall müsste ich dann natürlich auch immer wissen, wann ich einen solchen Karton für den Versand einsetzen müssen.
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27359
30.08.2019 08:27
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Skypainter
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Was mich allerdings im Vorfeld (und aus Neugier) interessieren würde wäre, wann die Gefahrgutkartons benutzt werden müssen? Die sind ja deutlich teurer als der klassische Versandkarton. Im Zweifelsfall müsste ich dann natürlich auch immer wissen, wann ich einen solchen Karton für den Versand einsetzen müssen.
Hallo Georg, bitte nicht erschrecken, aber ich bin manchmal sehr pragmatisch und direkt. Wenn du irgendwann zertifizierte Verpackungen benötigst, brauchst du, wie schon von den Vorrednern angemerkt, eine entsprechende Schulung (z.B. nach ADR Kapitel 1.3) um zu wissen, wann du diese Verpackung einsetzen musst. In diesem Fall geht es auch um den Verpackungsvorgang und nicht nur um die Dienstleistung des Versendens. Ich bin gerne bereit, wie alle hier im Forum, jedem zu helfen. Aber schon aufgrund deiner Fragestellung implizierst du, es vielleicht auch ohne Schulung zu probieren. Und das ist ein absolutes NoGo. Und by the way, ob dein Kunde das entsprechende Know-How hat, ist für dich absolut irrelevant. Wenn irgendetwas passieren sollte (und das geschieht leider tagtäglich) dann haftet derjenige der verpackt, gekennzeichnet und versendet hat. Und entweder dein Kunde hat das Knowhow und liefert fertig gepackt und gekennzeichnet an oder er versucht die Kosten zu minimieren, in dem er das Risiko auf dich abwälzt, da er ja weiß dass du keine Ahnung von der Materie hat. Ein sehr sehr dünnes Eis..... Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27362
30.08.2019 10:41
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M.A.T.
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Hallo,.... Für mich als Laien ist es bei der Vielzahl von Quellen für (mitunter sehr schwer verständliche) Fachliteratur nur sehr schwer einen genauen Überblick zu bekommen. Hallo, Georg74 zusätzlich zu all dem, was die Vorredner schon geschrieben haben, drei Hinweise. 1. Es gibt viel an Literatur über Gefahrgut; bei der für Sie sinnvollen Auswahl ist die örtliche IHK oft ein guter Ansprechpartner. Ohne die aktuellen Vorschriften selbst im Wortlaut kommen Sie allerdings auf keinen Fall aus. 2. Falls Sie möglicherweise andere als solche Beförderungen machen wollen, die nach GbV nicht einen Gb verlangen, sollten Sie zumindest prüfen, eine Gb-Schulung für Straße mit Prüfung zu absolvieren. Einmal ist dies vorgeschrieben; zum anderen ist der Umgang mit den GG-Vorschriften nicht in einem Tag zu erlernen. 3. Seien Sie sehr vorsichtig, was Internet-Angaben zu GG angeht. Viel Erfolg. M.A.T.
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Georg74]
#27368
30.08.2019 14:46
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Gerald
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Hallo Georg74, Es sei denn, er hat das Know-How das er mir zweifelsfrei Mitteilen kann, wie das jeweilige Versandstück zu deklarieren und was zu beachten ist. In der GGVSEB solltest Du zum Beispiel mal im § 22 Pflichten des Verpackers lesen, dann wirst Du sehen, welche Pflichten Du hast. Im § 37 Ordnungswidrigkeiten stehen Ziffer 11 die Verstöße und in der RSEB Anlage 7 dann, mit welchen Bußgeld Du rechnen musst. Ich will natürlich nicht gleich aus der Mücke einen Elefanten machen. Aber so verstehst Du unser Anliegen vielleicht besser. Und das Gefahrgutrecht ist auch kein Hexenwerk!! Man muss es nur verstehen und einhalten. Unter Sammelverkehr solltest Du mal die Beiträge lesen, dann wirst Du sehen, dass es nicht so einfach ist, auch wenn ich nach diesen Beiträgen der Meinung bin, dass zurzeit die gesetzlichen Bestimmungen nicht so richtig umgesetzt werden bzw. nicht wahr genommen werden. Auch muss ich Skypainter in seinem Beitrag Recht geben, als er schrieb "Aber schon aufgrund deiner Fragestellung implizierst du, es vielleicht auch ohne Schulung zu probieren. Und das ist ein absolutes NoGo." Ich hoffe, Du gehörst nicht dazu. Ansonsten solltest Du Dir nochmal die Beiträge durchlesen, und dann kommst Du zum Schluss, doch darauf das es ohne eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 (ADR) nicht gehen wirst, denn Du stehst in der Verantwortung. Pass Bitte auf, das Du auf Grund der GbV §2 Befreiungen nicht doch einen Gb brauchst.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von Gefahrengut (Basics)
[Re: Gerald]
#27372
31.08.2019 08:03
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Georg74
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Ansonsten solltest Du Dir nochmal die Beiträge durchlesen, und dann kommst Du zum Schluss, doch darauf das es ohne eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 (ADR) nicht gehen wirst, denn Du stehst in der Verantwortung. Habe dem Kunden gestern abgesagt, da mir das Thema Gefahrgut dann doch zu komplex ist. Aus Zeitgründen ist es mir gegenwärtig auch (noch) nicht möglich mich mit diesem Thema näher zu befassen. Aber danke noch einmal für die Antworten.
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