Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Achdorfer]
#27391
04.09.2019 11:18
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M.A.T.
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Hallo, Achdorfer, die Argumentation, den Zettel im Etikett drucken zu können, sehe ich im ADR nicht begründbar. Dort (5.2.2.2.1.1.3) wird immer vom Versandstück, nicht von Etiketten oder Ähnlichem gesprochen. Da bin ich ganz mit Marco66 einer Meinung. Das wird auch durch 5.2.1 Bem. 2 gestützt, wo eben nur die nicht-GG-Piktogramme ins GHS-Etikett integriert sein sollen. Ganz praktisch gesehen: wenn man auf 10 cm ans Versandstück rangehen muß, um 2.1 von 3 zu unterscheiden, ist der Zettel zu klein. Gruß M.A.T.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Marco66]
#27392
04.09.2019 13:40
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Gerald
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Hallo Marco, Hallo Achdorfer, Du meinst also eine weitere Verkleinerung für das Kennzeichnungselement, Nein, für mich gibt es eigentlich nur zwei Größen 100mm x 100 mm oder 50mm x 50mm in Abhängigkeit vom der Größe des Versandstücks. Das hat ja Achdorfer in seinem Beitrag schon genannt, "...ich versuchen so groß als das Gebinde es hergibt den Gefahrzettel zu verkleinern."Den Hinweis von M.A.T. "...die Argumentation, den Zettel im Etikett drucken zu können, sehe ich im ADR nicht begründbar." kann ich nur Richtig finden. Hätte ich in meinen Beitrag besser darstellen sollen, dass ich von der Größe des Versandstückes ausgehe. Wie soll es auch anders gehen. Sonst könnte ja jeder machen, wie er es am Besten findet. Wo sollte das hinführen?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: Gerald]
#27393
04.09.2019 14:09
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DJSMP
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Die Möglichkeit der Verkleinerung von Gefahrzetteln nach ADR/RID/ADN/IMDG-Code bezieht sich immer auf die Größe des Versandstücks. Nur wenn das Versandstück zu klein ist, dürfen Gefahrzettel überhaupt verkleinert werden.
Das Anbringen von Produktetiketten, Gebrauchshinweise, ausschweifender QR-Code zum Scannen des Produkts durch den Anwender, GHS Kennzeichnung usw., welches dann ggf. die Fläche reduziert, ist kein Grund, die Gefahrzettel zu reduzieren. Das habe ich mir für einen beratungsresistenten Kunden im letzten Jahr nochmals vom BMVI bestätigen lassen:
Zitat BMVI:"Grundsätzlich gilt 5.2.2.2.1.1.3, hierfür kommt es auf die Größe des Versandstücks an. Sonstige Markierungen/Kennzeichen rechtfertigen keine Verkleinerung, es stehen ja auch mehrere Seiten zur Kennzeichnung zur Verfügung, das Versandstück muss ausreichend groß konzipiert sein."
Im IATA-Handbuch findet sich darüber hinaus an verschiedenen Stellen explizit die Forderung, dass im Zweifelsfall Verpackungen so groß konzipiert werden müssen, dass alle Markierungen und Kennzeichnungen anzubringen sind.
Bezüglich der Drehung von Gefahrzetteln hatte ich meine Aufassung schon kundgetan, welche dann kontrovers diskutiert wurde:
ADR/RID/ADN/IMDG-Code: Verkleinerung unter bestimmten Bedingungen möglich Drehung nicht möglich
ICAO T.I./IATA-DGR: Verkleinerung nicht möglich (Ausnahme Gasflaschen 7.2.2.3.2 b) ) Drehung unter bestimmten Bedingungen möglich
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.09.2019 14:12.
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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen
[Re: DJSMP]
#27396
04.09.2019 14:38
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Nico
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Bezüglich der Drehung von Gefahrzetteln hatte ich meine Aufassung schon kundgetan, welche dann kontrovers diskutiert wurde:
ADR/RID/ADN/IMDG-Code: Verkleinerung unter bestimmten Bedingungen möglich Drehung nicht möglich
ICAO T.I./IATA-DGR: Verkleinerung nicht möglich (Ausnahme Gasflaschen 7.2.2.3.2 b) ) Drehung unter bestimmten Bedingungen möglich
Halli Hallo, eine kleine Ergänzung bezüglich Verkleinerung nach IATA-DGR. Hier gibt es nicht nur die Ausnahme für Gasflaschen. Unter 7.2.2.3.1 wird eine Verkleinerung für einige Abfertigungskennzeichen sowie der Kennzeichen für 2.2, 6.2 und 9 auf Versandstücken mit ansteckungsgefährlichen Stoffen auch gestattet.  lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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