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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27405 05.09.2019 13:57
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
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Es ist nicht die Aufgabe des Spediteur sich das auf der Website zusammenzusuchen. Der Hersteller muss es nur verfügbar machen auf seiner Homepage. Sich das raussuchen und zur Verfügung stellen muss es meiner Auffassung nach der Versender. Er ist ja dafür Verantwortlich die Batterien entsprechend den Vorschriften zu übergeben und damit trifft ihn auch die Aufgabe auf Anfrage die Prüfzusammenfassung zur Verfügung zu stellen.



Hallo Nico,
logisch muss der Versender die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Hier ging es um die Frage 7: Muss der Versender das Prüfzertifikat beim Versand mitgeben? Antwort nein, nur irgendwie zugänglich machen.

Dann bin ich ja in der Situation, dass ich als Beförderer nicht nachprüfen kann, ob die Batterie den Vorgaben der entsprechenden Vorschriften entspricht oder nicht. 60% unserer Kunden fragen bei einem 38.3 Test ob man das essen kann und der Rest liefert ein SDB mit einem Satz, entspricht den Vorgaben von UN 38.3. Heute wieder ein SDB gesehen mit Bezug auf 38.3 2. Revision, die nicht mehr gültig ist. Kunde meint, wir sollen nicht so streng sein, fällt ja nicht auf.....

Also müssen wir uns als Beförderer bzw. als Absender im Logistikbereich vergewissern. Also Webseiten durchsuchen.....

Gruß
Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27417 06.09.2019 10:08
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Ursprünglich geschrieben von: Nico
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Es ist nicht die Aufgabe des Spediteur sich das auf der Website zusammenzusuchen. Der Hersteller muss es nur verfügbar machen auf seiner Homepage. Sich das raussuchen und zur Verfügung stellen muss es meiner Auffassung nach der Versender. Er ist ja dafür Verantwortlich die Batterien entsprechend den Vorschriften zu übergeben und damit trifft ihn auch die Aufgabe auf Anfrage die Prüfzusammenfassung zur Verfügung zu stellen.



Hallo Nico,
logisch muss der Versender die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Hier ging es um die Frage 7: Muss der Versender das Prüfzertifikat beim Versand mitgeben? Antwort nein, nur irgendwie zugänglich machen.

Dann bin ich ja in der Situation, dass ich als Beförderer nicht nachprüfen kann, ob die Batterie den Vorgaben der entsprechenden Vorschriften entspricht oder nicht. 60% unserer Kunden fragen bei einem 38.3 Test ob man das essen kann und der Rest liefert ein SDB mit einem Satz, entspricht den Vorgaben von UN 38.3. Heute wieder ein SDB gesehen mit Bezug auf 38.3 2. Revision, die nicht mehr gültig ist. Kunde meint, wir sollen nicht so streng sein, fällt ja nicht auf.....

Also müssen wir uns als Beförderer bzw. als Absender im Logistikbereich vergewissern. Also Webseiten durchsuchen.....

Gruß
Skypainter


Hallo Skypainter,
die Aussagen kann ich nur so unterschreiben. Ob man das UN 38.3 Zertifikat bzw. die Prüfzusammenfassung essen kann, wurde ich auch schon gefragt.

Hier sind aber auch die Spediteure gefragt, sich solchen Mist nicht mehr bieten zu lassen. Im Luftverkehr ist eine Schulung in allen Fällen verbindlich vorgeschrieben (auch bei kleinen Li-Batterien über 1.6). Ansonsten interpretiert das BMVI auch bei SV 188 so, dass das Personal über "ausreichende Anweisungen" samt regelmäßigen Schulungen verfügen muss.

Konsequenterweise müssen alle Spediteure ablehnen, wenn man solche Kunden an Land zieht, die keinen blassen Dunst haben. Aber leider sieht man dann nur die Dollarzeichen in den Augen. Ich höre dann immer nur: "Das können wir uns nicht leisten, dann geht der Kunde zum nächsten, der es macht". Warum könnt ihr euch das nicht leisten? Warum wollt ihr euch solchen Mist an Land ziehen?

Wir als Gefahrgutbeauftragte und Trainer erwischen diese schwarzen Schafe nicht. Wir schulen uns nen Ast bei den Unternehmen die es begriffen haben. Aber die Unternehmen, die euch sagen, dass ihr nicht so streng sein sollt, erfassen wir nicht. Die rutschen durch, wenn nicht andere Beteiligte wie die Spediteure eingreifen. Das betrifft vor allem die Unternehmen, die nur Batterien nach SV 188 bzw. Teil II haben.

Ich kann nur allen Spediteuren immer wieder empfehlen: Besteht auf den Nachweis des UN-Tests bzw. der Prüfzusammenfassungen, auch wenn ihr das nicht gesetzlich kontrollieren müsst. Sagt euren Kunden, dass eine Schulung für sein Personal notwendig ist und nennt ein kompetentes Schulungsunternehmen in eurer Nähe, welches zu Lithiumbatterien schult. Schaut nicht weg. Sagt auch, dass ihr euch mit strafbar macht und sowas nicht akzeptieren könnt. Und bitte nehmt diese Sendungen nicht an bzw. lasst diese Sendungen stehen, bis alles geklärt ist. Meldet notafalls an die Landesbehörde bzw. an das LBA.

Wir als Gefahrgutbeauftragte und Trainer versuchen alles, die Gefahrgutwelt mit Lithiumbatterien sicherer zu machen. Es müssen aber alle mithelfen, den Markt von ungeschulten und beratungsresistenten Amazon- und Ebay-Händlern, Baumärkten, Handy-Reparaturfirmen, Service-Providern, Airline-Wartungsfirmen usw. zu säubern, auch wenn man sich dazu in die Nesseln setzen muss und Prügel bezieht.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 06.09.2019 10:10.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: DJSMP] #27420 06.09.2019 10:53
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Hallo DJSMP,

ein Beitrag, der mir aus der Seele spricht.


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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27423 06.09.2019 11:19
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Das Problem ist meiner Meinung nach darin begründet, dass die Anforderungen der fachlischen Eignung beim Erwerb der Transport-Erlaubnis das Thema Gefahrgut nicht beinhaltet!
Man berücksichtigt schlicht die Tatsache nicht, dass es eine Frage der Zeit ist irgendwann einmal eine Ladung Gefahrgut auf die Ladefläche geschoben zu bekommen - und darüber natürlich nichts weiss.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt GG nicht mehr als 'Nische' zu bedienen und nur dann informiert wenn ein Spediteur explizit danach fragt.
Wonach soll jemand fragen, wenn er es nicht kennt? Irgendwann kommen die Infos von den Auftraggebern. Das ist aber viel zu schwammig.
Bitte nicht falsch verstehen, es gibt viele Spediteure die ihre Hausaufgaben machen, und andere wissen es eben nicht besser.
gruss..aw

Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: DJSMP] #27425 06.09.2019 12:46
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter


Hallo Nico,
logisch muss der Versender die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Hier ging es um die Frage 7: Muss der Versender das Prüfzertifikat beim Versand mitgeben? Antwort nein, nur irgendwie zugänglich machen.

Dann bin ich ja in der Situation, dass ich als Beförderer nicht nachprüfen kann, ob die Batterie den Vorgaben der entsprechenden Vorschriften entspricht oder nicht. 60% unserer Kunden fragen bei einem 38.3 Test ob man das essen kann und der Rest liefert ein SDB mit einem Satz, entspricht den Vorgaben von UN 38.3. Heute wieder ein SDB gesehen mit Bezug auf 38.3 2. Revision, die nicht mehr gültig ist. Kunde meint, wir sollen nicht so streng sein, fällt ja nicht auf.....

Also müssen wir uns als Beförderer bzw. als Absender im Logistikbereich vergewissern. Also Webseiten durchsuchen.....

Gruß
Skypainter


Hallo Skypainter, wenn du als spediteur das Prüfzertifikat verlangst, dann muss es dir dein Versender auch übermitteln. So verstehe ich die Frage 7. Der Hersteller macht es auf der Homepage verfügbar und somit kann jeder Versender zugreifen und es auf Anfrage dem Spediteur übermitteln. Das gilt dann auch für deine Kunden und nicht für dich, auch wenn ihr eventuell die Funktion des Absenders übernehmt.

Als ich noch bei einem Beförderer als Gefahrgutbeauftragte tätig war, was es allen Mitarbeitern strikt untersagt im Internet nach Sicherheitsdatenblättern oder Informationsblättern zu suchen. Das ist die Aufgabe des Kunden und nicht des Beförderers. Wer weiß ob wir dann das richtige finden? Wir schaun ja nicht im Versandstück nach was da drin ist.
Prinzipiell finde ich die Verpflichtigung, dass die Prüfberichte online Verfügbar gemacht werden müssen eine gute Idee, aber eben nicht, damit der Spediteur herumsuchen muss, sondern damit die Versender einen leichten Zugangen haben und nicht extra anfragen müssen.
Ich sage auch in meinen Schulungen immer, dass die Unternehmen die nötigen Dokumente aufliegen haben müssen und nicht erst reagieren, wenn nachgefragt wird.


Hallo DJSMP,

da sprichst du mir auch aus der Seele. Wobei in Österreich haben wir schon Befördere, die die Batterien nur mit nachgewiesener Unterweisung nach IATA 1.6 mitnehmen. Auch werden bei behördlichen Kontrollen in den Unternehmen (ja die Austro Control auditiert auch die Versender!) die Nachweise eingefordert und wenn diese nicht vorliegen wird eine Frist gesetzt bis wann der Nachweis vorgelegt werden muss. Ich biete diese Unterweisungen regelmässig an, muss aber sagen, dass die Nachfrage relativ gering ist. Vor allem wenn ich bedenke, was sol alles unterwegs ist. Leider wird es auf der Straße nicht kontrolliert, ich denke hier besteht noch viel Bedarf.
Einer meiner Kunden hat gerade wieder Probleme mit einem großen Elektronikhändler der einfach macht was er will. Aktuell versucht er E-Scooter mit 9A Kennzeichnung (ohne ADR Wissen, ohne Papiere, ohne Verantwortungsbewusstsein) über die Straße zu befördern, er hat sie ja auch so geliefert bekommen, also wo wäre denn das Problem.
Ein andere Kunde von mir, der Rasenmäher- und Staubsaugerroboter im Programm hat, und auch geschult ist und mich regelmässig kontaktiert wenn er neue Produkte bekommt, wollte jetzt Geräte mit über 100 WH ins Programm aufnehmen woraufhin ich ihm gesagt habe,was das alles für ihn bedeuten würde. Er hat darauf seinen Lieferanten kontaktiert und als Antwort bekommen " Kennzeichnen sie es einfach nach ADR und jeder Transporteur nimmt es dann mit, so machen es alle Onlinehändler und niemand fragt weiter nach"....Da haperts ja schon bei den Herstellern und Großlieferanten die sich einen Dreck drum kümmern ...

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27426 07.09.2019 13:00
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Ursprünglich geschrieben von: Nico


Hallo Skypainter, wenn du als spediteur das Prüfzertifikat verlangst, dann muss es dir dein Versender auch übermitteln. So verstehe ich die Frage 7. Der Hersteller macht es auf der Homepage verfügbar und somit kann jeder Versender zugreifen und es auf Anfrage dem Spediteur übermitteln. Das gilt dann auch für deine Kunden und nicht für dich, auch wenn ihr eventuell die Funktion des Absenders übernehmt.

Als ich noch bei einem Beförderer als Gefahrgutbeauftragte tätig war, was es allen Mitarbeitern strikt untersagt im Internet nach Sicherheitsdatenblättern oder Informationsblättern zu suchen. Das ist die Aufgabe des Kunden und nicht des Beförderers. Wer weiß ob wir dann das richtige finden? Wir schaun ja nicht im Versandstück nach was da drin ist.
Prinzipiell finde ich die Verpflichtigung, dass die Prüfberichte online Verfügbar gemacht werden müssen eine gute Idee, aber eben nicht, damit der Spediteur herumsuchen muss, sondern damit die Versender einen leichten Zugangen haben und nicht extra anfragen müssen.
Ich sage auch in meinen Schulungen immer, dass die Unternehmen die nötigen Dokumente aufliegen haben müssen und nicht erst reagieren, wenn nachgefragt wird.

lg
Nico


Hallo Nico,
hier beißt sich die Theorie mit der Praxis. Gerade mal heute morgen (sic es leben die ruhigen Arbeitsstunden am Samstag) eine Überprüfung der Eingänge gemacht. Im Laufe der Nacht kamen 54 Sendungen mit Lithium-Batterien (in allen Spielarten, mit Ausrüstung verpackt, in Ausrüstung, solo) an. Es gibt auf keinem elektronisch übertragenen Dolument auch nur der geringste Hinweis, dass die Ware den Anforderungen des ADR entspricht. Ja, da hat irgendein Partner in Norddeutschland die Wechselbrücke geladen und es zu uns in den Süden geschickt. Du kannst sicher sein, da hat niemand auch nur einen Finger krumm gemacht um hier irgendwas zu kontrollieren. Ich möchte als Gefahrgutbeauftragter aber, dass die Ware, die von uns dann wieder weggeht, den Anforderungen der Vorschriften entspricht. Die Ware wird am Montag ab 4 Uhr morgens verladen. Jetzt sag mir mal, wann wir den Versender kontaktieren sollen? Lassen wir die Ware stehen wird es teuer.... Sowohl durch den Partner als auch u.U. durch den Versender. Also bleibt mir eigentlich nur (im Augenblick geht das ja rechtlich noch) das Durchwinken, wenn auch mit Bauchschmerzen. Um das Ganze in die richtigen Bahnen zu lenken, müsste die gesamte Branche entsprechend reagieren und an einem Strang ziehen. Das kannst du aber vergessen.

Einen Kunden von uns, der sehr viele professionelle Geräte mit Li-Ionen Batterien verschickt (Damit meine ich gewerblich genutzte Geräte und kein Spielzeug) habe ich darauf hingewiesen, dass er sich bis zum Jahresende um eine Prüfzusammenfassung kümmern muss. Er hat Zellblöcke, die er selbst zusammensetzt. Es existieren allerdings nur SDB's und Prüfzertifikate (seitenlang) für die einzelnen Zellen. Die Batterien wurden nie getestet. Antwort: Wenn ihr die nicht mehr transportiert, dann gehe ich zu einem anderen. Das wird dem Verkauf mitgeteilt und schon wird der GB zurückgepfiffen....That's the reality

Gruß
Skypainter

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 07.09.2019 13:01.

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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27435 09.09.2019 08:22
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Hallo Skypainter,

da muss ich sagen, da hatte ich echt Glück. Ich hatte damals die volle Unterstützung des GF udn wenn ich gesagt habe eine Sendung bleibt stehen, dann blieb sie auch stehen. Ich hatte zwar dadurch einige Diskussionen mit Kunden und auch Verantwortliche anderer Länder aber ich war immer sehr vorsichtig und wurde oft als "übergenau" bezeichnet. War mir lieber als das was passiert.

Ich lese halt leider immer noch nicht aus den Vorschriften heraus, dass die Prüfzusammenfassung der Sendung mitgegeben werden muss, daher wird es ab 01.01. echt schwierig für dich. Wie geht ihr vor, wenn bei ADR Ware Fehler im Beförderungspapier oder es gar kein Beförderungspapier gibt?

Und diese Aussage: "Dann geh ich halt zu wem andren ders macht" hab ich natürlich auch immer wieder gehört. Und einige sind auch gegangen, kamen aber nach einer gewissen Zeit zurück, weil sie gemerkt haben, das läuft auch bei andren so und ich bin hier in der Pflicht.
Natürlich will man keinen Kunden verlieren, aber will man wirklich Kunden die von der Materie keine Ahnung haben und dadurch potentiell gefährliche Sendungen übergeben?

lg aus dem kalten Wien
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27436 09.09.2019 09:23
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Ursprünglich geschrieben von: Nico


Ich lese halt leider immer noch nicht aus den Vorschriften heraus, dass die Prüfzusammenfassung der Sendung mitgegeben werden muss, daher wird es ab 01.01. echt schwierig für dich. Wie geht ihr vor, wenn bei ADR Ware Fehler im Beförderungspapier oder es gar kein Beförderungspapier gibt?



Hallo Nico,

schon aus der Verpflichtung gemäß ADR 1.4.2.2.1 ergibt sich meiner Meinung nach diese Forderung.

der Beförderer hat gegebenenfalls im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 insbesondere

a) zu prüfen, ob die zu befördernden gefährlichen Güter gemäß ADR zur Beförderung zugelassen sind;

b) sich zu vergewissern, dass alle im ADR vorgeschriebenen Informationen zu den zu befördernden gefährlichen Gütern vom Absender vor der Beförderung zur Verfügung gestellt wurden,.....


Wie soll ich ohne Prüfzusammenfassung dieser Prüfpflicht nachkommen?

Gruß
Skypainter


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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Skypainter] #27437 09.09.2019 09:25
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Hallo Skypainter,

"sich zu vergewissern, dass alle im ADR vorgeschriebenen Informationen zu den zu befördernden gefährlichen Gütern vom Absender vor der Beförderung zur Verfügung gestellt wurden,....."

Es muss euch vor der Beförderung übermittelt werden, nicht zwangsläufig der Sendung beigelegt werden. Wird es nicht im Vorfeld übermittelt und liegt auch nicht bei ist es für mich ein Stoppungsgrund.

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3 [Re: Nico] #27438 09.09.2019 09:43
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Ursprünglich geschrieben von: Nico


Es muss euch vor der Beförderung übermittelt werden, nicht zwangsläufig der Sendung beigelegt werden. Wird es nicht im Vorfeld übermittelt und liegt auch nicht bei ist es für mich ein Stoppungsgrund.



Dann bleiben etwa 90% der Transporte stehen. Die Realität im Straßenverkehr ist leider ganz anders als in der Luftfracht. Nur mal kurz den groben Ablauf. Die Ware kommt irgendwann am späten Abend auf Wechselbrücken an. Irgendwann zwischen 00:00 Uhr und 2 Uhr werden die Informationen elektronisch übertragen. Da gibt es KEINE Möglichkeit irgendein Papier mit zusenden, sondern es werden nur für den Transport wichtige Daten gesendet. Um 3:00 Uhr werden die Wechselbrücken ausgeladen und der Inhalt auf die verschiedenen Destinationen verteilt. Im Büro werden dazu die Transportpapiere ausgedruckt und den Fahrern ins Fach gelegt. Eine Kontrolle findet nicht statt, da Büro und Ware räumlich getrennt sind. Hier können nur die Ent- und Belader kontrollieren, also sollte die Prüfzusammenfassung an der Ware sein. Bei 2 - 300 LKW, die innerhalb weniger Stunden abgefertigt werden, kann es auch anders nicht lösen.


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