Es ist immer gut, wenn man sich das Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller besorgt. In dem Sicherheitdatenblatt Kohlendioxidzylinder von SodaStream steht unter Lfd.Nr. 14 der Satz: "ADR-Sondervorschrift 653 gilt für SodaStream-Zylinder mit einem Durchmesser von 60 mm ". Na gut es ist zwar von Mai 2015, ein Neueres habe ich leider nicht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Sodastream und Co. UN1013
[Re: Gerald]
#2750613.09.201915:41
Die Nutzung der SV653 ist völlig üblich beim Versand von CO2-Gasfläschchen für Getränkesprudler.
Aufpassen: die SV653 gibt es (leider) nur im ADR, soll es mal auf ne Fähre oder gar auf hohe See oder in die Luft gehen, muss so etwas als voll deklariertes GG versendet werden.
Re: Sodastream und Co. UN1013
[Re: Claudi]
#2752118.09.201908:54