Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
#27582
07.10.2019 10:31
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Puck40
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Guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten in einem Krankenhaus welches die üblichen Abfälle an Entsorger übergibt.
Wo kann ich Einzelheiten dazu nachlesen ob und unter welchen Voraussetzungen ein Krankenhaus überhaupt einen Gefahrgutbeauftragten benötigt?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Grüße Puck40
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: Puck40]
#27583
07.10.2019 10:37
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M.A.T.
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Hallo, Puck40, dazu gibt es hier eine Broschüre sowie hier eine Vollzugshilfe der LAGA. Im Prinzip immer dann, wenn der jährliche GG-Anfall dauerhaft über den 50 t liegt (einmal drüber und die Bestellungspflicht greift) oder Kl. 7 anfällt. Im Detail nachzulesen in der GbV §§ 1 und 2. Ich empfehle, nicht krampfhaft nach Freistellungen zu suchen, denn die benötigte Expertise müssen die Mitarbeiter auch unterhalb dieser Grenzen haben und ohne Gb wäre kein geschulter Ansprechpartner im Haus. Gruß
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: Puck40]
#27584
07.10.2019 11:58
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Gerald
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Hallo Puck, siehe mal unter Gefahrgutschwester nach, da wurde das Problem schon mal diskutiert. Die Gefahrgutschwester ist Träger des Gefahrgutpreises. Weiter informationen findest Du unter Gefahrgüter im Krankenhaus und sichere Krankenhaus der UK/BG
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: Gerald]
#27599
09.10.2019 10:32
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Puck40
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Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten!
Viele Grüße Puck40
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: M.A.T.]
#27605
10.10.2019 10:58
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Bergmannsheil
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]Hallo, Puck40, [quote=M.A.T. Im Prinzip immer dann, wenn der jährliche GG-Anfall dauerhaft über den 50 t liegt (einmal drüber und die Bestellungspflicht greift) oder Kl. 7 anfällt. [/quote] die 50-Tonnen-Regelung gilt nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 nur als Auftraggeber des Absenders. Das kann bei einem Krankenhaus durchaus so sein. Um dies beurteilen zu können, sollte man schon einen Menschen mit Sachverstand einsetzen. Nr. 3 (ausschließlich als Entlader) wird sicherlich ebenfalls nicht zutreffen, ebenso nicht Nr. 4. Nr. 5: Beförderung nur bei Mengen unterhalb 1.1.3.6.3 ADR ist beim Krankenhaus recht häufig. Aber um das beurteilen zu können, siehe oben.
ich bin selbst bei uns interner und für ein anderes Krankenhaus externer Gefahrgutbeauftragter. Ich rate jedem Haus, sich einen oder zwei Menschen auszubilden als Gefahrgutbeauftragter, weil ohne deren Sachkunde schon alleine die Befreiungstatbestände nicht sauber zu beurteilen sind. Und dann bleiben noch die ganzen Absender-, Verpacker- und Verladerpflichten, die unabhängig von der Bestellung eiens Gefahrgutbeauftragten zu beachten und umzusetzen sind.
Bei Fragen: Gerne PN.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 10.10.2019 10:58.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: Bergmannsheil]
#30849
05.05.2021 08:44
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s.schmid
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Neuling
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Guten Morgen, obwohl das Thema etwas älter ist, wollte ich nicht ein neues öffnen und gerne weitermachen.
Wie verfällt es sich denn mit dem innerbetrieblichen Transport? Gibt es da auch etwas zum nachlesen?
Gruß und ruhige Woche
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: s.schmid]
#30850
05.05.2021 09:15
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M.A.T.
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Hallo, schauen Sie mal in GGBefG § 1 Nr. 1. Sofern Sie innerhalb des Betriebsgeländes ohne auch nur die geringste Nutzung öffentlicher Flächen bleiben gilt GG-Recht nicht. Aber dafür alles andere - Stichwort Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, ... Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrgutbeauftragter im Krankenhaus
[Re: s.schmid]
#30868
07.05.2021 08:34
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Guten Morgen, die BGW bietet da Hilfe. Unter https://www.bgw-online.de mit dem Stichwort Gefahrgut suchen. Und immer überlegen, welche Prozesse zwar (nur) innerbetrieblich stattfinden, aber Auswirkungen auf die Beförderung (im weiten Sinne der GGVSEB) haben. Da kommen viele Bereiche des Krankenhauses in den Fokus, die sonst vergessen werden. Stichworte Auswahl von Verpackungen (Einkauf), Absender (Einkauf und andere), Verpacken (Stationen, OPs), Kennzeichnen (Entsorgung?), Klassifizieren (ärztlicher Dienst bei Klasse 6.2) usw. Da liegt viel Arbeitsmaterial teils unentdeckt 8-)
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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