Grüß Gott aus Augsburg,
bekanntermassen ist zum Jahresende 2004 die multilaterale Vereinbarung M 100, die auch von Deutschland gezeichnet war und sich mit der erleichterten Beförderung von Feuerzeugen beschäftigte, ausgelaufen. Da das ADR 2005 bezüglich der Feuerzeuge keine LQ-Vorschriften kennt, haben mittlerweile diverse ADR-Vertragsstaaten eine neue Vereinbarung M 166 gezeichnet, die auf der Basis bestimmter Verpackungsvorgaben und Höchstgewichtsvorgaben wieder die Beförderung als "limited quantity" zulassen. Deutschland hat die Vereinbarung nicht gezeichnet. Allerdings hat Bayern eine Ausnahme nach § 5 GGVSE erteilt, die als Basisgrundlage die M 166 hat. Diese Ausnahme kann auch von anderen Unternehmen in Bayern beantragt werden und wird sicherlich erteilt. Vielleicht führt dies dazu, dass auch andere Bundesländer solche Ausnahmen zulassen und im Endeffekt dazu, dass D die M 166 doch noch zeichnet.