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Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2790 22.04.2005 21:47
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
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Beiträge: 390
Hallo Chris,

Also bei einem giftigen Stoff, der "nur" über die Haut (dermal) oder bei Verschlucken (oral) giftig wirkt lasse ich mir das verdünnen bis es nicht mehr giftig ist (gem. ADR) noch einreden, sollte aber erst mal ein schlaues Kerlchen nachweisen (Laborant).
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Aber wie ist es bei einem Stoff, der über Ausdünstungen (inhalation) giftig wirkt? Den kann ich ja verdünnen bis fast nichts mehr von dem giftigen Reinstoff da ist, aber der letzte Rest ist halt immer noch giftig wirkend. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> oder nicht?

Wäre auch eine Überlegung wert.

Bei meinem Beispiel kann ich mir auch vorstellen, dass der Hersteller der Meinung ist, das er an der Klassifizierung des gemisches nichts ändert (gegenüber dem reinen Methanol), um sich Laborkosten zu sparen und nicht jedes erdenkliche Gemisch extra neu einzustufen. Wobei ich niemanden irgendwas in irgend einer Richtung unterstellen will. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Oder es ist einfach so, das sich Wasser und Methanol zwar mischen, aber die Gefahren die vom Wasser ausgehen "brennbar und giftig" nicht mischen lassen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> mit den Eigenschaften des Methanols <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Kay Schmauder] #2791 25.04.2005 13:30
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hi!
UN 1230 METHANOL eignet sich furchtbar schlecht um die Kriterieren für die Klassifizierung von Gemischen durchzuspielen. Da rein formell dieser Stoff nicht in die Klasse 6.1 reinfällt.
Siehe hierzu Sondervorschrift 279 !!
Nach den Gefahrstoffvorschriften (Querverweis: 2.2.61.1.14 !!) ist ein Gemisch mit 20% Methanol sicher als toxisch einzustufen und ist somit auch ein Gefahrgut der Klasse 6.1.
Zwischen 10-20% ist dies schon schwieriger, ich würde dies bejahen.
Unter 10% ist dies Gemisch nicht mehr als giftig eingestuft und somit auch kein Gefahrgut der Klasse 6.1.
Die Einstufung in die Klasse 3 erfolgt dann über die Flammpunktbestimmung.
Saublöd wird es dann erst so richtig, weil man nicht so genau weiß ob man Methanol in der Tabelle 2.1.3.9 6.1 II oder 6.1 III zuordnen soll wenn der Flammpunkt 3.III ergibt.
Sicher ein Fall für die Experten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2792 21.06.2005 09:37
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo!
Meiner Meinung nach sollte die Zubereitung als erstes Chemikalienrechtlich nach der Zubereitungsrichtlinie berechnet werden!
Aus diesen Daten lässt sich dann leichter eine Klassifizierung durchführen.
Gruß

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