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Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: Gerald] #27810 21.11.2019 16:29
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Hallo, Gerald,
dem kann ich nicht folgen. Wo steht im ADR, daß der Begriff nur für die Klasse 1 verwendet werden darf. Der Klammerzusatz besagt nur, daß es derzeit in der Kl. 1 verwendet wird. Dürfte der Begriff nur in der Klasse 1 verwendet werden, müßte er systematisch in 2.2.1.4 oder mindestens in 2.2.1 stehen. Es ist nicht wie zB bei "Handhabungseinrichtung (für flexible IBC)", die in dieser Bedeutung eben nur dafür gilt. Oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: M.A.T.] #27812 21.11.2019 17:32
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
nur in der Klasse 1 verwendet werden, müßte er systematisch in 2.2.1.4 oder mindestens in 2.2.1 stehen.


Na gut, dann wäre es bestimmt besser gewesen, ich hätte geschrieben "das dieser Begriff zurzeit in der Klasse 1 angewendet wird."

Aber die Begriffsbestimmung Horde ist aber keine Begriffsbestimmung für Trays!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: Gerald] #27813 21.11.2019 19:22
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Hallo, Gerald,
und wie interpretieren Sie dann "Tray" in 1.1.3.4.2 des österreichischen Vollzugserlasses 2007 wenn nicht über die "Horde" in 1.2.1, und wofür gilt der Begriff "Horde" in 1.2.1 wenn nicht für diese "Trays"?
Für mich ist das eine Passung. Oder umgekehrt, wenn die beiden nichts miteinander zu tun haben - was hat der Gesetzgeber denn hier definiert bzw. gemeint?
Aber ich lasse mich gerne mit den Vorschriften überzeugen, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Schöner Gruß zum Feierabend.
M.A.T.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: M.A.T.] #27816 21.11.2019 20:52
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Hallo M,A.T.,
Antwort auf
und wie interpretieren Sie dann "Tray" in 1.1.3.4.2 des österreichischen Vollzugserlasses 2007 wenn nicht über die "Horde" in 1.2.1


Im österreichischen Vollzugserlasses 2007 auf Seite 5 unter Absatz 1.1.3.4.2 Nummer 3 steht: "...dass mit Dehn- oder Schrumpffolie umgebene Gegenstände bzw. Innenverpackungen auf Unterlagen bzw. Trays zu stellen sind..." Darunter verstehe ich eine Unterlage auf welche Gegenstände gestellt werden, welche mit einer Folie überspannt ist. Wobei das keine Dehn- oder Schrumpffolie sein muss.

Im ADR unter Abschnitt 1.2.1 bei Horde steht: "Ein Blatt aus Metall, Kunststoff, Pappe oder einem anderen geeigneten Werkstoff, das in die Innen-, Zwischen- oder Außenverpackungen eingesetzt und durch das eine kompakte Verstauung in diesen Verpackungen ermöglicht wird." Hier liegt die Betonung auf Blatt (Metall, Kunststoff ...) welches in die Innen-, Zwischen- oder Außenverpackungen eingesetzt wird, damit sich der Gegenstand nicht bewegen kann bzw. das eine kompakte Verstauung ermöglicht.

Für mich ist dies auf keinen Fall ein Trays!!! Für die Horde hänge ich eine Datei an, welche das besser aufzeigt.


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Horde für UN 0368.pdf (30.06 KB, 132 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 21.11.2019 21:05. Bearbeitungsgrund: Datei angehangen

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: Gerald] #27818 21.11.2019 22:57
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Skypainter Offline
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Hallo,

bevor wir uns jetzt die Köpfe einschlagen in der Definition einer Horde in verschiedenen Ländern.

Ich kenne z.B. den Begriff Horde für ein Gestell aus Holz in dem man z.B. Kartoffeln lagert. In der Verpackungstechnik wird der Begriff auch oft für Forminnenverpackungen genutzt, damit das zu transportierende Gut sich während des Transports nicht bewegen kann.

Ein Tray ist eigentlich definiert als Tablett zum Transport von Ware. Also z.B. ein flacher Pappboden, auf den Getränkedosen oder Aerosoldosen gestellt werden, die dann mit Folie (meistens Schrumpffolie) umwickelt werden. In dieser Form hätten wir wieder eine zusammengesetzte Verpackung: Innenverpackung ist z.B. die Aerosoldose und die Aussenverpackung ist die Folie. Die Aussenverpackung ist ja für LQ nicht genau definiert (Leider). Die einzige Anpassung in den Vorschriften ist die Herabsetzung des Bruttogewichts von 30 kg pro Versandstück auf 20 kg. Scheinbar ist auch den Herrschaften am grünen Tisch klar geworden, dass Folie keine große Wirkung auf die Stabilität hat.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: Skypainter] #27831 25.11.2019 14:33
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DJSMP Offline
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Man muss ja auch anführen, dass wohl noch niemand auf die glorreiche Idee gekommen ist, eine eingestretchte Palette als Tray für begrenzte Mengen zu sehen. Und unsere Kunden haben immer sehr schlaue Ideen, die mit den Vorschriften nicht harmonieren.

Kurzum: Eine Palette als LQ-Tray zu sehen, ist in meinen Augen vollkommener Schwachsinn. Bei Begrenzten Mengen (LQ) geht es um eine Kleinmengenregelung, bei der die Menge pro Innenverpackung und pro Versandstück reglementiert wird. Bei einer Palette ist dieses Schutzziel definitiv nicht gegeben. die 20 kg max. Bruttomasse pro Tray wurden ebenfalls schon angeführt.

Die Idee erscheint mir eher dahingehend gedacht, das Verbot für Einzelverpackungen bei LQ unzulässigerweise auszuhebeln.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: DJSMP] #27916 05.12.2019 10:36
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Claudi Online
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Vielleicht kann ich bzgl. des Begriffs Tray erhellen...

Eine Horde ist kein Tray, denn das, was da in 1.2.1 definiert ist, bezieht sich auf Klasse 1, steht da so. Der Begriff Horde wird auch im Zusammenhang mit LQ gar nicht verwendet.

Es ist lange her: Im ADR 1997 war die Formulierung zur Verpackung für begrenzte Menge noch etwas klarer als heute. Unter Randnummer 2201a (3) c) ii) lautete die Formulierung „auf Unterlagen mit Schrumpf- oder Dehnfolienverpackungen“. Also ist ein Tray eine Unterlage.

Es kommen nämlich gelegentlich Firmen auf die Idee, bei Spraydosen den "Pappuntersetzer" wegzulassen, die Dosen einfach nur in Folie einzuschrumpfen und das Bündel dann als Tray zu versenden. Das geht nicht, denn ein Tray ist ja gerade diese Unterlage (siehe Übersetzung für Tray - Tablett, Schale, Einsatz, Ablage...), welches dann mit Folie umhüllt wird.

Woraus diese Unterlage (also das Tray) nun besteht, ist gefahrgutrechtlich egal. Pappe, Holz, Metall, ... solange sicher für die Innenverpackungen und das Füllgut. Eine Europalette mit Ware + Folie kann man nennen, wie man will, aber ein Versand als Tray nach 3.4 ADR geht aufgrund des Bruttogewichts >20 kg nicht.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: Claudi] #32566 27.05.2022 12:18
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moerser Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Es ist lange her: Im ADR 1997 war die Formulierung zur Verpackung für begrenzte Menge noch etwas klarer als heute. Unter Randnummer 2201a (3) c) ii) lautete die Formulierung „auf Unterlagen mit Schrumpf- oder Dehnfolienverpackungen“. Also ist ein Tray eine Unterlage.

Es kommen nämlich gelegentlich Firmen auf die Idee, bei Spraydosen den "Pappuntersetzer" wegzulassen, die Dosen einfach nur in Folie einzuschrumpfen und das Bündel dann als Tray zu versenden. Das geht nicht, denn ein Tray ist ja gerade diese Unterlage (siehe Übersetzung für Tray - Tablett, Schale, Einsatz, Ablage...), welches dann mit Folie umhüllt wird.

Woraus diese Unterlage (also das Tray) nun besteht, ist gefahrgutrechtlich egal. Pappe, Holz, Metall, ... solange sicher für die Innenverpackungen und das Füllgut. Eine Europalette mit Ware + Folie kann man nennen, wie man will, aber ein Versand als Tray nach 3.4 ADR geht aufgrund des Bruttogewichts >20 kg nicht.


Da es mittlerweile schon über 2 Jahre her ist, frag ich mal nach, ob es mittlerweile Neuigkeiten zu dem Thema gibt.
Beim Rundgang durch eins unserer Versandlager ist mir eine Palette aufgefallen, wo genau diese Vorgehensweise zu sehen war. Jeweils 6 Spraydosen in Folie eingeschweißt und als LQ gekennzeichnet.

Wir sind ein reines Handelsunternehmen und diese Ware kommt bei uns bereits kommissioniert zum Weitertransport an die Filialen an.

Also sind wir auf der einen Seite Empfänger und auf der anderen Seite doch auch als Absender verantwortlich, wenn die Ware zum Weitertransport neu verladen wird.

Ich werde nächste Woche mal eine Stellungnahme des Lieferanten anfordern.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: moerser] #32567 27.05.2022 12:29
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Ursprünglich geschrieben von: moerser

Da es mittlerweile schon über 2 Jahre her ist, frag ich mal nach, ob es mittlerweile Neuigkeiten zu dem Thema gibt.


Hallo, nach meinem Kenntnisstand gibt es mit ADR 21 und auch 23 zu diesem Punkt keine Änderungen. Es bleibt also bei der Schale, die erforderlich ist. Umschrumpfung alleine ist nicht ausreichend.
Gruß
M.A.T.

Re: Limited Quantity Schumpfhaube als Aussenverpackung [Re: M.A.T.] #32573 30.05.2022 06:50
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Claudi Online
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Richtig, es bleibt weiterhin ein Tray beim Tray nötig, d.h. eine Unterlage/ ein Tablett/ ein Boden etc.

Aber die Hersteller, die ohne Boden verpacken, werden wahrscheinlich wegen unserer Diskussion nicht ihre Produktion umstellen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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