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Gefahrgut Klasse 6.1 ??? #2780 14.04.2005 11:53
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo zusammen,

ich benötige eine Entscheidungshilfe.

Ein Stoff ist als Gefahrgut der Klasse 6.1 eingestuft.
Dieser wird nun mit einem Stoff (kein Gefahrstoff und -gut) verdünnt.

Ab welcher Verdünnung ist die daraus resultierende Zubereitung kein Gefahrgut mehr?

MfG

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2781 18.04.2005 07:38
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Gandalf Offline
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Hallo Chris,

geht es immer noch darum? Beitrag

Gruß Gandalf

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Gandalf] #2782 18.04.2005 12:19
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Chris Wilting Offline OP
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Ja,
diesmal habe ich ganz allgemein gefragt.

Es scheint aber niemand einen giftigen Stoff in Verdünnung zu haben,
zumindest stellt sich niemanden die Frage,
bei welcher Verdünnung der giftige Stoff nicht mehr als Gefahrgut gilt.

Gruß

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2783 18.04.2005 13:02
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S.Schumacher Offline
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Hallo Chris,

ich habe mir den alten Thread nochmal angesehen.
Relevant für die Einstufung ist wohl nur der inhalative Wert, da der orale von Stoff 1 schon über dem angegebenen Grenzwert aus 2.2.61.1.7 liegt.

Wie ist den die prozentuale Zusammensetzung von Stoff 1 und Stoff 2 ?

Gruß
S.Schumacher



Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: S.Schumacher] #2784 19.04.2005 13:10
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

Stoff 1 ist ein Reinstoff und giftig, Klasse 6.1
Stoff 2 ist ein Reinstoff und kein Gefahrstoff und Gefahrgut

Der giftige Stoff 1 wird nun mit dem Stoff 2 verdünnt.

Wie weit muss ich Stoff 1 verdünnen, damit die daraus resultierende Zubereitung nicht mehr der Klasse 6.1 zugeordnet werden muss?

MfG



Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2785 19.04.2005 13:20
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S.Schumacher Offline
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Hallo Chris,

nach meiner Meinung unterliegt die Mischung mit einem Gehalt von max. 55% von Stoff 1 nicht mehr dem ADR.


Gruß
S. Schumacher

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: S.Schumacher] #2786 19.04.2005 14:11
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

ja nun bin ich ja so richtig neugierig geworden.

Wie kommen denn die 55% zustande?

Kann man das berechnen?
Gibt es Listungen?



MfG

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Chris Wilting] #2787 20.04.2005 07:48
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S.Schumacher Offline
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Hallo Chris,

zugegebenermaßen habe ich die Berechnung etwas vereinfacht und den angegebenen LC50-Wert im Verhältnis zur Konzentration hochgerechnet.
Das entspricht der Vorgehensweise aus 2.2.61.1.10.1.
Ich weis, das ist nicht hundertprozentig korrekt, da die Berechnungsmethode nur für Gemische mit einer Giftigkeit bei Einnahme oder Absorption durch die Haut gilt.
Theoretisch müsste man eine Berechnung nach 2.2.61.1.9.1 ADR machen, aber dazu fehlen Daten und auch das Verständnis <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.
Du hast aber gesagt, das die Mischung giftig nach GefStoffV ist, also würde ich es auf jeden Fall auch in die Klasse 6.1 einstufen. Die Gefahr wird beim Transport ja nicht geringer.
Tut mir leid wenn ich dir zuviel Hoffnung auf eine wissenschaftlich fundamentierte Lösung bzw. Erklärung deines Problemes gemacht habe.

Gruß S. Schumacher

Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: S.Schumacher] #2788 21.04.2005 15:52
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Kay Schmauder Offline
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Hallo alle samt,

ich persönlich denke das man das neu zusammengebraute Gemisch neu bestimmen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Ich möchte hier auf ein Produkt hinweisen, dass halt nur als Nebengefahr unter die Klasse 6.1 fällt.

UN 1230 Methanol 3, (6.1), II. Die Bezeichnung sagt es ja, 100%iges Methanol ist nicht nur brennbar, sondern auch noch giftig.

Jetzt kommt die Preisfrage, wie sieht es denn nun aus, wenn ich jetzt ein Gemisch herstelle, aus Wasser und Methanol, sagen wir mal 70% Wasser und 30% Methanol <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Es kommt nun folgender Stoff raus.

UN 1230 Methanol 30-70 (30% Methanol-70% Wasser), 3, (6.1), II

Also, ich empfehle den neuen Stoff als einen solchen zu behandeln und neu einzustufen. Oder so. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut Klasse 6.1 ??? [Re: Kay Schmauder] #2789 22.04.2005 08:32
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

ja, diese Idee ist mir auch schon gekommen.
Was mache ich bei den "n.a.g" (nicht anders genannten Stoffen) ?


<<<Es kommt nun folgender Stoff raus.
<<<UN 1230 Methanol 30-70 (30% Methanol-70% Wasser), 3, (6.1), II


So, nun mal mein Problem an diesem Beispiel weitergedacht: <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

UN 1230 Methanol 1-99 (1% Methanol-99% Wasser), 3, (6.1)


Mit dem Verdünnen komme ich irgendwann mal an die Grenze, wo ich doch davon ausgehe, da liegt keine brennbare Zubereitung mehr vor, (keine giftige Zubereitung)
Genauso bei meinen giftigen Stoffen: Irgendwann sind die doch so weit verdünnt, dass die nicht mehr zur Klasse 6.1 gehören, oder???
UN xxxx ...Stoff, n.a.g ( xy-gift, 1%ige Lösung), 6.1, III

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


MfG





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