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Umgang mit REACH-Verordnung (EG/1907/2006) #27889 03.12.2019 11:33
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Pilzi Offline OP
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Hallo,

ich befinde mich immer noch in der Einarbeitungsphase der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Meine Fachkunde habe ich gemacht. Aber auch nach dem Seminar trifft man immer wieder auf neue Dinge.

Ich wollte fragen wie genau man mit der REACH-Verodnung (EG/1907/2006) Anhang XVII - Beschränkungen umgeht. Dort steht ja Links die "Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen oder der Zubereitung" und rechts in der Tabelle Beschränkungsbedingungen.

Wie genau liest man diese Liste? In den Sicherheitsdatenblättern steht ja manchmal unter Punkt 15 dann Beschränkungsbedingung xyz. Als Beispiel habe ich jetzt mal ein SDB was ich im Internet gefunden habe beigefügt. Dort ist beispielsweise Beschränkungsbedingung 63 angegeben.

https://www.hhw.de/uploads/datenblaetter/70311201_SDB.pdf
https://www.reach-clp-biozid-helpde...en/Anhang-XVII-Beschraenkungen_node.html

Wie findet man jetzt heraus was genau das bedeutet?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Umgang mit REACH-Verordnung (EG/1907/2006) [Re: Pilzi] #27890 03.12.2019 13:32
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aw_ Offline
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Moin,
auf Deine Frage habe ich keine Antwort, aber als Einsteiger könnte die Seite der Echa hilfreich sein - Besonders die Leitlinien zur Erstellung von SDB.
gruss..aw

Re: Umgang mit REACH-Verordnung (EG/1907/2006) [Re: Pilzi] #27891 03.12.2019 15:00
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_cK_ Offline
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Spezi
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Die linke Spalte des Anhangs XVII der REACH-Verordnung ist eine nummerierte Liste der Stoffe/Gemische/Erzeugnisse, für die es Beschränkungen (meistens Maximalkonzentrationen in bestimmten Produkten) des Inverkehrbringens gibt. Die Nummer 63 ist z.B. das Blei, das halt nicht in Produkten eingesetzt werden darf, die von Kindern in den Mund genommen werden könnten. Sowas steht dann in der rechten Spalte zum betreffenden Eintrag.

cK

Re: Umgang mit REACH-Verordnung (EG/1907/2006) [Re: _cK_] #27896 03.12.2019 16:36
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Pilzi Offline OP
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Aha, verstanden! Vielen Dank smile


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