Hallo,
ich befinde mich immer noch in der Einarbeitungsphase der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Meine Fachkunde habe ich gemacht. Aber auch nach dem Seminar trifft man immer wieder auf neue Dinge.
Ich wollte fragen wie genau man mit der REACH-Verodnung (EG/1907/2006) Anhang XVII - Beschränkungen umgeht. Dort steht ja Links die "Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen oder der Zubereitung" und rechts in der Tabelle Beschränkungsbedingungen.
Wie genau liest man diese Liste? In den Sicherheitsdatenblättern steht ja manchmal unter Punkt 15 dann Beschränkungsbedingung xyz. Als Beispiel habe ich jetzt mal ein SDB was ich im Internet gefunden habe beigefügt. Dort ist beispielsweise Beschränkungsbedingung 63 angegeben.
https://www.hhw.de/uploads/datenblaetter/70311201_SDB.pdf https://www.reach-clp-biozid-helpde...en/Anhang-XVII-Beschraenkungen_node.html Wie findet man jetzt heraus was genau das bedeutet?
Vielen Dank für eure Hilfe.