Im Prinzip ja, aber...
-Luftverkehr: erlaubt den Fisch&Baum, wenn aus anderen Vorschriften (z. B. ADR), fordert ihn aber nur bei UN3082/UN3077
-Behältnisse bis 5 Liter/ kg auf Straße/ See: hier darf man den Fisch&Baum weglassen
Es können auch die H-Sätze H400 und H410, die GHS09 zur Folge haben, den Gefahrgut-Fisch&Baum fordern, nicht nur H410.
USA: da bin ich grad nicht im Thema, wie sich die 49CFR zum Fisch&Baum verhalten.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.12.2019 08:52.