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Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat #27919 05.12.2019 13:34
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Claudi Offline OP
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Die Fragestellung geht mir immer durch den Kopf, wenn ich erkläre, wie man in Betrieben Spraydosen zu entsorgen hat und auch hier tauchte sie am Rande in einer Antwort zu einem anderen Thema von Forenmitglied Spedi auf, deswegen frage ich jetzt mal:

Gewerblich entsorgt man Spraydosen üblicherweise nach SV327 (separat zu sammeln in belüftete Verpackungen, Aufsaugmaterial etc.) - alles ok.

Privat werfen wir alle (?) unsere leeren Spraydosen in die gelbe Tonne/ den gelben Sack.

Auf https://www.sonderabfall-wissen.de/wissen/gefahr-aus-der-dose/ findet sich:
"Spraydosen, die mit dem Label „Der Grüne Punkt“ gekennzeichnet sind, können über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden, sofern sie restentleert sind.
Vor allem für gebrauchte Spraydosen, die nicht aus der Lebensmittelindustrie kommen, wird eine Entsorgung über die Sammlung im Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil dringend empfohlen."

Ist auch nicht ganz richtig, denn:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/recycling-ein-gelber-sack-den-niemand-versteht-1.3480098
"Nur Produkte mit einem Grünen Punkt dürfen in den gelben Sack?
Nein, die Regel ist: Alles, was im Laden an Verpackungen über die Theke geht, darf in den gelben Sack. Der Grüner-Punkt-Mythos stammt noch aus den Neunzigerjahren: Damals wurden die Wirtschaft dazu verpflichtet, ihren Verpackungsmüll zurückzunehmen. Das Unternehmen Der Grüne Punkt war das erste, das die Verpackungen für sie sammelte. Da die Unternehmen ihn alternativ aber auch selbst zurücknehmen konnten, durfte zwischenzeitlich nur in den gelben Sack, was einen Grünen Punkt trug. Erst seit 2009 sind alle Firmen verpflichtet, sich am dualen System zu beteiligen."

Manchmal steht auf Spraydosen der Hinweis, dass nur vollständig restentleerte Dosen der Wertstoffsammlung (also gelbe Tonne & Co.) zugeführt werden dürfen.

Ich denke, wir sind uns einig, dass man Spraydosen so gut wie nicht sicher restentleeren kann?
D.h. auch als Privatpersonen müssten alle ihre Spraydosen zum Schadstoffmobil oder der kommunalen Schadstoff-Annahmestelle bringen, nicht nur volle, halbleere sondern auch leere, da sie nicht komplett leer sind.
Das macht doch keiner, es hinterfragt selten jemand (es finden sich immerhin online gelegentlich Meldungen/ Berichte mit diesen Hinweisen), es kann auch niemand kontrollieren.

Fällt das also unter den Tisch?

Und spinnen wir den Gedanken mal noch weiter: Privatpersonen sind nach 1.1.3.1 a) ADR freigestellt, aber das greift nicht, da die Privatpersonen nicht selbst befördern und Abfall auch nicht mehr einzelhandelsgerecht verpackt ist.
Ähnlich wie beim Paketversand mit KEP-Dienstleistern, wo sich Privatpersonen aufgrund der KEP-AGB "plötzlich" an Gefahrgutvorschriften halten müssen, müssten Entsorger dazu auch etwas in ihren AGB haben, Privatpersonen wären dann mindestens Verpacker, vielleicht sogar AdA oder Verlader von Gefahrgut.
Ich kenne die AGB meines kommunalen Entsorgers (Andienungspflicht, hab also keine Auswahl) natürlich nicht... da bin ich ehrlich.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.12.2019 13:35.
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Claudi] #27933 06.12.2019 09:22
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Bergmannsheil Offline
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Guten Morgen,

die Frage, ob Spraydosen mit der gelben Tonne/gelbem Sack entsorgt werden können, kann (erst einmal) nur aus dem Abfallrecht beantwortet werden.
Da sich alle Verpackungshersteller /vertreiber /-importeure mittlwerweile eines Rücknahmesystems bedienen müssen (z.B.DSD), ist der Aufdruck des grünen Punktes (als Beleg der Bezahlung des Lizenzentgeltes beim DSD) obsolet.
Verpackungen können dem Verwertungsweg gelb zugeordnet werden, wenn sie restentleert sind und nicht aus Glas oder PPK sind. restentleert sind Verpackungen, wenn sie tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein sind. Spraydosen sind danach restentleert, wenn der Inhalt (= das Produkt!) raus ist. Der Rest kann eben Treibgas sein.
Ob eine Verpackung dem System gelb zugeordnet werden kann (konnte), wurde geprüft und die Systemkonformität wurde auch durch den Aufdruck des grünen Produktes bestätigt.

Tja, und jetzt hat sich das Gefahrgutrecht geändert. Da will ab er wohl keiner ran, alle Bürger aufzufordern, Spraydosen und Druckgaskartuschen separat beim Wertstoffmobil abgeben zu müssen.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Bergmannsheil] #27935 06.12.2019 11:57
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Claudi Offline OP
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Rein mit der Abfallbrille berachtet dürfen restentleerte Spraydosen in die gelbe Tonne - klar.

Gefahrgutrechtlich hat sich ja nicht erst kürzlich etwas geändert, Spraydosen waren aufgrund des auch bei leeren Dosen noch enthaltenen Treibgases schon immer gefahrgutrechtlich/abfalltechnisch gesondert zu behandeln (früher meist in Fässern mit Entlüftungsventil im Deckel + Bindemittel).

Ein Rechtsbereich setzt hier keinen anderen außer Kraft, also müssen theoretisch beide betrachtet werden. Praktisch ist das natürlich schwierig mit Privatleuten. Macht es auch nicht einfacher, in Firmen zu erklären, warum die Leute im Betrieb ihre Spraydosen speziell sammeln/ entsorgen müssen und zu Hause nicht.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Claudi] #27975 11.12.2019 09:54
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DJSMP Offline
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Man müsste hier denke ich die Sache gefahrgutrechtlich anders aufzäumen. Zunächst gilt ja das ADR mit der SV 327 und P207/PP87 bzw. LP200/L2. Bei den "Fässern über Gebrauchsdatum", denen als Spraydosenbehälter neues Leben eingehaucht wird, akzeptiere ich dieses Mini-Ventil im Deckel übrigens nicht. Falls ich meinen Kunden gestatte, solche Fässer vom Entsorger zu akzeptieren, dann sind die knapp über den Boden angebohrt (Propan/Butan-Gasgemische sind schwerer als Luft und sammeln sich zuerst unten an, da nützt dieses Teil im Deckel nix).

Ich versuche dann immer zu vermitteln, dass die Privatperson das eigentlich auch einhalten müsste und nur auf Grund des 1.1.3.1 das nicht machen muss. Als Begründung kann man dann das nicht vorhandene Wissen der Privatpersonen und die oftmals auch viel geringeren Mengen ("mal ne Spraydose") gegenüber dem gewerblichen Bereich ("geschulte Mitarbeiter", "ganzes Fass voll") ins Feld führen. Dann hole ich die Mitarbeiter noch damit ab, dass sich der Weg des gewerblichen Abfalls (häufig haben die Abfallbehälter ja Aufschriften, Barcodes, usw.) auch einfacher zurück verfolgen lässt und damit bei einem Zwischenfall schneller auf den Verursacher geschlossen werden kann. Dazu noch ein Beispiel "Brand in Recyclinganlage" mit Straftatvorwurf. Das sitzt und alle werfen ihre Spraydosen brav in die vorgesehenen Behälter mit Belüftung und Aufsaugmaterial.

Die Regelungen für Privatpersonen zu ändern, würde krachend scheitern. Keiner würde sie anwenden. Daher lässt man eben solche Dinge wie Spraydosen und Lithiumbatterien auch laufen, bis mal was Großes passiert. Am Ende des Tages muss es noch einhaltbar und praktikabel sein. Was nützen schärfere Vorschriften, wenn sie dann nicht gelebt werden (können)?

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Claudi] #37170 29.07.2024 13:42
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Sbg1967 Offline
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In meinem Bundesland lehrt man im Bezug auf Spraydosen, dass diese nicht zum Verpackungsmüll geleert werden sollen. Zulässig wäre es aber und wird auch gemacht.

Wir unterscheiden dazu noch in eine Fraktion >10% und <10% Füllinhalt, weil die Sondermüllverbrennung mit den Spraydosen >10% Füllinhalt Beschädigungen in der Schamotte bekommt und diese nur konditioniert Aufgeben kann. <10% Füllinhalt werden bei uns in 1A2 Fässern mit Löchern im Deckel transportiert. >10% werden von der Verbrennungsanlage nur in Kartons <5L übernommen.

Zum Thema Gefahr von Spraydosen hier ein Bericht Spraydosentransport TodesfallBericht über einen Todesfall.

Die Ersthelferin war zufällig auch Gefahrgutbeauftragte. Sie hörte einen ungewöhnlichen Knall in ihrem Büro und lief hinaus. Dort sah sie den Fahrer des Gefahrguttransporters, der gerade ein Faß mit Spraydosen abladen wollte. Das Fass hatte keine Öffnungen. Das Gesicht des Fahrers wurde durch das Hochschnellen des Deckels schwer zertrümmert. Eine Reanimation gelang vorerst. Am Tag danach erlag der Kollege seinen Verletzungen.

Fässer ohne Öffnungen werden auch von mir manchmal bei Kontrollen festgestellt.

Zuletzt bearbeitet von Sbg1967; 29.07.2024 13:42.
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sbg1967] #37171 29.07.2024 13:58
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Claudi Offline OP
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So ein Unfall ist in Deutschland auch 2002 relativ groß durch die Fachpresse gegangen: https://www.saarbruecker-zeitung.de...losions-unfall-in-neunkirchen_aid-102073

Danach kamen ja irgendwann die belüfteten Fässer, um genau sowas zu verhindern. Tragisch und so unnötig, dass das 2023 nochmal passiert ist.

Von einer Unterscheidung in >/< 10% Restinhalt habe ich in D noch nichts gehört und bei vielen Abfallerzeugern glaube ich nicht dran, dass sie das trennen/ sicherstellen. Man kann da schon froh sein, wenn die Spraydosen nicht im Rest- oder Metallabfall landen sondern im Spraydosen-Behälter.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sbg1967] #37173 29.07.2024 14:43
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Gerald Offline
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Hallo Sbg1967,
hier gab es schon mal einen Beitrag zu Unfällen mit Spraydosen, ist eigentlich traurig, dass sollche Unfälle noch vorkommen, da es dafür schon spezielle Verpackungen mit Lüftungsöffnungen gibt.

@ Claudi, da muss ich Dir vollkommen recht geben!

Siehe GBOX Extra Gefahrgutverpackung für die Entsorgung gebrauchter Aerosoldosen oder Transport- und Sammelbehälter mit UN-Zulassung für leere Spraydosen, antistatisch, 120 Liter oder Spraydosen-Sammelbehälter CEMO u.s.w.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37175 29.07.2024 15:44
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Claudi Offline OP
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Dabei brauchen die Behälter weitgehend noch nicht mal ne Bauartzulassung. Die rechtskonforme Beförderung von alten leeren Spraydosen ist wirklich nicht kompliziert oder teuer und wirklich sinnvoll, wie man an solchen Unfällen sieht.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Claudi] #37178 29.07.2024 16:53
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Es ist unser Job die beteiligten Personen darin aufzuklären. Ich hab mir ein Video von dem Todesfall bezüglich lokalem TV davon zusammengeschnitten und schockiere die Teilnehmer bei meinen Schulungen bewusst. Manche nehmen die Unterweisungen als unnotwendige Notwendigkeit wahr. Nach dem Video hab ich die volle Aufmerksamkeit. Meine Kollegin in Tirol braucht immer noch psychologische Hilfe seit dem. Die Bilder der Verletzungen müssen schlimmer als jeder Horrorfilm gewesen sein. Ich stand vor einem halben Jahr neben einem Faß mit Aluspänen, in welchem auch etwas Wasser war und plötzlich sprengte sich der Deckel des 1A2 Fasses mit unglaublicher Gewalt ab. Zum Glück keine Detonation vom Wasserstoff. Deklaration als Gefahrgut natürlich 0. So hätte ein Transport ohnehin nie durchgeführt werden dürfen. Es kann jeden treffen und Großteils steht uns offensichtlich zum Glück meistens ein Schutzengel zur Seite.

Zuletzt bearbeitet von Sbg1967; 29.07.2024 17:00.
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sbg1967] #37179 29.07.2024 17:05
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Hallo Sbg1967,
Antwort auf
Nach dem Video hab ich die volle Aufmerksamkeit.


Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Mit Videos kann man den Unterricht Recht gut realistischer machen. Ich bin in der glücklichen Lage, doch reichlich Videos für alle Kurse nach Gefahrgutrecht bzw. Sprengstoffrecht zu haben. Zum Beispiel eins, was richtet ein La Bomba Knaller an einer Schaufensterpuppe an. Weil der Ein oder andere schon gesagt hat, dass diese Böller gar nicht so gefährlich sind.

Ich weis ja nicht ob Du diese Quelle kennst. Hier gibt es fast zu jeden Bereich sehr gute Video's von Napo!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sbg1967] #37208 01.08.2024 14:42
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Auf welcher Rechtsgrundlage wird UN 1950 gesondert als Abfall entsorgt? Viele Werkstätten entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sa_hi] #37209 01.08.2024 14:45
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Interessanter Post.
M.A.T.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Sa_hi] #37210 01.08.2024 15:21
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Hallo,
Antwort auf
Auf welcher Rechtsgrundlage wird UN 1950 gesondert als Abfall entsorgt?


Auf der Grundlage der Sondervorschrift 327 "Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen".

Antwort auf
Viele Werkstätten entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott.


Da ich in meinen Lehrgängen auch Mitarbeiter z.b. von Schrottplätzen oder welche die Schrottsammelcontainer abgeholt haben, ist es nicht überall so. Es soll Chefs geben, welche bei der Einfahrt auf dem Platz die Fahrzeuge kontrollieren und sollten dazwischen Druckgaspackungen o.ä. sein, dann muss der Fahrzeugführer diese rausholen. Die Fahrer haben mir dann gesagt, dass sie mittlerweile das kontrollieren und sind Druckgaspackungen dabei, wird der Container nicht mitgenommen und die Anfahrt wird bezahlt durch den Verursacher. Ist aber auch in den Verträgen so geregelt.

Ich würde in der Zukunft etwas vorsichtiger sein.

Nachtrag:

Hier sind noch ein paar Links zu dem Thema, was hier im Forum schon mal besprochen wurde.

Abfall Druckgaspackungen

Unfälle mit Druckgaspackungen

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.08.2024 15:30. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37211 01.08.2024 15:32
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Hallo, Gerald,
aus der Frage ist mir nicht klar erkennbar, zu welchem Rechtsgebiet gefragt wird. Der Blick ins ADR und die SV sollte ohne weiteres Fragen möglich sein, wenn man schon die UN hat. Möglicherweise ist hier gar nicht das GG-Recht relevant, sondern das Abfallrecht. Oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: M.A.T.] #37212 01.08.2024 15:47
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
aus der Frage ist mir nicht klar erkennbar, zu welchem Rechtsgebiet gefragt wird.


Deswegen bin ich erst mal auf das ADR eingegangen, wobei es mir mehr um die Aussage im Bezug "entsorgen die Druckgaspackungen im Metallschrott." Wo mir Teilnehmer, welche damit zutun haben, was anderes erzählt haben. Der Beitrag war dann gar nicht so schlecht, weil es im Raum bei dem Ein oder anderem zum Schmunzeln kam.

Und hier ist ein Link zu Abfallsteckbrief "1605 und 1501 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien - Gase", welcher den Fragesteller vielleicht weiter hilf.

Dann gibt es noch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) , wo es weitere Informationen gibt.

Auch die TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle beschäftigt sich mit diesem Thema.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37213 01.08.2024 16:10
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Hallo, Gerald,
prima, dann braucht der Fragesteller ja wirklich nur noch nachschlagen, und Sie haben ihm die ganze Recherche erspart. Respekt.
Schönen Tag noch
M.A.T.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: M.A.T.] #37214 01.08.2024 20:24
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Claudi Offline OP
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Anders herum wird ja erst ein Schuh draus: auf welcher Rechtsgrundlage sollte es legal sein, das Gefahrgut UN1950 Druckgaspackungen, welches ja auch leer ungereinigt weiterhin Gefahrgut bleibt, im Metallschrott zu entsorgen? wink

Antwort: ist illegal, weil Gefahrgut + gefährlicher Abfall.

Gefahrgutrecht mit seinen Spielregeln, wie von den Vorschreibern beschrieben.

Abfallrechtlich 150110*
KrWG und weitere (das Abfallrecht ist ein gaaaaanz weites Feld), Grundgedanke:

Pflicht zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über Entsorgungsnachweis (Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis und Verbleibskontrolle (Begleitscheinverfahren oder Übernahmescheinverfahren).

Wenn man in einer Firma im Gefahrstoffverzeichnis (wenn es das denn gibt... ja muss es geben) Spraydosen drin hat bzw. wenn die de facto da rumstehen und verwendet werden, könnte jemand bei einer Kontrolle/ einem Audit fragen: was passiert denn mit den Spraydosen nach Entleerung und wo ist der Nachweis darüber?

Schmeißt man die nun illegalerweise in den Metallschrott, hat man keinen Nachweis über ordnungsgemäßen Entsorgungsweg und Verbleib.

Der Schrottentsorger will die Spraydosen auch nicht haben, denn wenn der den Schrott sortiert/ verwertet, hat der die Fehlwürfe an der Backe und muss sich um deren Entsorgung kümmern.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Claudi] #37215 01.08.2024 20:45
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Anders herum wird ja erst ein Schuh draus: auf welcher Rechtsgrundlage sollte es legal sein, das Gefahrgut UN1950 Druckgaspackungen, welches ja auch leer ungereinigt weiterhin Gefahrgut bleibt, im Metallschrott zu entsorgen?


Also auf diese Herangehensweise muss man erst einmal kommen! Damit dürfte dem Letzten jetzt klar sein, dass man Druckgaspackungen nicht so einfach in den Metallschrott geben kann.

Klar ist mir und den Anderen, dass es immer schwarze Scharfe geben wird, aber die sollten uns nicht abhalten es richtig zu machen. Man sollte vielleicht auch im Hinterkopf haben, dass Druckgaspackungen nicht ganz ungefährlich im Bezug der Nutzung und Entsorgung sind. Beispiele gibt es genug.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37216 02.08.2024 07:59
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Ich möchte noch erwähnen, dass das Drucklos-Machen/ Anstechen/ Plattkloppen oder ähnl. auch sehr problematisch ist: Arbeitsschutz/ BG hat was dagegen, aufgrund des entzündbaren Gases besteht Brand-/ Explosionsgefahr, Produktreste können in Boden/ Umwelt gelangen. Diese Unart stammt wohl noch aus Zeiten FCKW-haltiger Treibmittel, die nicht brennbar waren.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37227 02.08.2024 13:17
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Hallo, Gerald,
leider passend zum Thema hier etwas zu einem neuen "Mode"produkt: Lachgasflaschen (UN 1070). In der Fachpresse gibt es weitere Informationen.

Gruß
M.A.T.

Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: M.A.T.] #37229 02.08.2024 14:10
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Hallo M.A.T.,
wissen Sie gegen die Dumm.... der Menschen kann man nichts machen.

Erst wurde Aceton geschnüffelt, und wenn man die Bilder dann sieht, welche Folgen das haben kann, lässt man sich was anderes einfallen. Ich hatte vor langer Zeit, als dies Mode aufkam, die Bilder mal im Unterricht gezeigt, bin aber schnell wiederdavon abgekommen.

Dann kam der neue Trend mit der Sprühsahne, da ist ja Distickstoffmonoxid als Treibgas einhalten, spaltet auch gut die Fettmonokühle zu Schaum auf und unter normalen Bedingungen für den Menschen nicht gefährlich. außer man verputzt so an die ca. 15 und mehr Flaschen des Inhaltes.

Auch chemisch hergestellten Eis (Trockeneis) wurde ins Wasserbecken in der Sauna geworfen, sah vielleicht nicht schlecht aus, aber Kohlenstoffdioxid ist nun mal für den Menschen nicht gut!

Über Ballongas (Helium) wollen wir gar nicht erst reden!

Und jetzt kommt eben Lachgas, wobei ich ehrlich bin, in meiner Kindheit wurde das beim Zahnarzt schon verwendet, denn der Bohrer wurde damals noch wie bei einer Nähmaschine mit Fuß auf einem Pedal bewegt. Gut, es wird heute noch teilweise beim Zahnarzt für sehr Schmerzempfindliche Menschen verwendet. Der Vorteil von den Lachgaspatronen gegenüber der Sprühsahne ist natürlich, man nimmt kaum Kilokalorien auf. blush

Vielleicht habe ich mich ein wenig von dem Ausgangsthema wegbewegt, aber wir können gegen diese Modeerscheinungen leider nicht viel machen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Spraydosenentsorgung gewerblich versus privat [Re: Gerald] #37230 02.08.2024 14:23
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Hallo, Gerald,
gegen die (neugierige?) Intelligenz kämpfen ja selbst die Götter vergebens! Für uns aber hilft sowas zu wissen, finde ich. Wie diese Diskussion über GG-Entsorgung zeigt. Bei Schulungen hat man so Anschauungsmaterial, oder kann auf dem Recyclinghof direkt Gegenstände rausfischen. Die eigentlich verpflichtenden Schulungen nach TRGS 520 sind, so mein Eindruck, nicht unbedingt flächendeckend umgesetzt, und da kann auch bei den Entsorgern (privat oder staatlich) durchaus mal ein Lerneffekt auftreten.
Lachgas beim Dentisten kenne ich auch noch.
Gruß
M.A.T.

Hausmüllabfuhr GB Verpuffung [Re: M.A.T.] #37486 26.09.2024 21:28
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Hallo zusammen,
eindringlicher Beleg für die Gefahren von möglicherweise Spraydosen etc. im Hausmüll. hier.
M.A.T.

Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung [Re: M.A.T.] #37490 27.09.2024 14:15
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Phi_l Offline
Methusalem
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Methusalem
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Vielen Dank für dieses eindrückliche Video!

Gut, dass es in diesem Fall glimpflich ausging.

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