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UN 38.3 bei Weiterversand #28057 10.01.2020 11:46
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Bennett1991 Offline OP
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Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage zu der neuen UN 38.3 Regelung gültig ab dem 01.01.2020.
Ich arbeite in der IT und es kommt des Öfteren vor, dass wir Notebooks, MacBooks oder iPhones/iPhones verschicken müssen.
Dabei ist der Empfänger in der Regel nur ein Mitarbeiter aus einer anderen Niederlassung oder ein Lieferant, welcher ein evtl. defektes Gerät reparieren soll.
Wir sind also nicht Hersteller der Hardware und der Lithium Ionen Akku ist fest in den Geräten verbaut.
Kürzlich habe ich versucht einen Lieferschein für ein defektes MacBook über unsere Transport Management Abteilung zu beantragen, damit ich das Notebook an unseren Lieferanten schicken kann, damit dieser das defekte Display reparieren kann.
Daraufhin wurde ich von unserem Gefahrgutbeauftragten daraufhin gewiesen, dass für den Versand eine Prüfungszusammenfassung mit folgenden Informationen benötigt wird:

[verbundenes Bild]

Über die Apple Webseite konnte ich herausfinden, dass alle in Apple Produkten verbauten Lithium Ionen Akkus erfolgreich nach UN 38.3 getestet worden sind.
Leider stellt Apple die einzelnen Prüfungszusammenfassungen dazu nicht zur Verfügung.

Aber jetzt zur Frage. Ist unsere Firma, als Käufer der Produkte, dazu verpflichtet beim weiterversandt von Produkten mit verbautem Lithium Ionen Akku (Apple, Lenovo, Dell usw.) die Prüfungszusammenfassung in schriftlicher Form der Sendung beizulegen oder würde die Verpflichtung für uns nur bestehen, wenn wir das Produkt selber hergestellt hätten und dieses versenden würden?

Prinzipiell dürfen Lithium Ionen Akkus ohne erfolgreichen UN 38.3 Test den Hersteller sowieso nicht verlassen, daher ist doch davon auszugehen, dass der Test erfolgreich war und auch eine entsprechende Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3 beim Hersteller vorliegt, welche jederzeit bei Versandproblemen vom Lieferanten beim Hersteller angefordert werden kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Bennett1991] #28058 10.01.2020 13:55
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M.A.T. Offline
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Hallo, Bennett 1991
generell muß die Prüfzusammenfassung vom Hersteller/Vertreiber zur Verfügung gestellt werden. Diese rechtliche Pflicht gilt selbstverständlich auch für Apple. Ihr Gb weist vollkommen zu Recht darauf hin, daß Sie als Versender diese Informationen haben müssen, um sicher sagen zu können, daß sie den Laptop so versenden können. Eine Schlußfolgerung wie Ihre im letzten Absatz halte ich persönlich für im Gefahrgutrecht nicht sinnvoll. Auch im weiteren Verlauf der Beförderung - speziell Luft - kann die Vorlage verlangt werden. Können Sie als Versender dann nicht liefern, bleibt die Sendung stehen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Bennett1991] #28060 11.01.2020 14:14
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Hallo Bennette,

die Vorgabe ist dass der Hersteller und nachfolgende Vertreiber / Versender die Prüfzusammenfassung auf Verlangen zur Verfügung stellen. Damit seit ihr mE eingeschlossen. Apple muss euch die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen und kann sich da nciht rausreden. Sie sind der hersteller und eine einfacher Besttigung, dass die Prüfung absolviert wurde ist nicht ausreichend. Es muss eine Prüfzusammenfassung mit allen angeführten Punkten geben. Ich weiß aus Erfahrung, dass Apple gerne versucht die Vorschriften zu umgehen bzw der Meinung ist, dass sie als Apple sich daran nicht halten müssen, aber das ist schlicht und einfach FALSCH! Die Prüfzusammenfassung ist eine Anforderung die seit 01.01.2020 gilt und es gab eine einjährige Übergangsfirst. Apple sollte also wissen, dass diese Pflicht besteht und muss, wie jeder anderer auch, sich daran halten.

Das beantwortet auch deine Frage. Nicht nur Hersteller müssen die Prüfzusammenfassung vorweisen können, sondern auch die weiteren Vertreiber, das wärt dann ihr. Die Prüfzusammenfassung muss nicht automatisch der Sendung beigelegt werden, muss aber auf Verlangen vorgelegt werden können. Das hängt aktuell auch ein wenig von eurem Transporteur ab. Manche verlangen die Prüfzsuammenfassung schon vor Auftragsannahme, manchmal wird sie erst am Flughafen verlangt.

Ihr solltet auf jeden Fall für jedes Gerät die Prüfzusammenfassung aufliegen haben um Verzögerungen zu vermeiden. Der Hersteller muss euch diese zur Verfügung stellen.

Antwort auf
Prinzipiell dürfen Lithium Ionen Akkus ohne erfolgreichen UN 38.3 Test den Hersteller sowieso nicht verlassen, daher ist doch davon auszugehen, dass der Test erfolgreich war und auch eine entsprechende Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3 beim Hersteller vorliegt, welche jederzeit bei Versandproblemen vom Lieferanten beim Hersteller angefordert werden kann.


Hier liegt ja das Problem. Man sollte meinen dass alle Akkus die Prüfung bestanden haben, sonst dürften sie ja gar nicht transportiert werden. Aber die Praxis zeigt, dass eben auch Batterien ohne Prüfung verschickt werden und es dann zu Vorfällen kommt. Daher nun diese "neue" Vorgabe der Prüfzusammenfassung nach UN38.3.5.
Die Prüfung ist seit Jahren vorgeschrieben, eine (vollständig) Prüfzusammenfassung sollte also kein Problem sein.
lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Nico] #28065 13.01.2020 12:08
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Wenn jemand bei Apple an die UN Prüfzusammenfassungen für alle verbauten Batterien gekommen ist, würde ich mich über eine Info sehr freuen. Mein Stand von vor 14 Tagen ist, dass Apple immer noch das Standardschreiben "Wir erklären, dass alle verwendeten Batterien,..." auf der Homepage hat. Typspezifisch fand ich bis dato nichts.

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: DJSMP] #28066 13.01.2020 15:38
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Spätestens dann, wenn die ersten Sendungen stehen bleiben, wird sich Apple bewegen......


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Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Skypainter] #28072 14.01.2020 12:22
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Spätestens dann, wenn die ersten Sendungen stehen bleiben, wird sich Apple bewegen......


Die bleiben aber nicht stehen! Apple selbst schickt die Geräte größtenteils brav "undeklariert" (max. 2 Versandstücke pro Sendung), so dass keine Markierung verwendet wird und die Sache gar nicht auffällt. Zudem interessiert es die Händler und Logistiker, die Apple-Geräte disponieren einen feuchten Kerricht.

Nur meinen Kunden, der iPads als "Touchpad" bzw. Bedieneinrichtung in größeren Geräten einbaut, fährt es in die Parade.

Ist einfach so...

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: DJSMP] #28075 14.01.2020 19:45
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Dem möchte ich bitte widersprechen smile
Es gibt auch Transporteuere die genauer hinschaun und auch shcon mal stehen lassen, wenn was mit applesendungen nicht passt. Vor allem ein großes Problem sind defekte Geräte die immer wieder stehen bleiben. Trotz Drohungen seitens Apple "Dann suchen wir uns halt nen andren Transporteur"
Aber prinzipiell gebe ich dir leider recht, dass bei den großen sehr häufig sachen durchgewunken werden smirk


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Nico] #28077 15.01.2020 08:03
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Es gibt immer positive Ausnahmen.

Ich kann aber nur davon berichten, dass mein Kunde seit April '19 dran ist und für seine iPads keine Prüfzusammenfassungen für die verbauten Akkus bekommt. Es geht hier um Produkte der Medizin im Wert von mehreren Hunderttausend bis Millionen Euro, in die die iPads eingeklickt werden. Da kann ich als Gb auf und nieder springen. Die Produkte können nicht stehen bleiben, zumal ja von Apple eine pauschale schriftliche Bestätigung für die verbauten Akkutypen vorliegt, nur eben nicht in der gewünschten Form.

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Bennett1991] #28086 15.01.2020 15:15
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Vielen Dank für eure Hilfe.

Eigentlich hatte ich gehofft, dass es einfacher ist, von Apple die Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3.5 zu bekommen, aber bisher konnte mir weder die Apple Hotline, noch der Apple Store Support helfen.
Beide Seiten verweisen auf dieses Dokument: https://www.apple.com/legal/more-resources/docs/apple-product-information-sheet.pdf und den letzten Absatz auf der zweiten Seite.
Sollte ich erfolgreich sein und an die Dokumente kommen, werde ich es euch wissen lassen, ansonsten hoffe ich, dass ich irgendeine andere Lösung finde.

Gruß
Bennett

Re: UN 38.3 bei Weiterversand [Re: Bennett1991] #28087 15.01.2020 19:39
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Skypainter Offline
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Nun ja, das ist keine Prüfzusammenfassung nach UN 38.3.5. Das könnte irgendwann Probleme geben. Bei uns würde ein solches Paket noch nicht mal angenommen, geschweige denn befördert.

Was die Prüfzusammenfassung angeht, weiß selbst das BMVI nichts. Ich habe eine Antwort von Frau Schwan persönlich bezüglich der Kontrollpflicht der Spediteure..... 3 Absätze, 2 Widersprüche in sich.


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