wie nicht anders zu erwarten geht das "heulen" in 2020, trotz mehrfacher Hinweise und Informationen in 2019, los. Sendungen mit Lithiumbatterien bleiben stehen, weil kein gültiges Prüfungszertifikat vorliegt.
Gestern erhielt ich von einem namhaften deutschen Elektronikhersteller die Antwort auf meine Kritik des zur Verfügung gestellten Prüfungszertifikats: "Bei der Mitteilung des LBA B32, rev.1; 01-2020, zum Transport von Zellen und Batterien - Prüfungszusammenfassung des 38.3 Test, handelt es sich nur um eine Empfehlung, d.h. die Vorgaben sind nicht buchstabengetreu zu erfüllen"
Was soll man zu so einer unklaren Aussage einer Bundesbehörde sagen ?
Hallo, ich sehe nicht, wo die Aussage des LBA unklar ist. Dort wird eindeutig auf die anwendbare Rechtsgrundlage (ICAO-TI) mit Fundstelle verwiesen. Es ist keineswegs eine "Empfehlung" - wenn der Kunde das so sieht, kann er ja mit dem Checker diskutieren (auf das Grundproblem der fehlenden GGVL wird er wohl nicht abstellen). Außerdem ist da noch Zu- oder Ablauf, und an der Gültigkeit von ADR etc. wird wohl niemand zweifeln. Gruß M.A.T.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: M.A.T.]
#2809316.01.202009:44
die Definition "Empfehlung für die Beförderung..." ist nicht vom LBA kreiert worden. (Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien) Ok, den Wortlaut hätte man vielleicht anders wählen können. Im Grunde würde Dein Kunde mit seiner Aussage doch alle Klassifizierungskriteren in Frage stellen.
Eigentlich hatte ich gehofft, dass es einfacher ist, von Apple die Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3.5 zu bekommen, aber bisher konnte mir weder die Apple Hotline, noch der Apple Store Support helfen. Beide Seiten verweisen auf dieses Dokument: https://www.apple.com/legal/more-resources/docs/apple-product-information-sheet.pdf und den letzten Absatz auf der zweiten Seite. Sollte ich erfolgreich sein und an die Dokumente kommen, werde ich es euch wissen lassen, ansonsten hoffe ich, dass ich irgendeine andere Lösung finde.
Gruß Bennett
Ungefähr dieses Dokument liegt uns vor. Das ist aber eben keine UN-Prüfzusammenfassung.
wie nicht anders zu erwarten geht das "heulen" in 2020, trotz mehrfacher Hinweise und Informationen in 2019, los. Sendungen mit Lithiumbatterien bleiben stehen, weil kein gültiges Prüfungszertifikat vorliegt.
Gestern erhielt ich von einem namhaften deutschen Elektronikhersteller die Antwort auf meine Kritik des zur Verfügung gestellten Prüfungszertifikats: "Bei der Mitteilung des LBA B32, rev.1; 01-2020, zum Transport von Zellen und Batterien - Prüfungszusammenfassung des 38.3 Test, handelt es sich nur um eine Empfehlung, d.h. die Vorgaben sind nicht buchstabengetreu zu erfüllen"
Was soll man zu so einer unklaren Aussage einer Bundesbehörde sagen ?
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
Hallo Peter, ich fände interssant wieso das Prüfzertifikat nicht gültig war? Fehlten Informationen? Um eine Empfehlung handelt es sich defintiv nicht. Es steht in allen Regelwerken drinnen, dass eine Prüfzusammenfassung gem. UN 38.3.5 zur verfügung gestellt werden muss. In der UN 38.3.5 wird klar definiert, welche Informationen vorhanden sein müssen. Ich denke um die Frage hier klar zu beantworten muss man wissen was beanstandet wurde, also weswegen die Prüfzusammenfassung ungültig war. Ein Prüfzertifikat ist etwas anderes als eine Prüfzusammenfassung! lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2810216.01.202012:58
Ein Prüfzertifikat ist etwas anderes als eine Prüfzusammenfassung!
Hallo Nico,
diese "Begrifflichkeiten" sind auch bei uns ein großes Problem. Die Kunden (und selbst einige Mitarbeiter) werfen Prüfbericht, Testbericht, Prüfzertifikat mit Prüfzusammenfassung durcheinander. Und klar fehlen dann oftmals einige Angaben. Bekam heute einen Prüfbericht, indem die Hälfte aus patentrechtlichen Gründen geschwärzt war. Es hat eine halbe Stunde gedauert, bis ich dem Kunden klar machen konnte, dass all die Angaben nicht interessieren. Allerdings waren auch Hersteller und Testlabor geschwärzt. Also keine Transportannahme.
Der nächste Kunde: Der Spediteur XY hat gesagt, das interessiert ihn nicht, er nimmt das Ganze ohne den ganzen Papierkram an....
Man könnte laut schreien
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2810517.01.202009:57
in der Prüfungszusammenfassung für Lithiumbatterien, war u.a. kein Prüflabor genannt, bei den Unterschriften war nicht klar, wer unterschrieben hat, etc.. Habe dir den Report mal angehängt.
das Dokument ist ein Prüfbericht und keine Testzusammenfassung nach UN 38.3.5
Ich habe jetzt auch mal die Originalsprache übersetzt. SMP also Simplo Electronics unterhält auch ein eigenes Prüflabor. Insofern würde das passen, aber es ist natürlich nicht separat aufgeführt.
Es fehlt die physikalische Beschreibung der Batterie
Insofern würde ich sie ablehnen.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
interressant, exakt den gleichen UN38.3 Test Report von SMP habe ich auch. Nur ist der Customer, das Model und die Test Samples auf der letzten Seite anders. Dann ist dieser Report wohl nicht vollständig...