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Beladen von leeren ungereinigten Silofahrzeugen #28125 20.01.2020 16:09
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Cornholio Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutkollegen.

Ich bin neu im Forum da sich mir eine besondere Fragestellung ergeben hat, für die ich im ADR keine Antwort gefunden habe.

Wir transportien im Linienverkehr einen Filterstaub zu unserem Kunden (kein Gefahrgut). Als Rückladung zum Ursprungsversender wird nach der Entladung wieder gebrauchter Filterstaub zurückgeladen. Dieser ist dann als UN 2811 VG III eingestuft. Wenn ich diesen wiederum entladen habe, ist meine Einheit logischerweise leer ungereinigt und muss mit entsprechend gekennzeichnet auf der Straße bewegt werden.

Die eigentliche Frage ist nun, ob ich, wenn der neue Filterstaub wieder ohne Reinigung draufgeladen wird, die orangefarbenen Warntafeln wieder schließen darf. Ist dies möglich? Oder gibt es in diesem Fall entsprechende Mengengrenzen unter ich das Fahrzeug "restentleeren" muss? Da die UN2811 der Klasse 6.1 zugeordnet ist, sieht manch einer das ganze etwas kritisch wenn der Fahrer nach dem Laden die Schilder alle zu macht. Bis lang hat das nie jemand hinterfragt, bis nun jemand sich leider bei der Behörde beschwert hat...

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen und mit einer rechtssicheren Quelle auffahren, die wir hier zur Begründung heran ziehen können. wink

MfG Cornholio

Re: Beladen von leeren ungereinigten Silofahrzeugen [Re: Cornholio] #28128 20.01.2020 19:25
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M.A.T. Offline
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Hallo,
Gegenfrage: was ändert sich durch die Wiederbeladung an der gefährlichen Eigenschaft des restlichen Gefahrgutes?
Ich gehe mal davon aus, daß der Silo eine TK-Zulassung hat und das Gut in TK befördert werden darf.
Wenn es kein Gefahrgut mehr ist, da "Verdünnung", und Sie das nachweisen können, entfällt die Kennzeichnung. Falls es aber nicht nachweislich Nichtgefahrgut wird, greift unverändert 5.3.1.6, denke ich mal. Bei Tankbeförderung sind mir keine quantitativen Grenzwerte für "Restmengen" bekannt. Schauen Sie auch in die anwendbaren SV und TA.
Möglicherweise wäre es ohnehin einfacher, durchgehend als GG zu fahren; der jedesmalige Wechsel macht doch eher Probleme und nichts billiger, oder verstehe ich da etwas falsch?
Gruß
M.A.T.

Re: Beladen von leeren ungereinigten Silofahrzeugen [Re: M.A.T.] #28129 21.01.2020 08:10
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Cornholio Offline OP
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Hallo M.A.T.

Vielen dank für Ihre Antwort. Die SV und TA helfen leider nicht weiter. Durchgehend kennzeichnungspflichtig zu fahren halte ich persöhnlich für eher kritisch. Da das Beförderungspapier andere Angaben enthält (nämlich kein Gefahrgut) als es auf dem Fahrzeug gekennzeichnet ist. Dies dürfte in Kontrollen durchaus zu problemen führen.

MfG

Re: Beladen von leeren ungereinigten Silofahrzeugen [Re: Cornholio] #28130 21.01.2020 08:24
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M.A.T. Offline
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Hallo,
warum denn das? Im ADR steht doch nichts, was verhindert, ein Beförderungspapier für Nichtgefahrgüter auszustellen. Zur Differenzierung der verschiedenen Sendungen die Sendungsinformationen anzugeben ist doch ohnehin notwendig. Solange das GG obenan steht sehe ich da keine Probleme.
Und eine quantitative Grenze für Reste gibt es nun mal nicht; ohne belegbare Daten, das von den Restmengen - auch vermischt - keine Gefahr mehr ausgeht bleibt der Transport Gefahrgut. Ich verstehe übrigens nicht so ganz, wie in einem Silofahrzeug GG und Nicht-GG gleichzeitig befördert werden, wie Sie es sagen? Verschiedene Kammern etwa?
Gruß
M.A.T.

Re: Beladen von leeren ungereinigten Silofahrzeugen [Re: M.A.T.] #28134 21.01.2020 12:08
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Cornholio Offline OP
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Hallo.

Es handelt sich um ein Einkammerfahrzeug. Mein Gedankengang war halt bei durchgäniger Kennzeichnung, dass das Fahrzeug mit dem "neuen" Filterstaub nicht kennzeichnungspflichtig wäre und ich ja ein Fahrzeug nicht kennzeichnen darf wenn kein Gefahrgut transportiert wird.

Ich werde erstmal den Zielkunden mit der Filteranlage ansprechen ob es eine möglichkeit gibt den angelieferten Filterstaub im eigenen Labor zu prüfen. Vielleicht kann so rechtssicher die Konzentration geprüft werden...

MfG


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