Hallo Dom,
Also was macht es im Nachgang für einen Unterscheid, ob ich mehr als 50 t bis 1.000 t oder mehr als 1.000 t habe?
Ich würde mal sagen, das hat keine Auswirkung. Denn der  Jahresbericht  ist in erster Linie für die Unternehmensleitung  und  nicht für die Überwachungsbehörden. Steht in der GbV §9  Absatz 3: 
"Der Unternehmer hat den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach dessen Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."