Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Claudi]
#28278
05.02.2020 19:46
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Skypainter
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Skypainter]
#28354
15.02.2020 20:54
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Beck
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Das ist leider eine etwas unglücklich gewählte Übersetzung. Wenn die Module alle Tests bestanden haben, dann werden nur noch die Module zusammengeführt. Es entsteht also damit keine "neue" Batterie. Du hast eine Zelle, die muss geprüft werden. Die Zelle hat (hoffentlich) eingebaute Sicherheitsmechanismen gegen Überladen etc. Werden mehrere Zellen dann zu einem Modul zusammengefasst dann ist das Modul noch einmal zu prüfen, denn das Modul braucht nochmals separate Sicherheitsvorrichtungen. Wird jetzt eine große Batterie aus mehreren Modulen zusammengesetzt, dann reagiert die zusammengesetzte Batterie nicht als ein neues Medium, sondern es ist einfach eine Aneinanderreihung geprüfter Module. Stell dir einen ICE vor. Die Wagen müssen einzeln geprüft werden, ein ICE-Zug wird auch geprüft. Wenn ich jetzt aber einen 2. ICE einfach nur koppele, dann brauche ich keinen neuen Test. Hallo zusammen, da klinke ich mch mal direkt ein und möchte gerne wissen warum dadurch keine neue Batterie entsteht? Bin leider auch kein Techniker und somit besteht für mich eine Batterie aus zwei oder mehr Zellen oder Batterien, die elektrisch miteinander verbunden und mit deren Gebrauch notwendigen Vorrichtungen ausgerüstet sind, Gehäuse, Anschlüsse, Schutzvorrichtungen etc..
Zuletzt bearbeitet von Beck; 15.02.2020 20:57. Bearbeitungsgrund: Markierung
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Beck]
#28355
16.02.2020 11:29
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Skypainter
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Hallo Beck,
das ist eigentlich ganz einfach. Weil durch das Zusammenschalten mehrerer geprüfter Module keine neue zu prüfende Batterie entsteht. Denn die Module sind in ihrer Leistung fix. Ich habe dazu einen sehr netten Vergleich gehört, der so unsinnig er auch klingen mag, vollkommen korrekt ist. Also stell dir vor, du hast Bier als Flüssigkeit vor dir. (Das stellt die einzelne Zelle bzw. die Batterie dar). Dieses Bier muss auf alles geprüft werden. Reinheit, Geschmack, biologische Unbedenklichkeit etc. (entspricht den Tests T1-T8 bei den Batterien). Dieses Bier wird nun in Flaschen abgefüllt, sorgfältig verschlossen und wiederum geprüft auf Transportfähigkeit, Dichtheit etc. ( Das entspricht dann den nochmals durchzuführenden Tests T3, T4, T5 und T7) Wenn diese Flaschen nun in einen Kasten gestellt werden, für den nachgewiesen ist, dass er die Flaschen schützt und sie nicht beschädigt werden können und auch die Eigenschaften des Inhalts nicht verändert werden, dann muss ich den Kasten mit den Flaschen keinerlei Tests mehr unterziehen. (entspricht UN 38.3.3 g)
Werden Batterien, die alle anzuwendenden Prüfungen bestanden haben, elektrisch miteinander zu einer Batterie verbunden, deren Li-thiumgesamtanteil aller Anoden, wenn vollständig geladen, mehr als 500 g oder, im Falle einer Lithium-Ionen-Batterie, deren Watt-Stunden-Rate mehr als 6200 Wh beträgt, ist diese zusammengesetzte Batterie nicht abermals zu prüfen, wenn die zusammengesetzte Batterie von solch einem Typ ist, für den nachgewiesen wurde dass: (i) Überladung;
(ii) Kurzschlüsse; und
(iii) übermäßige Entladung zwischen den Batterien verhindert werden.
Ich hoffe, diese Erklärung bringt etwas Licht ins Dunkle
Gruß Skypainter
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Skypainter]
#28356
16.02.2020 20:39
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Nico
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Hallo Beck,
das ist eigentlich ganz einfach. Weil durch das Zusammenschalten mehrerer geprüfter Module keine neue zu prüfende Batterie entsteht. Denn die Module sind in ihrer Leistung fix. Ich habe dazu einen sehr netten Vergleich gehört, der so unsinnig er auch klingen mag, vollkommen korrekt ist. Also stell dir vor, du hast Bier als Flüssigkeit vor dir. (Das stellt die einzelne Zelle bzw. die Batterie dar). Dieses Bier muss auf alles geprüft werden. Reinheit, Geschmack, biologische Unbedenklichkeit etc. (entspricht den Tests T1-T8 bei den Batterien). Dieses Bier wird nun in Flaschen abgefüllt, sorgfältig verschlossen und wiederum geprüft auf Transportfähigkeit, Dichtheit etc. ( Das entspricht dann den nochmals durchzuführenden Tests T3, T4, T5 und T7) Wenn diese Flaschen nun in einen Kasten gestellt werden, für den nachgewiesen ist, dass er die Flaschen schützt und sie nicht beschädigt werden können und auch die Eigenschaften des Inhalts nicht verändert werden, dann muss ich den Kasten mit den Flaschen keinerlei Tests mehr unterziehen. (entspricht UN 38.3.3 g)
Werden Batterien, die alle anzuwendenden Prüfungen bestanden haben, elektrisch miteinander zu einer Batterie verbunden, deren Li-thiumgesamtanteil aller Anoden, wenn vollständig geladen, mehr als 500 g oder, im Falle einer Lithium-Ionen-Batterie, deren Watt-Stunden-Rate mehr als 6200 Wh beträgt, ist diese zusammengesetzte Batterie nicht abermals zu prüfen, wenn die zusammengesetzte Batterie von solch einem Typ ist, für den nachgewiesen wurde dass: (i) Überladung;
(ii) Kurzschlüsse; und
(iii) übermäßige Entladung zwischen den Batterien verhindert werden.
Ich hoffe, diese Erklärung bringt etwas Licht ins Dunkle
Gruß Skypainter Das darf ich klauen oder ? *gaaanzliebeslächelnaufsetze*
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Skypainter]
#28357
16.02.2020 20:55
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Gerald
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Hallo Skypainter, den Vergleich finde ich einfach nur Spitze.  Und ich denke mal, dass Du nichts dagegen hast, dass ich diesen bei der Ausbildung nutzen kann. Zumal in Bayern, wenn es um Bier geht, die Meisten verstehen, was ich meine. Nico hat ja in Ihrem Beitrag auch schon angefragt. Du siehst also, wie es wieder mal von Vorteil ist, im Forum sein Wissen auszutauschen. Ich hatte am Anfang auch bei der Erklärung von "polymerisierende Stoffe" bei der Aufnahme Klasse 4.1 im ADR 2017, bis ich einen guten Vergleich gefunden habe. @Beck Sieh mal im Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien auf Seite 516 nach, da steht was zu - 38.3.2.3 Im Sinne dieser Klassifizierung gelten folgende Definitionen -
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Gerald]
#28361
17.02.2020 10:49
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Skypainter
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Hallo liebe Kollegen,
als ob ich etwas dagegen haben könnte. Ich hatte den Vergleich bei einer Schulung für einen anderen Zweck gehört und habe ihn für Batterien umgesetzt. Passt meiner Meinung nach, wie die Faust aufs Auge.
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Skypainter]
#28408
21.02.2020 22:06
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Beck
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DAnkeschön vielmals für den feuchtfröhlichen Vergleich. Trotzdem wäre aber jede Bierflasche einzeln zu betrachten. Wenn aber die 6200Wh nicht überschritten werden und ich viele kleinere geprüfte Packs zu einer Batterie verbinde, müsste ich doch trotzdem testen. Zumindest gemäß den Prüfungen T.3, T.4, T.5 und zusätzlich T.7 im Falle einer wiederaufladbaren Batterie. Bedeutet aber auch dass ich hierfür eine neue Prüfzusammnfassung brauche weil es ja um das letztendlich zu versendende Endprodukt geht und nicht um die einzelne Komponente.
Zuletzt bearbeitet von Beck; 21.02.2020 22:17.
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Beck]
#28409
22.02.2020 00:11
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Skypainter
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Hallo Beck, es hat sich ab und zu von Vorteil erwiesen, wenn man Beiträge liest, versteht und dann kommentiert. .... Dieses Bier wird nun in Flaschen abgefüllt, sorgfältig verschlossen und wiederum geprüft auf Transportfähigkeit, Dichtheit etc. ( Das entspricht dann den nochmals durchzuführenden Tests T3, T4, T5 und T7)
Die 6200 W sind (im Augenblick) das Limit für sogenannte Kompaktbatterien, die nicht zwangsweise ein entsprechendes stabiles Gehäuse haben müssen. Alles über 6200 W braucht ein stärkeres Gehäuse und muss deshalb nicht mehr extra getestet werden. Die brauchst im Falle einer Batterie < 6200W sogar einiges mehr an Dokumenten. Prüfbericht für den Zelltyp, Prüfbericht für das Modul, Prüfbericht für die Gesamtbatterie und eine Prüfzusammenfassung für die Gesamtbatterie. Gruß Skypainter
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Re: modulare Lithiumbatterien + UN 38.3.3 g)
[Re: Skypainter]
#28413
22.02.2020 21:54
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Beck
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Hallo Skypainter,
vielen Dank für deine Ausführungen und völlig richtig manchmal besser 2 mal lesen ;-) .
Viele Grüße
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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