Folgende Sachlage und bitte um regen Meinungsaustausch:
Transportiert werden 10 kg festes Metall (UN 3077) in einer 4G-Box. Der Karton ist von beiden Seiten mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet, auf einer Seite ist die Raute für Transport in "begrenzten Mengen".
2 Fragen dazu: 1. Begrenzte Mengen? Bei UN3077 - 10 kg?... wohl eher nicht, oder,? lt. ADR ist die Grenze hier 5 kg und bis dahin greift SV375 (Eher Transport nach 1.1.3.6 und dann entsprechend Kennzeichen) Tatsächlich bin ich der Meinung, dass bei UN3077 keine begrenzte Mengen gefahren werden brauchen, da bis 5 kg lt. SV375 die ADR nur sehr marginal greift.
2. Ausrichtungspfeile? Obwohl festes Material und keine Lüftungsvorrichtung? In meinen Augen nicht nötig. Was passiert mit Ladungen, die unnötig gekennzeichnet sind.
In diesem Fall fungieren wir als Empfänger, daher sehe ich es nicht so eng, Wenn die Ware weiter rausgeht, kennzeichne ich die nach bestem Wissen und Gewissen um.
Wie sind eure Meinungen dazu?
Zuletzt bearbeitet von Otti; 17.02.202012:53. Bearbeitungsgrund: Fall verdeutlicht
Re: Ausrichtungspfeile, obwohl nicht notwendig
[Re: Otti]
#2836517.02.202014:48
Moin, - UN3077 10 kg in einem Gebinde ist Regelgefahrgut per ADR, hier gilt 1.1.3.6 - Sollten 2 x 5kg Gebinde im 4G verpackt sein und ihr möchtet das nicht umpacken, dann ist LQ ok, hauptsache man bleibt unter 30kg Bruttogewicht. - SV375 geht nur wenn max. 5 kg im Versandstück verpackt sind und dann ist das befreit, bis auf die allgemeinen Verpackungsanforderungen und CLP Markierungen. Zweiteres kommt aber nicht aus dem GG-Recht. - Pfeile sind i.d.R. bereits auf der Verpackung aufgedruckt und sollten von daher auch beachtet werden beim Handling. Solltet ihr keinen Wert drauf legen o.ä., macht sie einfach unkenntlich. Gruss..aw
Re: Ausrichtungspfeile, obwohl nicht notwendig
[Re: Otti]
#2836617.02.202014:51
Im ADR steht in Kapitel 3.2 Spalte 7a "5kg", damit "...die Innenverpackung oder der Gegenstand..." (Abschnitt 3.4.1 zweiter Satz) nur 5kg, und natürlich eine zusammengesetzte Verpackung, wobei Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3 einzuhalten ist. Bei Deinen Beispiel geht es von der Menge nicht. Hast Du ja schon erkannt. Unterabschnitt 1.1.3.6 geht, da Beförderungskategorie 3!
Antwort auf
bis dahin greift SV375
Die Sondervorschrift greift immer, denn da steht: "Diese Stoffe unterliegen, wenn sie in Einzelverpackungen oder zusammengesetzten Verpackungen mit einer Nettomenge von höchstens 5 l flüssiger Stoffe oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg fester Stoffe je Einzel- oder Innenverpackung befördert werden, nicht den übrigen Vorschriften des ADR/RID, vorausgesetzt, ...." Diese Änderung wurde später aufgenommen, könnte man auch als Geschenk an einen bestimmten Zweig sehen.
Ausrichtungspfeile eigentlich nicht gefordert, dürfte aber bei Vorhandensein kein Problem sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Ausrichtungspfeile, obwohl nicht notwendig
[Re: Otti]
#2836717.02.202017:01
Die Metalle sind innerhalb der 4G-Box in Folie (kleine Tüten) gepackt. Gelten diese bereits als Innenverpackung und kann man damit die begrenzten Mengen fahren?
Also ich habe ca. 10 kleine 1 kg Barren in jeweils einer Tüte verpackt (wie etwa Schokolade verpackt ist). 1 kg ist dann unterhalb der 5 kg Grenze. Wäre das ein logische Ansatz oder eher weniger? lt. P002 kann ich eine Innenverpackung aus Kunststoff nutzen.
Re: Ausrichtungspfeile, obwohl nicht notwendig
[Re: Otti]
#2836817.02.202017:13
in Folie (kleine Tüten) gepackt. Gelten diese bereits als Innenverpackung
Ja, denn in ADR 1.2 steht unter: Innenverpackung:Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist. und unter Zusammengesetzte Verpackung: "Eine Kombination von Verpackungen für Beförderungszwecke, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die nach Unterabschnitt 4.1.1.5 in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen".
Und in Unterabschnitt 4.1.1.3 steht zu Bauart: "...ausgenommen Innenverpackungen,...! Denn Unterabschnitt 4.1.1.1 bzw. 4.1.1.5 düfte mit dieser Art erfüllt sein.
Antwort auf
lt. P002 kann ich eine Innenverpackung aus Kunststoff nutzen.
Wie kommst Du auf die P002, die steht in Unterabschnitt 4.1.4.1, davon steht aber in Abschnitt 3.4.1, welchen Du nur bei Nutzung nach Kapitel 3.4 einzuhalten hast unter Teil 4 nichts.
Ergänzung: Ich habe zu Abschnitt 3.4.1 eine Datei angehangen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.02.202017:36. Bearbeitungsgrund: Datei zu Kapitel 3.4 ergänzt
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Ausrichtungspfeile, obwohl nicht notwendig
[Re: Gerald]
#2837018.02.202010:33