Hallo M.A.T.,
der aktuelle Stand ist unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html. BTW: In Klasse 6.2 ist für "Außenstehende" manches nicht logisch. So sind z.B. Blutproben zur Diagnosestellung auf Hepatitis-B eindeutig als UN 3373 zu klassifizieren, der nach der Abklärung entstandene Abfall ist dagegen kein Gefahrgut mehr, weil er als AS 180104 entsorgt wird im großen Müllfahrzeug. Nochmal: Dieselbe Blutprobe hin zum Labor dreifach verpackt, vom Labor weg mit 1000 anderen Proben ab in den Mülleimer.
Warum geht das? Weil die Gefahr für die Allgemeinheit bei der Entsorgung nicht so groß ist, dass daraus zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen wären. Als Probe beim Transport z.B. als Briefpost sind andere Schutzziele mit zu erfüllen, wie die Sicherstellung des reibungslosen Transports in der Brief-verteilanlage.