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Schulung IMDG #28516 11.03.2020 08:26
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A3A Offline OP
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Hallo Leute,

kann mir hier zu dem Thema jemand weiterhelfen?
Welche Schulung wird denn benötigt, wenn GG (in begrenzten Mengen) für Seefrachten gepackt wird und IMO-Erklärungen erstellt werden.

Danke

Re: Schulung IMDG [Re: A3A] #28518 11.03.2020 09:56
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M.A.T. Offline
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Hallo,
die Anforderungen stehen in 1.3 IMDG-Code, mit einer genauen aufgabenspezifischen Differenzierung in 1.3.1.5. Zwar haben diese Empfehlungscharakter, bei Ignorieren dürfte es aber problematisch werden, falls was passiert. Zudem gilt § 4(12) GGVSee. Für LQ sind die 1.3-Vorgaben ausdrücklich nicht freigestellt, siehe dazu 3.4.1.2.
Also Schulung/Unterweisung nach Verantwortlichkeiten.
Gruß
M.A.T.

Re: Schulung IMDG [Re: M.A.T.] #28523 11.03.2020 14:42
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A3A Offline OP
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Hallo M.A.T.,

danke für die rasche Meldung.
Dies bedeutet, dass wir je nach Verantwortlichkeit und Aufgabengebiet das Personal schulen sollten. Spätestens dann, wenn eine IMO erstellt werden muss, muss eine geschulte Person unterschreiben?
Verstehe ich es richtig?

Danke und Gruß
Alex

Re: Schulung IMDG [Re: A3A] #28524 11.03.2020 16:25
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aw_ Offline
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Beiträge: 809
Ursprünglich geschrieben von: A3A
danke für die rasche Meldung.
Dies bedeutet, dass wir je nach Verantwortlichkeit und Aufgabengebiet das Personal schulen sollten. Spätestens dann, wenn eine IMO erstellt werden muss, muss eine geschulte Person unterschreiben?
Verstehe ich es richtig?

M.A.T hat es ja schon angeführt. IMDG-Code 1.3 beachten und das am besten bevor man aktiv wird. Das betrifft sämtliche Aktionen, z.B auch verpacken.
Die 'passenden' Pflichten dazu findest du in der GGVSee §17 bis § 26
gruss..aw

Re: Schulung IMDG [Re: A3A] #28555 13.03.2020 14:53
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DJSMP Offline
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Wie schon geschrieben wurde: Die aufgabenbezogene Schulung nach 1.3 betrifft alle Beteiligten. Diejenigen, die das Begleitdokument erstellen und unterschreiben, müssen geschult sein. Aber auch die Mitarbeiter, die verpacken und kennzeichen, klassifizieren, etc. benötigen eine Schulung.


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