Die Staubexplosionsgeschichte klingt mir eher nach Arbeitssicherheit. Ich denke, dass wir in Klasse 4 schon ganz gut aufgehoben sind. Allerdings ist es von Klasse 4.1 zu Klasse 4.3 schon ein beträchtlicher Unterschied. Und Verpackungsgruppe II oder III ist ja auch noch offen. Das lässt sich nur mit einer Untersuchung von Proben heraus finden.
Bei entzündbaren Feststoffen (Metallpulver) der Klasse 4.1 sprechen wir über einen Abbrandtest in Abschnitt 33.2.1 des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien. Wenn es um Stoffe geht, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, wird eine Prüfung nach 33.4.1 des Handbuchs vorgenommen. Nicht außer Acht lassen, sollte man die Gefahr der Selbstentzündlichkeit in Klasse 4.2. (Abschnitt 33.3.1). Empfehlensswert ist, gleich alle Unterklassen zu prüfen. Dann hat man die einzelnen Gefahren und kann anschließend Haupt und Nebengefahr bestimmen.
Bei Bedarf schickt mir der Threadersteller gern eine PN. Ich prüfe dann mal, ob wir selbst was machen oder wenigestens vermitteln können. Für Kunden aus Thüringen haben wir das sogar schon gemacht
