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IMDG-Code SV 363 #28542 13.03.2020 08:24
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Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,

habe da vielleicht ein Verständnisproblem. Wir verschicken Maschinen, z.T. selbstfahrend, gem. UN 3528, Klasse 3. Dazu gehört die SV 363, in der steht unter .2 Motoren oder Maschinen, die frei von flüssigen Brennstoffen sind und keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen nicht diesem Code. In Bemerkung 1 ist beschrieben, was "frei von flüssigen Brennstoffen" heißt.
Muss trotz Freistellung eine IMO-Erklärung erstellt werden ? Denn es heißt in .12 Das Beförderungsdokument muss zusätzlich folgenden Vermerk enthalten: "Beförderung nach Sondervorschrift 363" / "Transport in accordance with Special Provision 363"

By the way wurden wir von dem Ro/Ro Carrier gefragt, warum wir eine IMO-Erklärung erstellen, sie kennen diese UN Nummern nicht (wir verschicken auch UN 3538, Kl. 2.2) !

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: Der Schwarzwälder] #28543 13.03.2020 09:17
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aw_ Offline
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Moin,
Das IMO-Papier muss erstellt werden, wenn 2. -frei von Brennstoffen- nicht eingehalten werden kann, was ja meistens der Fall ist.
gruss..aw

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: Der Schwarzwälder] #28544 13.03.2020 09:31
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Peter,

in den einleitenden Sätzen zur SP 363 steht folgendes:
" Die übrigen Vorschriften dieses Codes gelten nicht, ausgenommen Sondervorschrift 972, Kapitel 5.4, Teil 7 und die Spalten 16a und 16b der Gefahrgutliste."

Entscheidend ist hier, dass Kapitel 5.4 "Dokumentation" Geltung hat.
Daher füllst Du die IMO-Erklärung aus und nimmst gem. Ziffer 12 der SP 363 den Satz:
"Beförderung nach Sondervorschrift 363 -Transport in accordance with special provision 363."
auf.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: IMDG-Code SV 363 [Re: Jacob Madsen] #28545 13.03.2020 09:41
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aw_ Offline
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Moin Jacob,
Ich denke, dass der Satz unter 2. -unterliegen nicht diesem Code- den einleitenden Satz egalisiert.
gruss..aw

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: aw_] #28546 13.03.2020 09:59
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Der Schwarzwälder Offline OP
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Hallo AW,

denke schon, dass das eingehalten werden kann gem. Bemerkung 1 in dieser Sondervorschrift, weil nichts gereinigt, entleert oder entgast werden muss.

Jetzt müssen wir nur noch Klarheit bringen bzgl. Erstellung der IMO-Erklärung bei Einhaltung der SV 363

Grüße

Peter

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: Der Schwarzwälder] #28547 13.03.2020 10:04
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Der Schwarzwälder
Jetzt müssen wir nur noch Klarheit bringen bzgl. Erstellung der IMO-Erklärung bei Einhaltung der SV 363

Moin zusammen,
das Ganze eigentlich nur weil (mal wieder) der entscheidende klärende (Zu-)satz an dieser Stelle hinter 2. fehlt.
gruss..aw

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: aw_] #28548 13.03.2020 10:12
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Jacob Madsen Offline
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Hallo aw,

wenn die Maschine nicht frei von Brennstoffen ist, dann kann die SP 363 trotzdem angewandt werden. Dann ist ein Beförderungsdokument zu erstellen.
Nur wenn sie frei von Brennstoffen ist, dann trifft Ziffer 2 zu.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: IMDG-Code SV 363 [Re: Jacob Madsen] #28549 13.03.2020 10:23
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen
wenn die Maschine nicht frei von Brennstoffen ist, dann kann die SP 363 trotzdem angewandt werden. Dann ist ein Beförderungsdokument zu erstellen.
Nur wenn sie frei von Brennstoffen ist, dann trifft Ziffer 2 zu.

Hallo Jacob,
ja das ich richtig dass sie frei von Brennstoffen sein muss. Die Bemerkung darunter bestätigt ja, dass der Tank nicht gereinigt sein muss und trotzdem als 'frei' gilt.
Peter sagt das ist der Fall. Somit kein Papier, oder?
gruss..aw

Re: IMDG-Code SV 363 [Re: aw_] #28553 13.03.2020 13:27
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DJSMP Offline
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Ich lese die SV 363 so, dass im einleitenden Satz zunächst generell für alle Verbrennungsmotoren NUR die Anwendung der SV 972 (Lithiumbatterien), Kapitel 5.4 (u.a. Kennzeichnung, Plakatierung und Begleitpapier IMO Erklärung), Teil 7 und Spalten 16a und b verlangt wird und der RESTLICHE IMDG-Code für Verbrennungsmotoren prinzipiell nicht angewendet werden muss.

Ich verstehe die SV 363 weiterhin so, dass Ziffer 2 ZUSÄTZLICH Bedingungen definiert, unter denen Verbrennungsmotoren KOMPLETT vom IMDG-Code befreit werden können, nämlich bei "frei von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen sind und keine anderen gefährlichen Güter". Wenn also diese Bedingungen (und die Bemerkung 1 erklärt diese genauer) eingehalten sind, unterliegen die Verbrennungsmotoren nicht dem IMDG-Code (sind kein Gefahrgut). Demnach muss auch Kap. 5.4 (Kennzeichnung, Plakatierung und Begleitpapier) NICHT angewendet werden. Dies würde der ehemaligen Sondervorschrift entsprechen, als Verbrennungsmotoren noch zur Klasse 9 gehörten.

Die weitere SV 363 interpretiere ich so, dass die Ziffen 3-13 NUR zur Anwendung kommen, WENN Ziffer 2 NICHT zur Anwendung kommt. Andernfalls würde Ziffer 2 für mich keinen Sinn ergeben und wäre ad absurdum geführt.

Da der Luftverkehr in SV A70 ebenfalls eine komplette Freistellung von den IATA-DGR hat (Voraussetzung ist hier, dass eine "schriftliche oder elektronische Dokumentation zur Verfügung gestellt hat, aus der hervorgeht, dass ein Spül- und Reinigungsverfahren durchgeführt worden ist") könnte ich ich mir auch nicht vorstellen, warum der Seeverkehr dann mehr möchte als der Luftverkehr.

Ich bin aber vollkommen bei euch. Man hätte die SV 363 in mehrere SV aufteilen und dabei eine SV schaffen sollen, die sich nur mit der Freistellung beschäftigt. Die Wurzel allen Übels ist jedoch direkt bei UN zu suchen. In den UN-Modellvorschriften (und damit auch im ADR) ist die Struktur der SV 363 gleich bescheiden.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 13.03.2020 13:46.
Re: IMDG-Code SV 363 [Re: aw_] #28554 13.03.2020 13:50
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen
wenn die Maschine nicht frei von Brennstoffen ist, dann kann die SP 363 trotzdem angewandt werden. Dann ist ein Beförderungsdokument zu erstellen.
Nur wenn sie frei von Brennstoffen ist, dann trifft Ziffer 2 zu.

Hallo Jacob,
ja das ich richtig dass sie frei von Brennstoffen sein muss. Die Bemerkung darunter bestätigt ja, dass der Tank nicht gereinigt sein muss und trotzdem als 'frei' gilt.
Peter sagt das ist der Fall. Somit kein Papier, oder?
gruss..aw


Die UN-Modellvorschriften sagen in Bemerkung 1 "An engine or machinery is considered to be empty of liquid fuel when the liquid fuel tank has been drained and the engine or machinery cannot be operated due to a lack of fuel. Engine or machinery components such as fuel lines, fuel filters and injectors do not need to be cleaned, drained or purged to be considered empty of liquid fuels. In addition, the liquid fuel tank does not need to be cleaned or purged."

Die Reinigung ist nicht erforderlich. Rückstände dürfen drin sein. Aber der Motor darf (aus Mangel an Brennstoff ) nicht funktionieren. Wenn das gegeben ist, sehe ich Ziffer 2 gegeben und ich würde es als nicht dem IMDG-Code unterliegend (kein Gefahrgut) ansehen. Damit ist also auch kein Begleitpapier IMO Erklärung zu erstellen.

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