Hallo, Christin
als Beispiel das ADR aus: Ridder Holzhäuser Gefahrguttransport Land+Wasser Ausgabe 11/2019
"5.2.2.2.1.5
Auf den Gefahrzetteln mit Ausnahme der Gefahrzettel der Klasse 7 darf ein etwaiger Text im Bereich unter dem Symbol (abgesehen von der Nummer der Klasse) nur freiwillige Angaben über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen umfassen."
Also ja, jedoch nicht für Liba; die haben ihren eigenen (wie ich finde, systemwidrigen) Zettel 9A.
M.A.T.