Stellen und Personen nach §14 Absatz 4 GGVSEB dürfen neue Zulassungsbescheinigungen ausstellen. Die Zulassungsbescheinigung wird dann rechts im Feld 12 durch die enstprechende Prüfstelle/Person gestempelt. Nun meine Frage. Kann ich anhand des Stempels (Form, Größe, Buchstaben oder Zahlen) erkennen, ob es sich beim dem Prüfer um eine Stelle bzw. Person nach §14 Absatz 4 GGVSEB handelt.
Mit Dank im Voraus.
Wünsche allen ein schönes Wochenende und bleibt gesund.
Moin Udo, dann mach ich mal den Anfang.. Auf dem Stempel ist eine Firma z.B. Dekra und eine Nummer. Dekra kann Dir dann sagen welche Prüfstelle hinter dieser Nummer steckt. In der Praxis sind die Stempel oft nicht komplett abgebildet, weil schräg angedrückt, dann wird es natürlich schwieriger. gruss..aw
Aber ich füge Dir mal eine Datei an, wo auf dem Tankschild der Prüfstempel vom Prüfer zu erkennen ist. Hier weis ich, von einem Prüfer, bei welchen ich mal bei einen Aufbaukurs Tank hospitiert habe, das diese Stempel Personengebunden sind.
Bei uns in Österreich hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Liste zu führen aus der die zugewiesenen Kennzeichen sowie Namen und Adressen der betreffenden Prüfstellen und Sachverständigen ersichtlich ist. Siehe Anhang.
Hallo, Herr Freitag, ich denke, daß die jeweilige Organisation ein Verzeichnis führt, welche Prüfer nach Anlage VIII der StVZO beschäftigt sind. Die Prüfberechtigung ist personenbezogen, nicht organisationsbezogen. Sie selbst können anhand des Stempels also nicht die Person identifizieren, wohl aber die Prüforganisation. Im Problemfalle wäre die jeweils zuständige Landes-Aufsichtsbehörde wohl einzuschalten. Gruß M.A.T.