Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: aw_]
#28767
24.04.2020 08:12
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Stefan82
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Hallo in die Runde, ich muss hier skypainter ebenfalls Recht geben. 1.1.3.1 c) ist nicht anwendbar, da das Gerät niicht zur Ausübung seiner Tätigkeit (wie zum Beispiel Schweißgas o. ä.) mitgeführt wird, sondern der Speicher wird dem Kunden verkauft, geliefert und installiert. Er ist explizit kein Arbeitsmaterial.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Nico]
#28768
24.04.2020 09:20
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Schotti
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Vielen Dank für euer schnelles Feedback.  Ok, dass mit der Handwerkerregel macht Sinn... Es handelt sich ja nicht um Material für ein Werkzeug etc. Hallo Schotti,
die 1.1.3.1 trifft in diesem Fall leider nicht zu. Es kann auch die SV188 nicht angewendet werden, da der von dir beschriebene "Speicher" eine Kapazität von ca. 205 Wh hat. Somit kann "nur" unter UN3481 als "begrenzte Menge" (1000-Punkte-Regelung) befördert werden. Also Packstück mit Klasse 9A-Aufkleber versehen, Bef.Papier erstellen, Fahrer/Monteur "unterweisen (Kein ADR-Schein erforderlich!), Fahrzeugausrüstung 2kg Feuerlöschen etc.
Sollte es sich um "Prototypen" handeln, (max. 100 Zellen/Batterien) könntest du noch unter SV310 befördern, falls nicht, bleibt nur der o.g. "Weg". Und ganz wichtig: Die Speichereinheit / Akku, benötigt den UN38.3-Test, ansonsten darf überhaupt nicht befördert werden.
Gruß Ralf Hallo Ralf, begrenzte Menge und 1000 Punkte Regelung sind aber unterschiedliche Paar Schuhe. Begrenzte Menge (ADR 3.4) gibt es nicht für UN3481. Bezüglich UN Test für Prototypen oder kleine Produktionsserhen siehe SV 310: " Die Prüfvorschriften des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 gelten nicht für Produktionsserien von höchstens 100 Zellen oder Batterien oder für Vorproduktionsprototypen von Zellen oder Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden und gemäss Verpackungsanwei- sung P 910 des Unterabschnitts 4.1.4.1 bzw. Verpackungsanweisung LP 905 des Unterabschnitts 4.1.4.3 verpackt sind......" Wenn die SV nicht Anwendung findet muss natürlich der Test positiv absolviert werden vor der Beförderung. lg Nico Wie Nico erwähnt hat, bleibt die Möglichkeit für den Transport kleiner Produktserien nach SV310. Bezieht sich die Angabe von 100 Batterien auf die komplette Produktion oder gibt es eine zeitliche Grenze wie z.B. die Jahresproduktion von 100 Batterien? Falls das auch nicht funktioniert, bleibt dann wohl doch nur der vereinfachte Transport mit der 1000-Punkte-Regelung. 
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Schotti]
#28775
24.04.2020 12:47
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Wie Nico erwähnt hat, bleibt die Möglichkeit für den Transport kleiner Produktserien nach SV310. Bezieht sich die Angabe von 100 Batterien auf die komplette Produktion oder gibt es eine zeitliche Grenze wie z.B. die Jahresproduktion von 100 Batterien? Falls das auch nicht funktioniert, bleibt dann wohl doch nur der vereinfachte Transport mit der 1000-Punkte-Regelung. Dies bezieht sich auf die Gesamtproduktion. Meistens sind das kleine Serien, die zur Entwicklung anderer Geräte etc. zum Test hergestellt werden. Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Skypainter]
#28776
24.04.2020 13:50
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Wie wird das dann nachgewiesen? Also der Fakt, dass es sich um eine Kleinserie handelt und nicht mehr als 100 Batterien hergestellt wurden? Die Akkupacks werden spezifisch für unseren Zweck angefertigt und sind kein Produkt "von der Stange".
Gruß Schotti
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Schotti]
#28781
24.04.2020 17:21
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Das ist eine verhältnismäßig einfache Sache. Der Hersteller muss das belegen. Ansonsten wäre ja ein test nach UN 38.3 notwendig. Und wenn es mehr als 100 sind und es wurde kein Test gemacht....
Bei einer Kontrolle kann das auffallen, wenn keine Prüfzusammenfassung bzw. kein Prüfbericht vorliegt. Spätestens wenn etwas passiert, dann wird die entsprechende Versicherung die Produktion von unten nach oben kehren und umgekehrt. Denn in diesem Fall wären sie von jeder Haftung frei.
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Skypainter]
#28787
27.04.2020 07:52
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Vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten. Viele Grüße Schotti
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Re: Freistellung bei Solarspeicher
[Re: Schotti]
#28788
27.04.2020 11:02
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DJSMP
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Wenn ich von "Startup" und "neuem Unternehmen" lese, so empfehle ich doch, eine Gefahrgutbetreuung (Gefahrgutbeauftragter) bzw. zum Start zumindest eine ausführliche Gefahrgutberatung zu beauftragen!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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