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Tankcontainer: Prüfungen #28912 14.05.2020 21:29
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Denys Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutexperten,

ich habe eine spezifische Frage, auf die ich bislang (nicht nur im Gefahrgutrecht) keine Lösung finden konnte. Dem Beitrag habe ich 3 Bilder mit unterschiedlichen Tankschildern bestimmter Tankcontainer angehängt, die allesamt Gefahrgut enthalten haben und die ich selbst vor etwa einem halben Jahr abfotografiert habe.

Zum Hintergrund: für normale Container, die eine CSC-Plakette ohne ACEP-Zeichen tragen, ist eine Prüfung innerhalb einer bestimmten Periode vorgeschrieben. Genauso wird eine bestimmte Periode für wiederkehrende Prüfung sowie Zwischenprüfung der Tankcontainer, die für den Transport der Gefahrgüter bestimmt sind, festgelegt. Für mich erschließen sich zwei Fragen nicht, wobei es sich bei beiden Fragen um den Empfang und den Umschlag der Tankcontainer in einem Container-Terminal geht:

1. Auf dem Bild "1.jpg" sieht man unter "DATE OF NEXT EXAMINATION" eindeutig den Stempel für die nächste wiederkehrende Prüfung, die zum Zeitpunkt der Begutachtung meinerseits noch nicht fällig war. So kenne ich das auch von der CSC-Prüfung: sobald diese erfolgt ist, bekommt der normale Container einen neuen Stempel mit dem Verweis auf das Fälligkeitsdatum der nächsten Prüfung. Das Bild "2.jpg" zeigt jedoch, dass es wohl auch anders geht: unter "DATE OF NEXT EXAMINATION" ist lediglich ein Stempel der zuletzt erfolgten Prüfung drauf. Dabei ist der Tankcontainer mit Gefahrgut beladen. Klar ist, dass die Zwischenprüfung gemacht worden ist, dabei kann ich aber nicht darauf vertrauen, ob die wiederkehrende Prüfung zu dem damaligen Zeitpunkt tatsächlich erledigt worden ist. Übersehe ich hierbei etwas? Würdet ihr solch einen Container durchwinken?

2. Das Bild "3.jpg" zeigt einen Tankcontainer, der im Moment der Fotoaufnahme mit Gefahrgut beladen ist und einen Verweis auf ACEP auf dem Tankschild hat. ACEP kenne ich eigentlich nur von den "normalen" Containern. Das soll nichts anderes bedeuten, als dass der Container in einem leeren Zustand kontinuierlich auf Beschädigungen (auch innerlich) gem. IICL-Richtlinien geprüft wird. In den meisten Fällen erledigen das die Container-Terminals. Bei den Tankcontainern, die insbesondere für Gefahrguttransport ausgelegt sind, wüsste ich nicht, dass ein Hafenmitarbeiter dafür ausgebildet wäre den Tank auch nur annähernd einer kontinuierlichen Prüfung zu unterziehen, die konform mit den Gefahrgutvorschriften wäre. Hat hierbei jemand bereits Erfahrungen gesammelt?

Viele Grüße

Denys

Anhänge 2.jpg1.jpg
Zuletzt bearbeitet von Denys_Sikorskiy; 14.05.2020 21:33.
Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Denys] #28913 14.05.2020 21:29
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Denys Offline OP
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Das letzte Bild ließ sich in einem Beitrag leider nicht anhängen... daher ein P.S.

Anhänge 3.jpg
Zuletzt bearbeitet von Denys_Sikorskiy; 14.05.2020 21:31.
Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Denys] #28915 15.05.2020 10:23
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badmintonmike Offline
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Hallo Denys,

hier ist nach zu unterscheiden zwischen den Prüfungen des Tankcontainergerüstes (Container) und denen des Tankcontainers (dem Behälter):

Überprüfung des Tankcontainergerüstes (Container):
Die erste Überprüfung ist gemäß der CSC-Richtlinien spätestens 5 Jahre nach Herstellung des Containers fällig (sofern der Container weiterhin im Transport eingesetzt werden soll – für reine Lagercontainer ist keine CSC erforderlich) – alle weiteren in einem Rhythmus von 30 Monaten. Die Kontrollen dürfen ausschließlich autorisierte Fachbetriebe durchführen. Wollen Container-Eigner sich dem zeitlich starren Kontrollintervall nicht unterwerfen, haben sie die Möglichkeit, den Container beim ACEP-Programm anzumelden. ACEP steht für approved continuous examination programme und bezeichnet behördlich genehmigte laufende Programme zur Containerüberprüfung. Betreffende Container tragen einen ACEP-Sticker unterhalb der CSC-Plakette.
Auf den drei Bildern schön zu erkennen:
Bild 1
Herstelldatum: 09/06
1. Prüfung: 09/11 (also nach 5 Jahren)
Bild 2
Herstelldatum: 12/08
1. Prüfung: 12/13 (also nach 5 Jahren)

Bild 3
Dieser Container hat das ACEP Approval, ist also in dem ACEP-Programm drin.


--------------------------------------------------------------------------------------------------

Überprüfung des Tankcontainers (des Behälters)
Prüffristen für Tankcontainer (Behälter) sind in 6.8.2.4.2 ADR zu finden.
Demnach sind Tankcontainer alle 5 Jahre zu prüfen und zusätzlich ist alle 2,5 Jahre eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Auch diese Prüfungen müssen auf dem Tankschild zu finden sein.
Auf dem Bildern 1-3 kann man dies „erahnen“. Dort steht auf der linken Seite des Tankschildes:
Wiederkehrende Prüfung / Periodic Tests.
Ich nehme an (weil es nicht genau zu erkennen ist) dort steht 2,5 y und ein Datum und dann 5 y und ein Datum.
Das sind die Daten an denen die letzte Prüfung stattgefunden hat.
Als Befüller musst du darauf achten, dass die letzte Prüfung nicht länger als 2,5 Jahre zurückliegt.

Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: badmintonmike] #28921 15.05.2020 21:41
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Denys Offline OP
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Hallo badmintonmike,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung und vor Allem für die Erklärung der Unterschiede der beiden Prüfungen. CSC/ACEP sind mir geläufig nach meiner 3-jährigen Praxis in einem Container-Terminal, die Unterschiede für die spezifischen Prüfungen der Tankcontainer waren's aber nicht. Für mich ergibt sich aus Ihrer Aussage jedoch folgendes, korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege:

  • Bild 1: die Erstprüfung wurde viel zu spät gemacht (Produktionsdatum 2006, erste wiederkehrende Prüfung 2012), des Weiteren fehlt die Zwischenprüfung (letzte wiederkehrende Prüfung 07/2017), CSC soweit in Ordnung
  • Bild 2: gefahrgutrechtliche Prüfungen soweit in Ordnung, CSC jedoch abgelaufen? Ich kenne das aus der Praxis so, dass nach einer erfolgten CSC-Prüfung ein Stempel draufkommt, wann die nächste CSC-Prüfung spätestens durchgeführt werden muss (NICHT wann die letzte Prüfung durchgeführt worden ist). Wäre in diesem Fall dann 05/2021.
  • Bild 3: es fehlt die Zwischenprüfung (letzte wiederkehrende Prüfung 08/2017), ACEP ist ja selbsterklärend.


Somit wäre "eigentlich" keiner der o.g. Tankcontainer "zulässig"?

Gruß

Denys

Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Denys] #28925 18.05.2020 08:44
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Claudi Online
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Ich kann die Datumsangaben auf den Bildern nicht erkennen, aber folgende Überlegungen:

Wenn Tankprüfungen nicht gemacht worden sind/ zu spät gemacht worden sind, kann es daran liegen, dass die Container nicht im Einsatz waren sondern nur gelagert wurden, vielleicht sogar leer. Oder sie waren im Einsatz, aber nicht mit Gefahrgut sondern mit irgendwelchen harmlosen flüssigen Gütern, dann sind die Gefahrgut-Tankprüfungen natürlich nicht erforderlich.

Wenn sie dann (wieder) für Gefahrgut eingesetzt werden, muss, wenn die Tankprüffrist abgelaufen ist, die Tankprüfung erst gemacht werden.Gestempelt wird das Datum der durchgeführten Prüfung.

Es gibt noch weitere Spezialfälle, in denen eine Prüfung überschritten sein kann, siehe 6.7.2.19.6 ADR/ IMDG-Code

Erfolgt eine Hauptprüfung, muss eine davor ausgefallene ZP nicht nachgeholt werden, da der Umfang der HP die ZP mit beinhaltet.

Bei CSC muss, anders als bei den Tankprüfungen, das Datum der nächsten fälligen Prüfung (wann ist es wieder soweit) angegeben werden, ja.

Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Claudi] #28928 18.05.2020 22:01
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Hallo Claudi

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ich kann die Datumsangaben auf den Bildern nicht erkennen...


Ist tatsächlich so, im Forum erscheinen die Fotos nicht so hochauflösend, wie auf meinem PC / Handy. Diese werden beim Hochladen wohl automatisch komprimiert. Die Datumsangaben stehen aber in meinem vorherigen Post.

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
...aber folgende Überlegungen:

Wenn Tankprüfungen nicht gemacht worden sind/ zu spät gemacht worden sind, kann es daran liegen, dass die Container nicht im Einsatz waren sondern nur gelagert wurden, vielleicht sogar leer. Oder sie waren im Einsatz, aber nicht mit Gefahrgut sondern mit irgendwelchen harmlosen flüssigen Gütern, dann sind die Gefahrgut-Tankprüfungen natürlich nicht erforderlich.

Wenn sie dann (wieder) für Gefahrgut eingesetzt werden, muss, wenn die Tankprüffrist abgelaufen ist, die Tankprüfung erst gemacht werden.Gestempelt wird das Datum der durchgeführten Prüfung.


Der Gedanke hat ja so gesehen seine Daseinsberechtigung, aber wie soll da eine Kontrolle z.B. in einem Terminal ermöglicht werden? Sprich wenn auf dem Tankschild zu erkennen ist (z.B. Bild 1), dass die letzte HP im Juli 2017 durchgeführt worden ist, die ZP fehlt aber. Der Stand des eben genannten Fotos ist 29.01.2020. Die einzige Alternative wäre die Tankakte anzufordern, aber ist es tatsächlich die gängige Praxis? Denn da ist gerade in einem Terminal der Spaß vorprogrammiert, bis irgendwelche gesondert angeforderte Informationen vorliegen.

Zuletzt bearbeitet von Denys_Sikorskiy; 18.05.2020 22:04.
Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Denys] #28938 19.05.2020 15:49
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Gerald Online
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Hallo Denys,

Antwort auf
dass die letzte HP im Juli 2017 durchgeführt worden ist, die ZP fehlt aber.


Unter Tankunfall in Berlin steht ein praktisches Beispiel im Bezug ausgelassener Prüfung, auch wenn es in diesem Fall kein Container ist, sondern ein Tankfahrzeug, aber das Ergebnis könnte das Gleiche sein. Und dann möchte ich nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken.

Ich denke mal, hier wäre eine Änderung im ADR nicht schlecht, aber meine Bemühungen beim BMVI haben leider keine Früchte getragen. Und dort sieht man auch keine Notwendigkeit, wahrscheinlich langt der Zwischenfall in Berlin nicht!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankcontainer: Prüfungen [Re: Denys] #28942 20.05.2020 12:14
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Denys_Sikorskiy


Der Gedanke hat ja so gesehen seine Daseinsberechtigung, aber wie soll da eine Kontrolle z.B. in einem Terminal ermöglicht werden? Sprich wenn auf dem Tankschild zu erkennen ist (z.B. Bild 1), dass die letzte HP im Juli 2017 durchgeführt worden ist, die ZP fehlt aber. Der Stand des eben genannten Fotos ist 29.01.2020. Die einzige Alternative wäre die Tankakte anzufordern, aber ist es tatsächlich die gängige Praxis? Denn da ist gerade in einem Terminal der Spaß vorprogrammiert, bis irgendwelche gesondert angeforderte Informationen vorliegen.


HP 07/2017
Dann wäre die nächste ZP fällig in 01/2020 (wenn ich nicht falsch gerechnet habe)

Es muss also eine Prüfung mit 01/2020 L gestempelt sein, sonst ist der TC unzulässig, da ohne gültige Prüfung- sofern Gefahrgut darin ist und nicht aufgrund irgendwelcher Sonderfälle trotz überschrittener Prüffrist befördert wird.

Wenn das Foto stand 29.01.2020 ist, dann ist der Container geraaaade noch innerhalb der Prüffrist und, da er vor Ablauf der Frist (31.01.2020) befüllt worden ist, darf er auch noch weiter befördert werden - 6.7.2.19.6 ADR

Antwort auf
Jedoch dürfen ortsbewegliche Tanks, die vor Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung befüllt wurden,
innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten nach Ablauf dieser Frist befördert werden.

Ausserdem dürfen sie nach Ablauf dieser Frist befördert werden:
a) nach dem Entleeren, jedoch vor dem Reinigen, um sie vor dem Wiederbefüllen der nächsten vorgeschriebenen
Prüfung zuzuführen, und
b) sofern von der zuständigen Behörde nichts anderes vorgesehen ist, innerhalb eines Zeitraums von
höchstens sechs Monaten nach Ablauf dieser Frist, um die Rücksendung von gefährlichen Stoffen zur
ordnungsgemässen Entsorgung oder zum ordnungsgemässen Recycling zu ermöglichen. Im Beförderungspapier
muss auf diese Ausnahme hingewiesen werden.


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