Hallo,
wir versenden Motoren per Luftfracht in diesen Recks. Die Motoren wurden als Gefahrgut deklariert. Sind diese Recks als "Gefahrgutverpackung" zu betrachten als Gefahrgutverpackung zu kennzeichnen?
Danke.
Gruß Dom
Die Frage sollte konkretisiert werden.
1. Was ist/war drin?
2. Sind die Motoren befüllt oder leer ungereinigt oder gespült?
Ich empfehle hier, einen Experten hinzu zu ziehen, wenn die Freistellung nach der SV A70 wirklich in Anspruch genommen werden sollen.
Es wurde ja Eingangs geschrieben, dass die Mororen als "Gefahrgut" deklariert seien. Insofern stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Daher sehe ich eine Schulung PK 1 für die Mitarbeiter der Dokumente und ggf. zusätzlich eine PK 2 für diejenigen, die den Reck vorbereiten als unerlässlich an. Auf Grund des Bildes sehe ich eine Anwendung der SV A87 auch kritisch. Das ist aber auf einem Bild immer schwierig.
Den letzten Verbrennungsmotor am Flughafen sah ich vor einigen Jahren im Luftfrachtlager einer bekannten Airline. Der Motor eines bekannten Automobilherstellers befand sich in einer Pappkiste und lief gerade in Ruhe aus. Die Flüssigkeit hatte sich bereits den Weg durch die Pappkiste gesucht.
--> Ausrücken Flughafenfeuerwehr ca. 6.000 - 8.000 EUR
--> Strafanzeige wegen unerlaubter Freisetzung gefährlicher Stoffe
--> Report beim LBA
--> Ermittlung des LBA in einem OwiG Verfahren
--> usw. und so fort...