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Kennzeichnung Ladungsträger #28922 18.05.2020 06:41
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Hallo,

wir versenden Motoren per Luftfracht in diesen Recks. Die Motoren wurden als Gefahrgut deklariert. Sind diese Recks als "Gefahrgutverpackung" zu betrachten als Gefahrgutverpackung zu kennzeichnen?
Danke.

Gruß Dom

Anhänge IMG_20200428_130656_resized_20200518_073833534.jpg
Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Dom] #28923 18.05.2020 07:07
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Claudi Online
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Das kommt darauf an...

Vorweg gesagt: du wirst wohl nicht umhin kommen, dich näher mit den IATA DGR zu befassen bzw. dich dazu beraten zu lassen.

Es fängt an mit der Frage nach der richtigen UN-Nummer: bei Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit: UN3528. Anderer Treibstoff --> ggf. andere UN-Nummer.
Siehe dazu u.a. Sondervorschrift A208

Sondervorschriften sind zu prüfent:
-A70 zur Frage, ob die Motoren als Gefahrgut behandelt werden müssen oder freigestellt werden können
-A87 sagt etwas dazu aus, ob eine Markierung/Kennzeichnung erforderlich ist (wenn man eindeutig von außen erkennen kann, was drin ist, dann nicht)

Du musst prüfen, ob die Recks und die sonstige Verpackung/ Abdichtung der Motoren die anwendbare Packing Instruction PI378 erfüllen. Kann sein, dass die Recks geeignet sind. Kann sein, dass sie bzw. die verpackten Motoren darin nicht gekennzeichnet werden müssen.

Falls eine Freistellung nicht möglich ist (A70), wird auch bei Befreiung von der Markierung/ Kennzeichnung eine Shippers Declaration/ DGD/ Gefahrguterklärung benötigt und spätestens hier braucht jemand eine IATA-Schulung PK1. Diese Person sollte in der Lage sein, die oben genannten Punkte zu prüfen.
Ebenso erforderlich, wenn eine Freistellung nicht möglich ist: geschultes Verpackerpersonal: jeder, der verpackt, muss nach IATA PK2 geschult sein.

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Claudi] #28924 18.05.2020 07:11
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Danke für die schnelle Antwort. Die UN Nummer wurde seitens Hersteller/ Betreiber festgelegt. Die Motoren sind nur in Folie verpackt und im Reck verschraubt.
Da werde ich mir die Sondervorschriften ma durchlesen müssen.

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Dom] #28930 19.05.2020 07:39
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Dom
Hallo,

wir versenden Motoren per Luftfracht in diesen Recks. Die Motoren wurden als Gefahrgut deklariert. Sind diese Recks als "Gefahrgutverpackung" zu betrachten als Gefahrgutverpackung zu kennzeichnen?
Danke.

Gruß Dom


Die Frage sollte konkretisiert werden.
1. Was ist/war drin?
2. Sind die Motoren befüllt oder leer ungereinigt oder gespült?
Ich empfehle hier, einen Experten hinzu zu ziehen, wenn die Freistellung nach der SV A70 wirklich in Anspruch genommen werden sollen.

Es wurde ja Eingangs geschrieben, dass die Mororen als "Gefahrgut" deklariert seien. Insofern stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Daher sehe ich eine Schulung PK 1 für die Mitarbeiter der Dokumente und ggf. zusätzlich eine PK 2 für diejenigen, die den Reck vorbereiten als unerlässlich an. Auf Grund des Bildes sehe ich eine Anwendung der SV A87 auch kritisch. Das ist aber auf einem Bild immer schwierig.

Den letzten Verbrennungsmotor am Flughafen sah ich vor einigen Jahren im Luftfrachtlager einer bekannten Airline. Der Motor eines bekannten Automobilherstellers befand sich in einer Pappkiste und lief gerade in Ruhe aus. Die Flüssigkeit hatte sich bereits den Weg durch die Pappkiste gesucht.
--> Ausrücken Flughafenfeuerwehr ca. 6.000 - 8.000 EUR
--> Strafanzeige wegen unerlaubter Freisetzung gefährlicher Stoffe
--> Report beim LBA
--> Ermittlung des LBA in einem OwiG Verfahren
--> usw. und so fort...

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: DJSMP] #28932 19.05.2020 10:07
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Hallo DJSMP,

die Motoren werden Kraftstoffseitig gespült. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden das sich Restbestände darin befinden. Deshalb Einstufung als GG. Das Öl was sich darin befindet ist laut SDB kein GG.
Es ging mir Hauptsächlich nur um die Ladungsträger, ob die wie "gewöhnliche" Gefahrgutverpackung aus z.B. Pappe als Gefahrgutverpackung gekennzeichnet sein müssen.

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Dom] #28944 20.05.2020 11:32
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Bei den Ladungsträgern kommt es dann wirklich darauf an, ob erkennbar ist, dass Motoren drauf sind - und zwar bei jedem Motor und jeder Versendung. Falls daran Zweifel bestehen: Kennzeichen + Markieren, damit es keine Diskussionen und Verzögerungen gibt.

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Claudi] #28945 20.05.2020 11:49
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Ich muss mich entschuldigen...ich habe mich glaub etwas verkehrt ausgedrückt...mit Kennzeichnung meine ich nicht die Belabelung, sondern die UN-Zulassungskennzeichen (siehe Anhang)

Anhänge un-nummern_aufschluesselung_de.jpg
Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Dom] #28948 20.05.2020 15:01
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Hallo Dom,

die Klassifizierung und die unter Umständen zu nutzenden Sondervorschriften wurden ja schon beschrieben.

Bezüglich der Verpackung wäre zu gewährleisten das alle Öffnungen, aus welchen eventuell Flüssigkeiten austreten können, dicht verschlossen sind. Ansonsten könnten diese Motoren auch auf selbst zusammengeschraubten Holzgestellen, Paletten oder ähnlichen Transporthilfen befestigt werden. Einer Baumusterzulassung bedarf es hier nicht.

Gruß
Markus

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: gefahrgutbaer] #28958 25.05.2020 06:41
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Hallo Gefahrgutbaer,

danke für die Nachricht. Das wird alles so gemacht. Also zählen solche Gestelle nicht als Verpackung!?

Gruß Dom

Re: Kennzeichnung Ladungsträger [Re: Dom] #28960 25.05.2020 10:05
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Hallo, es sind Umschließungen in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung/ Packing Instruction PI378 IATA DGR

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