Ja ist erlaubt: siehe Tabelle 2.3 A der IATA DGR - diese Tabelle ist übrigens bisher immer im Netz verfügbar, auch in deutsch
https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-61-de-2.3a.pdf (PDF, 173 KB)
"
Kosmetische oder medizinische Artikel, die nicht radioaktiv sind (einschließlich Druckgaspackungen (Aerosole), wie Haarspray, Parfüms, Kölnischwasser und alkoholhaltige Medikamente); und
Druckgaspackungen (Aerosole), nicht entzündbar, nicht giftig, in der Unterklasse 2.2 , ohne Nebengefahr, für Sportzwecke oder Heimgebrauch
Die gesamte Nettomenge der nicht radioaktiven kosmetischen oder medizinischen Artikel und der Druckgaspackungen (Aerosole), nicht entzündbar, nicht giftig, (Unterklasse 2.2) darf höchstens 2 kg oder 2 L und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels höchstens 0,5 kg oder 0,5 L betragen. Die Ventile von Druckgaspackungen (Aerosolen) müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern."
Die fette Hervorhebung ist aus der IATA und zeigt, dass sich das nicht entzündbar auf die Spraydosen im speziellen bezieht, nicht auf alle Artikel. Die Flamme stört also gar nicht.
Erlaubt im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck. Im Handgepäck natürlich, wie @Angelina schreibt, wegen der Flüssigkeitenregelung in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Beutel mit max. 1 L gesamt.