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Re: Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR [Re: A3A] #29118 01.07.2020 08:48
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Michael Offline
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Nur wenn die Sendung nach den ICAO-Vorgaben gepackt und vor allem belabelt wurde und diese Markierungen/Kennzeichnungen von denen des ADR abweichen.

Unter den genannten Bedingungen, müsste die Sendung ja erst einmal teuer nach ICAO Verpackt werden, auch wenn es nicht per Luftfracht weiter gehen sollte.

Im schlimmsten Fall möchten die Behörden den Transport per Luft/See aber auch nachgewiesen bekommen. In der Regel ergibt sich das aus den Frachtpapieren, indem als Empfänger/Absender entweder ein Schuppen/Hafenunternehmen/Flughafen stehen oder die tatsächlichen Absender/Empfänger zu/von denen verschifft/verflogen wurde/wird.

Als Beweis würde sicher auch das entsprechende IATA-DGR oder die IMO genügen.

Zuletzt bearbeitet von Michael; 01.07.2020 08:49.
Re: Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR [Re: A3A] #29359 10.08.2020 09:33
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: A3A
Hallo Denys,

Danke für die Erläuterung.

Und wie ist es, wenn ich zum Beispiel von vorne rein gar nicht weiß welcher Transport im Anschluss geplant ist?
Also zum Beispiel verschicken wir nach Bulgarien mit LKW, wissen aber nicht, ob es evt. weiterhin mit einem Frachter geflogen wird. Sollen wir dann den Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR nehmen?

Gruß
Alex


Das ist ein Szenario, welches nicht eintreffen darf. Ansonsten kann man ja seinen Versenderpflichten nach ICAO/IATA nicht nachkommen. Der/die Verkehrsträger müssen vor Beförderung feststehen.

Ein generelles Verpacken nach ICAO/IATA finde ich nicht zielführend. Es müssen ja auch die Abweichungen der Airlines vom Versender gechekt werden.

Re: Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR [Re: A3A] #29389 13.08.2020 08:32
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: A3A
Und wie ist es, wenn ich zum Beispiel von vorne rein gar nicht weiß welcher Transport im Anschluss geplant ist?
Also zum Beispiel verschicken wir nach Bulgarien mit LKW, wissen aber nicht, ob es evt. weiterhin mit einem Frachter geflogen wird. Sollen wir dann den Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR nehmen?


Moin,
dann geht das ganz normnal per ADR mit Empfänger in Bulgarien. Was der Empfänger damit nacht obliegt ihm: lagern, auspacken oder weiter versenden. Natürlich unter Einhaltung aller Vorschriften und Schulungsvoraussetzungen etc. da er dann Absender/Versender oder ggfs. AdA wird.
gruss..aw

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