Hallo Denys,
Danke für die Erläuterung.
Und wie ist es, wenn ich zum Beispiel von vorne rein gar nicht weiß welcher Transport im Anschluss geplant ist?
Also zum Beispiel verschicken wir nach Bulgarien mit LKW, wissen aber nicht, ob es evt. weiterhin mit einem Frachter geflogen wird. Sollen wir dann den Unterabschnitt 1.1.4.2.1 ADR nehmen?
Gruß
Alex
Das ist ein Szenario, welches nicht eintreffen darf. Ansonsten kann man ja seinen Versenderpflichten nach ICAO/IATA nicht nachkommen. Der/die Verkehrsträger müssen vor Beförderung feststehen.
Ein generelles Verpacken nach ICAO/IATA finde ich nicht zielführend. Es müssen ja auch die Abweichungen der Airlines vom Versender gechekt werden.