Im Falle eines Falles trägt die beauftragte Person das Risiko (abgesehen vom Organisationsversagen). Das sollte meiner Meinung nach entsprechend abgesichert werden (spezielle Haftpflichtversicherungen) und eben auch gerecht entlohnt werden.
Hallo GGC,
dass eine Haftpflichtversicherung ein Strafverfahren bzw. Haftung nach OWiG absichert, wäre mir neu, es sei denn ich habe Deine Antwortfalsch verstanden... Die Haftpflichtversicherung sichert meist Vermögens- und Personenschäden, die aufgrund einer fahrlässigen/vorsätzlichen Handlung entstehen.
Im Gegenzug gewinnt die Firma nämlich einen nicht ganz unerheblichen Vorteil: der Eintrag ins Gewerbezentralregister unterbleibt, weil ja die beauftragte Person und nicht mehr die Firma für das Fehlverhalten gerade stehen muss.
Das wusste ich ehrlich gesagt gar nicht, danke für den Hinweis an der Stelle.