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Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang #29088 23.06.2020 15:15
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dkor23 Offline OP
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Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zur Angabe der Mengen im Gefahrgutbericht:

Es geht hier ausschließlich um UN3480 Lithium-Ionen Batterien
Wir geben an, dass wir:
-zur Beförderung verpacken
- versenden
- zur Beförderung übergeben

Für den Verkehrsträger Straße

Meine erste Frage ist, ob wir auch die Mengen im Jahresbericht einrechnen müssen, die wir zur Entsorgung abholen lassen (Anmeldung beim GRS zur Abholung), weil wir diese ja zur Beförderung übergeben.

Die zweite Frage bezieht sich auf die empfangenen Mengen. Diese werden per See oder Luft nach Deutschland versendet, kommen dann aber per LKW bei uns an. Müssen diese Mengen, dann auch angegeben werden?

Ich fand meine Fragen im bestehenden Thread zu dem Thema nicht konkret beantwortet und die Beiträge recht alt, daher habe ich einen neuen Thread eröffnet.

Soweit ich das sehen kann hat mein Vorgänger nur die Mengen angegeben, die wir nach Abschnitt 1.1.3.6 per Spedition und Paketdienst versendet wurden, unabhängig von der Höhe der Punkteanzahl.

Ganz lieben Dank für die Hilfe im Voraus
Daniela

Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: dkor23] #29089 23.06.2020 19:01
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Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: dkor23] #29090 24.06.2020 08:13
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Claudi Online
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Hallo,

Ursprünglich geschrieben von: dkor23
Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zur Angabe der Mengen im Gefahrgutbericht:

Es geht hier ausschließlich um UN3480 Lithium-Ionen Batterien
Wir geben an, dass wir:
-zur Beförderung verpacken
- versenden
- zur Beförderung übergeben

Für den Verkehrsträger Straße

Meine erste Frage ist, ob wir auch die Mengen im Jahresbericht einrechnen müssen, die wir zur Entsorgung abholen lassen (Anmeldung beim GRS zur Abholung), weil wir diese ja zur Beförderung übergeben.


Ja

Ursprünglich geschrieben von: dkor23
Die zweite Frage bezieht sich auf die empfangenen Mengen. Diese werden per See oder Luft nach Deutschland versendet, kommen dann aber per LKW bei uns an. Müssen diese Mengen, dann auch angegeben werden?


Ja

Bei euch müssten die Mengen im Eingang = Mengen im Ausgang sein, denn es gehen ja keine Batterien bei euch "verloren"?
Man muss im JB nicht aufschlüsseln, ob versendet oder entsorgt wurde.

Ursprünglich geschrieben von: dkor23
Soweit ich das sehen kann hat mein Vorgänger nur die Mengen angegeben, die wir nach Abschnitt 1.1.3.6 per Spedition und Paketdienst versendet wurden, unabhängig von der Höhe der Punkteanzahl.


Die Punktezahl hat damit nix zu tun, aber ich persönlich würde auch die SV188-Batterien, sofern zutreffend, angeben. Es macht für mich keinen Sinn, bei Mengen irgendwelche freigestellten Sachen aufgrund LQ, Sondervorschriften umständlich herauszurechnen.

Worum geht es denn bei einem JB? Jemand (Unternehmer, ggf. Behörde) soll in kompakter Form einen Überlick erhalten darüber, was mit Gefahrgut im Unternehmen pro Jahr so los ist. Welche Klassen, welche Mengen kommen rein, gehen raus, welche Verpackungen, beauftragte Personen, Schulungen, Unfälle...

Man darf jederzeit mehr reinschreiben oder erläutern, z. B. bei den Mengen angeben, dass SV188 enthalten ist oder auch die SV188-Mengen separat ausweisen, je nachdem, was einfacher ist oder einem besser gefällt. Einfach ein Satz, ein Stichwort zur Erklärung.

Was auch ausreicht, ist die absolute Sparform des Jahresberichtes, ob das jetzt aussagekräftig ist, kann man diskutieren, aber es ist gesetzeskonform:

Es ist nicht verlangt, z. B. die Mengen je Klasse aufzuschlüsseln. Es würde reichen, wenn man einfach die Klassen, die man hat, auflistet und eine Gesamtmenge als Staffel angibt (>0-5, 5-50, 50-1000, >1000 t) - 1x Eingang, 1x Ausgang. Wenn man nichts herstellt oder verbraucht, sondern das GG einfach durchschleust, sind die Mengen Eingang und Ausgang gleich.

Vergiss aber andere Betriebsbereiche nicht: vielleicht gibt es eine Werkstatt mit Spraydosen und Farben, ÖVB, Tankstelle, Gasflaschen...

Insgesamt muss man aus der Erstellung des JB keine Wissenschaft machen und sich durchaus von Vorlagen des Vorgängers lösen, was weglassen oder auch den Mut haben, was hinzuzufügen.

Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: Claudi] #29091 24.06.2020 14:17
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Lieben Dank für eure Antworten! Das hat mir sehr weitergeholfen.

Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: Claudi] #29092 24.06.2020 15:37
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Hallo,
....Was auch ausreicht, ist die absolute Sparform des Jahresberichtes, ob das jetzt aussagekräftig ist, kann man diskutieren, aber es ist gesetzeskonform:....


Es kann sinnvoll sein, zwischen einer umfangreicheren internen und einer vorschriftenkonformen Minimalversion für draußen zu unterscheiden.
M.A.T.

Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: M.A.T.] #29093 25.06.2020 07:20
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Bergmannsheil Offline
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Methusalem
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Guten Morgen,

ob es sich immer lohnt, die genauen Mengen (inkl. der unter SV beförderten Mengen) zu eruieren, ist meistens zu aufwändig, weil das statistische Rauschen bei einer Mengeneinteilung 0-5 Tonnen, 5-50 Tonnen usw. einige Kleinmengen untergehen lässt. Die Aussage, ob 0-5 oder 5-50 Tonnen befödert wurden, ist qualitativ meist gleich.
Es sollte immer dann unterscheiden werden in Empfang und Abgabe, wenn ich große Unterschiede habe. Bei Lösemittel kann das z.B. sein, wenn ich im Betrieb mit Wasser verdünne. Die Abfallmengen sind dann eklatant größer.
Am größten ist die Differenz bei Gasen. Bei uns z.B. empfangen wir ca. 300 Tonnen Sauerstoff und 170 Tonnen Stickstoff pro Jahr. Raus gehen davon 0 Tonnen. Ebenso werden von den knapp 40 empfangenen Tonnen Klasse 3 Null Tonnen wieder abgegeben. Wie das? Es sind alkoholische Desinfektionsmittel.
Wie immer also? Es kommt darauf an.

Diese Anmerkungen gelten natürlich nur allgemein für den Jahresbericht. Bei den speziell angefragten Batterien ist es im Allgemeinen wirklich 1 : 1, denke ich. Oder werden Batterien bezogen und in Geräte eingebaut und diese sind dann kein Gefahrgut mehr?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Jahresbericht Mengenangabe Entsorgung und Empfang [Re: Bergmannsheil] #29099 25.06.2020 12:05
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Bergmannsheil

Oder werden Batterien bezogen und in Geräte eingebaut und diese sind dann kein Gefahrgut mehr?


Dann werden die Batterien mit den Geräten zusammen UN3481, da würde sich für den JB an sich nix ändern, da Klasse 9.
Nun kann man noch zerdenken, ob man das Gewicht der Batterien MIT Gerät heranzieht oder nur das Batteriegewicht... das eine ist korrekter (nur Batteriegewicht), das andere ggf. leichter aus einem Warenwirtschaftssystem herauszufiltern (Artikelgewicht)...

Das hinterfragt keine Behörde. Und wenn man einfach ein erläuternden Stichwort reinschreibt, ist es auch jedem Leser klar.


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