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1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? #29210 14.07.2020 09:43
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Lutti Offline OP
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Hallo an alle,

Ich bin neu hier und dies ist mein erster Beitrag überhaupt in einem Forum also verzeiht bitte diverse Anfangsfehler blush, seit ein paar Wochen habe ich einen Bericht vor mir liegen wo sich die Gefahrgutkollegen nicht einig werden und ich mittlerweile verwirrt bin confused.
Lieferant liefert bei uns Mixpaletten an mit 1.4S UN0432 und LQ. Die beiden Güter sind sowohl in einer Umverpackung (zusammen in einem Karton) als auch getrennt auf einer folierten Pal. zu finden.
Jetzt spaltet sich die Meinung nach MP23 – darf dies nicht zusammengepackt werden und muss voneinander getrennt transportiert werden.
Die andere Meinung, da es sich um eine zusammengesetzte Verpackung handelt 4.1.10.1 darf dies miteinander auf einer Pal. sowie in einem Karton transportiert werden.
Darf man dies zusammenpacken bzw. so transportieren? oder doch eher getrennt?


Danke
lg

Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29211 14.07.2020 10:10
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Michael Offline
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Hallo,

unter zusammen packen verstehe ich, zwei unterschiedliche Gefahrgüter zusammen in eine (zugelassene) Gefahrgutverpackung zu verpacken.

Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier aber um Umverpackungen, also zwei verpackte Gefahrgüter (auch LQ) zusammen in einen anderen Karton (der nicht zugelassen sein muss) oder auf eine Palette zu stellen. Dafür gelten aus meiner Sicht nicht die zusammenPACKverbote sondern die zusammenLADEverbote.

Daher würde ich den Kollegen recht geben.

Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: M.A.T.] #29213 14.07.2020 11:23
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Michael Offline
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Nein,

da UN 0432 Klassifizierungscode 1.4S hat, ist das Zusammenladen mit begrenzter Menge und den meisten anderen Klassen (siehe 7.5.2.1) erlaubt.

Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29217 14.07.2020 12:58
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Gerald Offline
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Hallo Lutti,
Antwort auf
Die beiden Güter sind sowohl in einer Umverpackung


Im ADR unter Kapitel 1.2 Begriffsbestimmung steht zu Umverpackung. "...für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird. .." also eine Art Ladungssicherungshilfsmittel!

Bei der Verpackung (Begriffsbestimmung steht in Kapitel 1.2) im Bezug UN 0432, ist aber die MP 23 bzw. MP 24 zu beachten. Also Bitte nicht verwechseln Umverpackung und Verpackung!!!

Antwort auf
Mixpaletten an mit 1.4S UN0432 und LQ.


Hier findest Du die Antwort unter Unterabschnitt 7.5.2.4, wo steht: "Die Zusammenladung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern mit allen Arten von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, ausgenommen solcher der Unterklasse 1.4 und der UN-Nummern 0161 und 0499, ist verboten."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29223 14.07.2020 15:39
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Lutti Offline OP
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Vielen Dank für eure Antworten

Sorry muss leider so fragen, da ich den Kollegeninnen die am "Holzweg" waren dies erklären kann und den Lieferanten zumindest eine nachvollziehbare Stellungnahme geben kann:

Umverpackung = solang diese nicht den Vorgaben 4.1.1.5 / 4.1.1.6 und 6.1.4 entspricht - greift die MP23 z.b. Güter einzeln auf der folierten Pal. oder zusammen als Bund versenden

Zusammengesetzte Verpackung = solange diese den Vorgaben 4.1.1.5 / 4.1.1.6 und 6.1.4.21 entspricht, hat die MP23 keine "Wirkung" da man auf 4.1.10.1 verweisen kann z.b Güter gemeinsam mit den entsprechenden Innenverpackung zusammen in einer Außenverpackung.

Danke zwecks des Zusammenladens.

Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29224 14.07.2020 16:30
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Gerald Offline
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Hallo Lutti,
Antwort auf
Umverpackung = solang diese nicht den Vorgaben 4.1.1.5 / 4.1.1.6 und 6.1.4 entspricht - greift die MP23 z.b. Güter


Da hast Du was Falsch verstanden, Umverpackung ist eine Art Ladungssicherungshilfsmittel, hat also mit den Vorgaben nichts zu tun. Sieh noch mal in Kapitel 1.2 nach.

Deine Ausgangsfrage war doch Lieferant liefert bei uns Mixpaletten an mit 1.4S UN0432 und LQ.

Dabei ging es nicht um UN 0432 selbst, sondern um, dass eine Kiste UN 0432 und eine Verpackung nach LQ auf einer Palette ist. Wobei in der Umverpackung (Kiste) selbst schon eine Kiste UN 0432 und eine Kiste nach LQ sein könnte.

In Abschnitt 3.4.1 steht unter anderem:

d) Teil 4 Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8,
f) Teil 6 Bauvorschriften des Abschnitts 6.1.4

In dem lezten Satz in Abschnitt 3.4.1 steht "In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften die­ses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR/RID mit Aus­nahme der entsprechenden Vorschriften von:" und dann kommen die Buchstaben a) bis h), welche zu beachten sind, aber dass trifft nur auf die Verpackungen nach Kapitel 3.4 zu.
Denn UN 0432 darfst Du nicht nach Kapitel 3.4 befördern, da in Spalte 7a Kapitel 3.1 eine "0" steht.

Das sind zwei verschieden Schuhe. Und von der MP23 bzw. MP24 ist unter Abschnitt 3.4.1 d) Teil 4 .. keine Rede, denn diese MP stehen unter dem Unterabschnitt 4.1.10.4!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Gerald] #29227 15.07.2020 07:54
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Lutti Offline OP
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Guten Morgen,

offentsichtlich bin die Sache falsch rangegangen, sorry

Bitte sieht das PDF im Anhag, darf man dies so zusammenpacken bzw. transportieren? ( Die UN- fehlt auf der folierten Pal. dies wurde ausgebessert)

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Dok1.pdf (385.55 KB, 136 Downloads)
Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29229 15.07.2020 09:11
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Gerald Offline
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Hallo Lutti,
ich gehe mal davon aus, das es zwei Bilder (als PDF) sind, dann ist das obere Bild in Ordnung.

Bei den unteren Bild (UN 0432 1.4 S und LQ) fehlt auf der Kiste das Wort "Umverpackung" nach Unterabschnitt 5.1.2.1 a) (i), sollte schon in der Nähe des Gefahrzettels und des Kennzeichen sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 1.4S und LQ / MP23 oder 4.1.10.1? [Re: Lutti] #29240 16.07.2020 09:58
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Lutti Offline OP
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Super Danke !! Das hilft smile

LG


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