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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: Baxter]
 #29230
15.07.2020 12:39
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UM
 
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Ja, eine gute Aktion. Bin gespannt... 
 
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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: Baxter]
 #29231
15.07.2020 13:23
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aw_
 
Meister aller Klassen 
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dann hat der BLFA (Bund/Länder Fachausschuß) auch keine Ahnnung..  ;-) zum Artikelgruss..aw  
 
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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: aw_]
 #29232
15.07.2020 14:07
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M.A.T.
 
Held der Gefahrgutwelt 
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Hallo, aw_ ist auch nachvollziehbar, wenn man neben dem Wortlaut auch die Absicht der Regelungen zugrundelegt. Daß es zu Diskussionen führt verstehe ich allerdings. Gruß M.A.T. 
 
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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: M.A.T.]
 #29358
10.08.2020 08:27
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DJSMP
 
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Das Thema wurde bereits  hier,  hier und  hier ausführlich diskutiert. Meine Meinung dazu: Die zentrale Frage ist, ob eine interne oder externe Versorgung statt findet. Wenn der Mitarbeiter bei den Händlern, Kunden oder Standorten wirklich nur was vorstellt und alles wieder mitnimmt, dann ist das meiner Meinung nach durch 1.1.3.1 c) gedeckt. Seine Haupttätigkeit ist der Vertrieb. Dazu nimmt er was mit stellt ein (Gefahrgut-)produkt vor. Aber sobald der Mitarbeiter ein Gefahrgut (z.B. Demo-Akku) beim Kunden lässt/übergibt (auch zeitlich beschränkt/testweise), dann ist 1.1.3.1 c) für mich nicht mehr gegeben und die Regelung darf nicht zur Anwendung kommen.  
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 10.08.2020 08:28.
 
 
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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: Baxter]
 #29363
10.08.2020 13:03
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Wolfgang
 
Großmeister 
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Großmeister 
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
  ich bin der Meinung, dass die Freistellungsregelung von 1.1.3.1 c ADR gerade für solche Transporte, wie im vorliegenden Fall, geschaffen wurde. Der Zweck der Beförderung ist Maschinen präsentieren zu können. Und nicht, um Lagerbestände aufzufüllen. Auch verwirrt der Begriff "Handwerkerregelung" viele Anwender. Nein, diese Freistellung gilt nicht nur für handwerkliche Tätigkeiten. Sie gilt für alle, die Beförderungen im Sinne dieser Freistellung durchführen und deren Bedingungen einhalten. Das ist hier der Fall.
  Freundliche Grüße
  Wolfgang 
 
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 Re: Handwerkerregelung vs. Verkaufsfahrzeug
[Re: Wolfgang]
 #29374
11.08.2020 18:46
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Gerald
 
Held der Gefahrgutwelt 
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Held der Gefahrgutwelt 
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Hallo Wolfgang, sieh mal unter dem  Link in meinem Beitrag vom 01.08.2020 19.09 Uhr nach, da habe ich mal versucht auf das Thema Handwerkerregel einzugehen und gleichzeitig auf die Streichung des Unterabschnitt 1.1.3.1 b) im ADR 2019 verwiesen. Denn optimal wäre es, wenn die Verantwortlichen mal dem Problem des Unterabschnitts 1.1.3 c) annehmen würden und einen Text schreiben, welcher eindeutig ist und nicht wie Gummi. Viele Anwender versuchen doch diesen Unterabschnitt für ihre Bedürfnisse auszulegen. Das, was mit dem Unterabschnitt 1.1.3.1  b) in der zurücklingenden Zeit geschafft wurde, muss doch auch mit dem Unterabschnitt 1.1.3.1 c) möglich sein!  
 
  
Gruss aus Unterfranken 
  Gerald
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