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Re: Automatisierte Checklisten [Re: Achdorfer] #29277 30.07.2020 10:40
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Wie verhält sich die UN3480 bei der ADR 1.1.3.1 c


"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, ...und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten."

Ich würde diesen Unterabschnitt nicht nutzen,

sondern eher den Unterabschnitt 1.1.3.7 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie zu, wo steht "...Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für Einrichtungen zur Speicherung und Erzeu­gung elektrischer Energie ..."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Automatisierte Checklisten [Re: Gerald] #29279 30.07.2020 12:16
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Achdorfer Offline
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Hallo Gerald,
ich hatte die 1.1.3.7 so interpretiert, dass sie nur für in Geräten eingebaut gilt


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Automatisierte Checklisten [Re: Achdorfer] #29280 30.07.2020 12:28
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
dass sie nur für in Geräten eingebaut gilt


Aber in Unterabschnitt 1.1.3.7 steht in

- a) die in Fahrzeugen eingebaut sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen;

- b) die in einem Gerät für dessen Betrieb enthalten sind, das während der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist (z.B. tragbarer Rechner).

Und damit wird alles abgedeckt und Du brauchst den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nicht nutzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Automatisierte Checklisten [Re: Gerald] #29282 30.07.2020 16:49
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Skypainter Offline
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Hallo Gerald,

über diese Brücke würde ich nicht gehen.

a) .... die in Fahrzeugen eingebaut sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen...

Mit dem Stapler mache ich keine Straßenbeförderung. Hier sind die Batterien in Elektroautos gemeint oder Energiespeicher für z.B. einen Hebekran am LKW

b) ...die in einem Gerät für dessen Betrieb enthalten sind, das während der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist (z.B. tragbarer Rechner)

Unter b) sehe ich keinerlei Ansatz für die Beförderung einer Lithiumbatterie z.B für die Reparatur eines Staplers.

Könntest du mir mal deinen Gedankengang erklären?

Gruß
Skypainter

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 30.07.2020 16:50.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Automatisierte Checklisten [Re: Skypainter] #29283 30.07.2020 18:10
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Gerald Offline
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Hallo Skypainter,
bei der Beantwortung bin ich von dem Stapler mit Lithiumbatterie ausgegangen, welcher am Fahrzeug angebracht ist und zur Entladung/Beladung genutzt wird. Das Problem ist aber die Begriffbestimmung z.b. für Gerät.

Im Kapitel 1.2 findet man dazu leider keinen Eintrag.

In Unterabschnitt 1.1.3.7 a) steht "...oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen.." und hier habe ich den Stapler gesehen, da es ja Stapler gibt, welche die 25 Km/h nach GGVSEB §2 Ziffer 6 überschreiten.

Der Stapler selbst könnte auch ein Gerät sein, und würde dann unter Unterabschnitt 1.1.3.7 b) ...in einem Gerät für dessen Betrieb enthalten sind, das während der Beförderung verwendet wird..

Aber im Zusammenhang mit Lithiumbatterien gibt es in der Sondervorschrift 388 Begriffsbestimmungen, wo Fahrzeuge, Geräte u.ä. beschrieben sind. Hier ist zwar der Stapler nicht direkt aufgeführt, aber ich sehe ihn hier.

Es könnte aber auch sein, dass Achdorfer in seinem Beitrag, Lithiumbatterien meint, welche der Monteur mitführt. Das habe ich, als ich den Beitrag geschrieben habe, nicht so gelesen, ich denke mal das hier der Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nicht genutzt werden kann. Und wenn der Monteur UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN dabei hat, dann muss er eben Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Automatisierte Checklisten [Re: Gerald] #29284 30.07.2020 20:37
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M.A.T. Online
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Hallo zusammen,
wäre es ein Ansatz, vom Kernbegriff des GGBefG her zu denken: Beförderung? Werden die Geräte/Maschinen/Stapler was auch immer denn transportiert, um bei einem Dritten - Kunde - zu verbleiben (das wäre für mich die Ortveränderung als Hauptzweck) oder werden sie transportiert, um dem Fahrer bei der Arbeit zu helfen und nicht beim Kunden zu verbleiben Ortsveränderung nur Nebenaspekt? Im zweiten Fall wäre es für mich, ähnlich wie mit dem Einsammeln von E-Bikes, gar keine GG-Beförderung.
Gruß
M.A.T.

Re: Automatisierte Checklisten [Re: M.A.T.] #29285 31.07.2020 06:57
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Claudi Offline
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@Achdorfer: Weil du fragtest, "Wovon" - die Punkteberechnung bei Lithiumbatterien erfolgt mittels Batteriegewicht, der Masse der Batterie mit Gehäuse, Steckern, allem drum und dran ohne Verpackung/ Palette (würde man die mitrechnen, käme man zu schnell auf ggf. zu viele Punkte).

Transportiert der Handwerker ganze Fahrzeuge (wie Stapler, Ameisen, E-Bikes, ...), dann sind die eh freigestellt und man muss sich keine Gedanken machen. Transportiert der Staplermonteur jedoch nur die Batterie(n) zum EInsatzort, ist bei max. 1000 Punkten Schluss (sprich 333 kg Batteriegewicht) mit der Handwerkerfreistellung*.

*davon ausgehend, dass sie vorher überhaupt nutzbar war

Re: Automatisierte Checklisten [Re: Claudi] #29287 31.07.2020 08:22
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Guten morgen,
danke Claudi für die Berechnung, wo findest du diesen Punkt der das Batteriegewicht als Grundlage nimmt ?
zum 1.1.3.7 a)
ich denke hier sind Niederflurförderzeuge (Ameise) gemeint die auf Baustellenverteilern mitgeführt werden und beim
be- bzw. entladen auf der Baustelle zum Einsatz kommen.
Das Thema Lithium ist bei vielen schon so selbstverständlich, dass es gar nicht mehr als Gefahrgut wahrgenommen wird
deshalb hatte ich auch angefragt als der Kundendienstmonteur sein Fahrzeug aufmachte und mir so eine Batterie in die Hand drücken wollte
(nicht verpackt und nicht gesichert)


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Re: Automatisierte Checklisten [Re: Achdorfer] #29289 31.07.2020 10:59
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Claudi Offline
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@Achdorfer:

ADR 1.1.3.6.3 unter der Tabelle:

Antwort auf
In vorstehender Tabelle bedeutet «höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit»:
für Gegenstände die Gesamtmasse in kg der Gegenstände ohne ihre Verpackungen (für Gegenstände
der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen,
die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen
Güter in kg bzw. in Liter);
– für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in
kg;
– für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Litern;
– für verdichtete Gase, adsorbierte Gase und Chemikalien unter Druck der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum
des Gefässes in Litern.

Re: Automatisierte Checklisten [Re: Claudi] #29290 31.07.2020 11:25
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Achdorfer Offline
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super Danke,
irgendwie kreiste ich um die SV 188 aber größer und da hatte ich mich in Lithiummenge oder Wattstunden verrannt
aber so ist es einfacher


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