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MEGC #29345 09.08.2020 11:42
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Heinz_H Offline OP
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Hallo !
Beim stöbern in den ADR Unterlagen ist mir aufgefallen das MEGC Fz erst > 3000 Ltr eine ARD Zulassung brauchen warum ? ist nicht 1000 L die Grenze ? wie bei Batt Fz, TrägerFz für Aufsetztanks usw
Gruss Heinz

Re: MEGC [Re: Heinz_H] #29346 09.08.2020 12:11
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
Antwort auf
MEGC Fz erst > 3000 Ltr eine ARD Zulassung brauchen warum ?


Das musst Du im Zusammenhang sehen, im Unterabschnitt 9.1.1.2 findest Du die Begriffsbestimmung für Fahrzeugtypen, wofür eine ADR-Zulassungsbescheinigung benötigt wird. In Deinem Fall steht der Bezug unter "Fahrzeug FL" unter "b" bzw. "Fahrzeug AT" "a" und im Kapitel 7.4 findest Du die Hinweise im Bezug Vorschriften für die Beförderung in Tanks.

Die gleiche Einteilung findest Du unter Unterabschnitt 8.2.1.3 im Zusammenhang mit der ADR-Schulungsbescheinigung für "Aufbaukurs Tank.

Hat aber auch was mit der Abgrenzung zu den Verpackungen zu tun, welche z.b. bei Großflaschen bis 3000 l gehen und natürlich mit den Prüfvorschriften nach Teil 6 ADR!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: MEGC [Re: Heinz_H] #29403 16.08.2020 12:53
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Heinz_H Offline OP
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Hallo Gerald ,
Danke für die Antwort.
Verstanden habe ich es trotzdem nicht ich habe mir das nochmal durchgelesen , aber sry nicht verstanden warum ein Fz ab 1000Ltr und das andere erst ab 3000 Ltr eine ARD Zulassung braucht

Re: MEGC [Re: Heinz_H] #29404 16.08.2020 15:23
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Hallo,
für Ihre Frage ist wohl das zuständige Ministerium die beste Adresse - die können sicher gut erklären, warum die Mengengrenzen so gewählt wurden.
Ich habe so eine Vermutung, daß die baulichen Anforderungen an die Umschließungen eine Rolle spielten. Eventuell geben die amtlichen Begründungen zu den Einführungen der Bauvorschriften auch etwas her.
Außerdem gibt es noch zwei Veröffentlichungen, die sich mit der Geschichte der GG-Vorschriften befassen; evtl. steht da auch was drin: Gefahrgut historisch und Gömmel - GG-Transporte
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: MEGC [Re: Heinz_H] #29405 16.08.2020 20:04
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
Antwort auf
verstanden habe ich es trotzdem nicht ich habe mir das nochmal durchgelesen


Wie ich in meinem Beitrag schon geschrieben habe, ist das im Zusammenhang zwischen

1) dem Unterabschnitt 9.1.1.2 und
2) dem Unterabschnitt 8.2.1.3 und
3) den Festlegung im Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks und
4) den Festlegungen im Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks

im ADR zu sehen.

Dazu kommt noch der geschichtliche Aspekt:

Wir hatten schon mal im Forum eine Frage im Bezug zum Berechnungsdruck, wie kommen die Zahlen zustande. hier findest Du die Antwort.

Die Petroleumverordnung von 1882 legte z.b. den Flammpunkt bei wenige von 21°C für Rohpetroleum fest.

In der Mineralöl-Verkehrs-Verordnung aus dem Jahr 1929 stand z.b.
- in §3 Abs. 2
„Die Berechnung der Flüssigkeitsmengen geschieht für alle Gefäße, auch für die nur teilweise gefüllten, nach ihren vollen Fassungsvermögen in Litern.“
- in §7
(1) Mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörden dürfen folgende Höchstmengen gelagert werden:
1. auf Lagerhöfen ohne Schutzstreifen oder in Lagerstätten zu ebener Erde, über und unter denen keine zum Aufenthalt oder zum Verkehr von Menschen bestimmten Räume sich befinden:
a) in beliebigen bruchsicheren Gefäßen: 3000 Liter oder
b) in eisernen Fässern oder Blechgefäßen: 10 000 Liter und
c) in freistehenden, oberirdischen Tanks: 50 000 Liter, …

Am Ende der Verordnung stehen dann auf ca. 15 Seite
Grundsätze für die technische Durchführung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Mineralölen und Mineralölmischungen. (Auszug)
- Zu §9 Abs. (3)
A. Bedingungen für Sraßentankwagen im allgemeinen.
B. Bedingungen für Tankwagen mit Verbrennungsmaschinen u.s.w.


Der Begriff „Tankwagen“ tauchte so um 1925 in den Vorschriften auf.

Vom Ackerwagen zur „Blechbüchse“, ein langer Weg zum heutigen Sicherheitstandard von Mineralöltankfahrzeugen von Klaus Ridder im GEFAHRGUT PROFI 2/2012

Weitere Informationen findest Du in "Gefahrgut Historisch" ein sehr interessantes Werk von Herrn Ridder.

In diesem Werk geht er auf die Unterschiedliche Entwicklung der Vorschriften im Bezug Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeugen und Tankcontainer u.ä. der verschiedenen Verkehrsträger ein. Die manchmal vielleicht nicht so optimal verlaufen ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: MEGC [Re: M.A.T.] #29413 17.08.2020 19:42
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Heinz_H Offline OP
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Vielen Dank


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