Hallo Heinz,
verstanden habe ich es trotzdem nicht ich habe mir das nochmal durchgelesen
Wie ich in meinem Beitrag schon geschrieben habe, ist das im Zusammenhang zwischen
1) dem Unterabschnitt 9.1.1.2 und
2) dem Unterabschnitt 8.2.1.3 und
3) den Festlegung im Teil 4
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks und
4) den Festlegungen im Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanksim ADR zu sehen.
Dazu kommt noch der geschichtliche Aspekt:
Wir hatten schon mal im Forum eine Frage im Bezug zum Berechnungsdruck, wie kommen die Zahlen zustande.
hier findest Du die Antwort.
Die
Petroleumverordnung von 1882 legte z.b. den Flammpunkt bei wenige von 21°C für Rohpetroleum fest.
In der
Mineralöl-Verkehrs-Verordnung aus dem Jahr 1929 stand z.b.
- in §3 Abs. 2
„Die Berechnung der Flüssigkeitsmengen geschieht für alle Gefäße, auch für die nur teilweise gefüllten, nach ihren vollen Fassungsvermögen in Litern.“- in §7
(1) Mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörden dürfen folgende Höchstmengen gelagert werden:
1. auf Lagerhöfen ohne Schutzstreifen oder in Lagerstätten zu ebener Erde, über und unter denen keine zum Aufenthalt oder zum Verkehr von Menschen bestimmten Räume sich befinden:
a) in beliebigen bruchsicheren Gefäßen: 3000 Liter oder
b) in eisernen Fässern oder Blechgefäßen: 10 000 Liter und
c) in freistehenden, oberirdischen Tanks: 50 000 Liter, …
Am Ende der Verordnung stehen dann auf ca. 15 Seite
Grundsätze für die technische Durchführung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit Mineralölen und Mineralölmischungen. (Auszug)
- Zu §9 Abs. (3)
A. Bedingungen für Sraßentankwagen im allgemeinen.
B. Bedingungen für Tankwagen mit Verbrennungsmaschinen u.s.w.Der Begriff „Tankwagen“ tauchte so um 1925 in den Vorschriften auf.
Vom Ackerwagen zur „Blechbüchse“, ein langer Weg zum heutigen Sicherheitstandard von Mineralöltankfahrzeugen von Klaus Ridder im GEFAHRGUT PROFI 2/2012
Weitere Informationen findest Du in
"Gefahrgut Historisch" ein sehr interessantes Werk von Herrn Ridder.
In diesem Werk geht er auf die Unterschiedliche Entwicklung der Vorschriften im Bezug Eisenbahnkesselwagen und Tankfahrzeugen und Tankcontainer u.ä. der verschiedenen Verkehrsträger ein. Die manchmal vielleicht nicht so optimal verlaufen ist.