Hallo Nico, MAT,
sorry, da war ich auf dem "Holzweg", hatte die GGAV (Ausnahme 18) für den int. Transport (DE-AT) im Kopf, für einen Transport innerhalb AT gilt diese, wie MAT richtigerweise schreibt, nicht.
Gruß
Ralf
Wie gelangt er denn zu der Auffassung, dass man die GGAV bei Beförderung von Deutschland nach Österreich im grenzüberschreitenden Verkehr nutzen könnte?