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Gefahrstoff/Gefahrgut #2944 21.06.2005 22:05
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Micha Offline OP
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Hallo Zusammen,

Gefahrstoff sind Stoffe und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden.
(im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen = Gefahrgut).
Das ChemG nennt insgesamt 15 Eigenschaften von G.: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend und umweltgefährlich.

Gefahrgut sind als Gefahrstoffe und Gegenstände anzusehen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können.

Nun stellt sich für mich die Frage.
Ab wann wird Gefahrstoff zu Gefahrgut?
Doch nicht automatisch wenn ein Gefahrstoff befördert wird, oder?
Ab welcher Menge oder Eigenschaft ist ein Gefahrstoff als Gefahrgut einzustufen? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß
Micha

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2945 22.06.2005 09:35
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Micha,

das mit dem Gefahrstoff und -gut sind zwei paar Schuhe, ein kleines Beispiel; Motoröl, ist wenn mich nicht alles täuscht ein Gefahrstoff.
Nur wird Motoröl nie ein Gefahrgut werden, da es nicht nach Gefahrgutrecht einzustufen ist. Ich hab die Daten jetzt nicht im Kopf, weil ich hier ohne mein IATA DGR sitze aber Öl ist auf alle Fälle ein flüssiger Stoff, und sollte demzufolge nach 3.3.schlag mich tot als flüssiger Stoff eingestuft werden, aber da er einen Flammpunkt über (?61,5°C?) hat ist es nach Gefahrgutrecht kein Gefahrgut, also so was wie Wasser.

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen die gem. ChemG (GefstoffV, oder so) eingestuft sind.

Gefahrgut sind Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände die gem. IATA DGR, ADR, IMDG usw usv. eingestuft werden können.

Ich hoffe der Text wird nicht gleich in der Luft zerrissen, da ich wie gesagt ohne Büchlein hier sitze und nur einen Kaffee (kein Gefahrgut oder -stoff) neben mir stehen hab.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2946 22.06.2005 09:48
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Rupert Offline
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Hallo !
Aufpassen bei dieser Logik.
Leider musst du die beiden Begriffe und die beiden Rechtsnormen strikt trennen.

Ein Gefahrstoff erfüllt die Kriterien der Klassifizierung des EU-Chemikalienrecht und muss auch in diesen Anwendungsbereich fallen. (z.B. Verkauf, Lagerung..)

Ein Gefahrgut erfüllt die Kriterien der Klassifizierung des Gefahrgutrechts (ADR/RID/IMDG/IATA) und muss auch in diesen Anwendungsbereich fallen. (Transport)

Man bemerkt zwar das die beiden Rechtsnormen sich manchmal überschneiden, aber leider bleibt die Doppelgleisigkeit noch für einige Jahren erhalten.
Lieben Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Kay Schmauder] #2947 22.06.2005 10:34
A
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A
das gefahfstoffrecht betrachtet die gefahren, die während des umgangs und der lagerung auftreten.
im gefahrgutrecht geht es um die gefahren während des transportes.
ein gefahrstoff wird als gefahrgut bezeichnet, wenn er befördert wird.

§ 2 nr. 9. ggvse
im sinne dieser verordnung sind gefährliche güter gemäß abschnitt 1.2.1 die stoffe und gegenstände,
deren beförderung nach teil 2 und kapitel 3.2 tabelle a und kapitel 3.3 verboten
oder
nach den vorgesehenen bedinigungen des adr oder rid gestattet ist
sowie für innerstaatliche beförderungen die in der anlage 2 nr. 1.1 und 1.2 genannten güter;

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut #2948 22.06.2005 18:48
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Gandalf Offline
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Hallo Nitz B,

Antwort auf
ein gefahrstoff wird als gefahrgut bezeichnet, wenn er befördert wird


Vorsicht denn das stimmt nicht uneingeschränkt. Beim Gefahrgut geht es um kurzfristige Einwirkungen (Explosion, Gift etc.), beim Gefahrstoff aber auch um langfristige Einwirkungen (Krebserzeugend etc.).
Die Beförderung eines krebserzeugenden Stoffes unterliegt nicht automatisch dem Gefahrgutrecht. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2949 23.06.2005 07:31
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Micha,

hier muß ich Rupert leider Recht geben, die Doppelgleisigkeit bleibt noch eine Weile, man nähert sich aber an, denn in Klasse 9 wird z. B. jetzt auf die Nennung der R-Sätze im Gefahrstoffrecht zurückgegriffen.

Es wird nichts weiter übrig bleiben, als den Gefahrstoff auch nochmals nach der Klassifizierung des ADR einzustufen, um zu sehen, ob es auch ein Gefahrgut ist.

Gruß aus Brandenburg, von einer, die immer versucht den Unterschied Gefahrgut/Gefahrstoff in den Schulungen zu erklären.

Gitta Krämer

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2950 23.06.2005 12:27
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DFK Offline
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Es besteht Hoffnung, dass der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff leichter verständlich wird!
Die Einstufungskriterien wurden nämlich harmonisiert. Der Text des sogenannten "Global Harmonised System" kann bei der UNO heruntergeladen werden:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_rev00/00files_e.html
Das hilft vielleicht.
Viel Glück

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut und GHS [Re: DFK] #2951 23.06.2005 15:37
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Kontenak Offline
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Hallo Micha,

also gerne maile ich dir mal eine Gegenüberstellung, z.B. bei der Klasse 2, 6.1 oder 8, aus meinen schulungsfolien zu diesem Thema zu. Melde dich einfach.

Zum Thema GHS wäre es fast klüger einen eigenen Thread aufzumachen, soviel aber mal in kürze:

Ja, das GHS wollte harmonisieren, und zwar bei der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Nun sieht die Situation aber wie folgt aus:

1. Die Kennezichnung bleibt unterschiedlich. Es gibt zwar für Gefahrgüter und -stoffe die Raute, jedoch unterscheiden sich diese im Aussehen.

2. Bei der Einstufung wird es nach wie vor unterschiede geben, z.B.:
- bei der Betrachtung der Giftigkeit, also akute Tox, CMR und jetzt neu TOST (zielgerichtete Organtoxizität), usw.. Die Bereiche beim LD50 reichen nun bis 5000mg/kg, wobei der letzte Bereich nicht beim Gefahrgut im GHS übernommen wird.
-ähnlich sieht es aber in anderen Klassen aus.

3. Die einzelnen Länder konnen verscheidene Module des GHS einführen....

usw.

Also ich tue mich sehr schwer mit dem Begriff "Globally Harmonized System".

Aber es kann ja noch werden und wir stehen ja am Anfang... :-)

Liebe Grüße,

Bernd.

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2952 25.06.2005 15:01
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Micha Offline OP
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Beiträge: 13
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die konstruktiven Beiträge zum Thema Gefahrstoff/Gefahrgut.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sind Stoffe nach ihrer Eigenschaft entweder als Gefahrstoff (ChemG) oder als Gefahrgut (ADR/RID/IATA/IMDG) eingeordnet.
Weiter greift das Gefahrstoffrecht im Bereich der Lagerung und das Gefahrgutrecht bei der Beförderung auf dem jeweiligen Verkehrsträger.

Die Auflistung der zur Beförderung zugelassenen Güter für den Bereich GGVSE finde ich in der Tabelle A "Verzeichnis der gefährlichen Güter" in UN-numerischer Reihenfolge.
Wie schon Kay Schmauder erwähnt hat, sind manche Stoffe wie z.B. Motorenöl aufgrund des hohen Flammpunkt nicht als Gefahrgut sondern als Gefahrstoff eingestuft. Was heißt, das bei der Beförderung nicht die Gesetze bzw. Vorschriften des ADR anzuwenden sind.
Dementsprechend sind auch alle Gefahrstoffe irgendwo hinterlegt. Wenn jemand einen guten Link zu Gefahrstoffen hat, würde mich das freuen.

Habe auch einen interessanten Link unter :
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/sw/info.htm

Weiß jetzt auch was unter R-Sätze und S-Sätze gemeint ist!

Danke für die Hilfe.

Gruß
Micha

Re: Gefahrstoff/Gefahrgut [Re: Micha] #2953 27.06.2005 10:31
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Rupert Offline
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Kleine Anmerkung:

Stoffe können sowohl Gefahrgut als auch Gefahrstoff sein.



Es gibt momentan nur eine verbindliche Stoffauflistung in der EU, die sogenannte Hauptstoffliste in der Richtlinie 67/548/EWG, i.d.g.F. 29. Anpassungsrichtlinie 2004/73/EG.

Zusammen mit der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bist du dann in der Lage einen Stoff Chemikalienrechtlich einzustufen.



Dann gibt es noch die große Grauzone der restlichen ca. 150.000 Chemikalien die so im Umlauf sind für die eigentlich der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer die Kennzeichnung vor gibt.



Auch hier meine Anregung an den Admin ein eigenes Unterforum zuerstellen



Gruß

Rupert



Nachtrag:

42! - Man kann sich der Thematik auch anders nähern wenn man die richtige Frage stellt.



Was kann beim Umgang mit diesen Stoff passieren ? -> Gefahrstoffrecht

Was kann bei einem Unfall (auf der Strasse, Schiene, Schiff, Flugzeug) mit diesen Stoff passieren? -> Gefahrgutrecht


Zuletzt bearbeitet von Rupert; 28.06.2005 12:26.

Have a nice day!

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