Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Achdorfer]
#29495
28.08.2020 12:48
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Michael
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Sorry Achdorfer,
aber dies ist eine Argumentation die ich nicht einmal im Ansatz nachvollziehen kann. In Bezug auf die Fahrzeugkennzeichnung habe ich diesbezüglich auch noch keine Kontrollbehörde erlebt die dies konnte (wenn Fahrer z.B. wegen des Lackes an der Zugmaschine das Label gedreht hatten).
Zuletzt bearbeitet von Michael; 28.08.2020 12:53.
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Michael]
#29498
28.08.2020 17:04
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Skypainter
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Hallo Michael,
wie viele Knöllchen möchtest du denn genau wegen diesem Punkt haben?
Das Kennzeichen hat auf der Spitze zu stehen. Wenn nicht bitte Geldbeutel zücken....
Es kommt immer auf den Kontrollierenden an
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Skypainter]
#29499
28.08.2020 17:08
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Michael
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Hallo Michael,
wie viele Knöllchen möchtest du denn genau wegen diesem Punkt haben?
Das Kennzeichen hat auf der Spitze zu stehen. Wenn nicht bitte Geldbeutel zücken....
Es kommt immer auf den Kontrollierenden an
Gruß Skypainter
Hallo Skypainter, ich habe geschrieben, dass ich eine Diskussion ob man die Raute anders kleben dürfe nicht nachvollziehen könne. Und genau das was Du geschrieben hast sollte meine Bemerkung stützen...
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Michael]
#29501
29.08.2020 13:00
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Skypainter
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Hallo Michael,
sorry, gelesen und falsch verstanden....
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Michael]
#29527
02.09.2020 13:35
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Achdorfer
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Hallo zusammen, ok ihr habt mich ja überzeugt, man kanns ja mal versuchen und schon holt mich die Realität ein Wir haben ein Fass aus Stahl mit abnehmbarem Deckel verschickt das Fass hat die Abmessungen ca.20 cm im Durchmesser und 6 cm hoch Der Gefahrzettel der Klasse 9 ist an der Seite angebracht und so verkleinert, dass er genau auf die Seite passt Nun der Vorwurf der Ordnungsbehörde das hier Kapitel 5.2.2.2.1.1.3 nicht greift da wir den Zettel auch auf den Deckel hätten kleben können. Zum einen würden wir in UN Gebindezulassung überkleben, aber wäre da genügend Platz wäre ein Abnehmbarer Deckel für die Bezettelung zugelassen ?
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Achdorfer]
#29528
02.09.2020 13:52
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Michael
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Ja,
ich halte Bezettelungen oder Kennzeichnungen oben oder unten am Packstück auch für kritisch, vor allem wenn mehrere auf einer Palette gestapelt werden.
Das ADR schließt das aber meines Wissens nicht aus, da es immer nur von den Seiten spricht, und die Ober- oder Unterseite nicht ausklammert.
Zuletzt bearbeitet von Michael; 02.09.2020 14:02.
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Re: Kennzeichnung Versandstücke in begrenzten Mengen
[Re: Achdorfer]
#29529
02.09.2020 13:58
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Gerald
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Hallo Achdorfer, Nun der Vorwurf der Ordnungsbehörde das hier Kapitel 5.2.2.2.1.1.3 nicht greift da wir den Zettel auch auf den Deckel hätten kleben können. Da würde ich mal bei der Behörde nachfragen, wie sie sich das vorstellt. Denn in dem Absatz 5.2.2.2.1.1.3 steht: "...dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. ..". Denn, wenn ich die Gefahrzettelmuster auf dem Deckel anbringe, und ich habe mehre Fässer übereinander, dann sehe ich die Kennzeichnung nicht. Und dann muss ja auch noch die UN-Nummer in der entsprechenden Größe drauf. Also ich denke mal, da ist die Behörde auf den falschen Weg, denn den Absatz 5.2.2.2.1.1.3 gibt es nicht umsonst. Und man soll nicht was in den Text interpretieren, was da nicht steht!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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