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Zusammenladeverbot #2954 22.06.2005 10:50
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wenn ich zwei güter der klasse 1 habe, bei denen ein zusammenladeverbot besteht und ich diese dadurch trenne, dass ich sie in zwei 20fuß-container verlade ist das bis dahin o.k.
jetzt will ich diese beiden container aber auf ein 40fuß-auflieger, also ein fahrzeug, laden.
nachdem ich den unterabschnitt 7.5.2.3 anlage a adr gelesen habe, bin ich mir nicht mehr sicher <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> ob diese variante tatsächlich zulässig ist.vermutlich muss ich eine beförderungseinheit mit zwei fahrzeugen einsetzen.

hat da vieleicht jemand eine schöne lösung

gruß
björn n.

Re: Zusammenladeverbot #2955 22.06.2005 14:43
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
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Beiträge: 325
Hallo Björn,
7.5.2.3 ist mal wieder ein Unterabschnitt, der für Otto- Nichtjurist nicht einfach zu lesen ist!
Ich will´s mal versuchen:
"...Ungeachtet dessen gelten die Zusammenladeverbote ... des Unterabschnitts 7.5.2.2 betreffend die Zusammenladung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff verschiedener Verträglichkeitsgruppen (trifft wohl in diesem Fall zu) für die in einem Container enthaltenen gefährlichen Güter und die anderen (zweite Munitionsart), in dasselbe Fahrzeug (40 Fuß- Auflieger) verladenen gefährlichen Güter, unabhängig davon, ob die letztgenannten (zweite Munitionsart) in einem oder in mehreren anderen Containern enthalten sind."

Also, aus meiner Sicht ist die Beförderung der zwei Mun-Sorten auch in zwei getrennten Containern auf einem Fahrzeug (Anhänger = Fahrzeug!) nicht zulässig!
Mögliche Abhilfe:
Beförderungseinheit, bestehend aus zwei Fahrzeugen (LKW + Anhänger)

Gruß aus München
Günther Homann


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