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Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? #16727 23.04.2013 09:02
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DTM Offline OP
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Guten Morgen,

wenn unser Kunde Gefahrgüter bereits fertig verpackten Versandeinheiten/Versandstücken weiter verteilt, muss er sich dann auch die Prüfbescheinigungen der bauartgeprüften Verpackungen usw. zukommen lassen, oder kann er davon ausgehen, dass alles ordnungsgemäß verpackt ist? (Nur Stückgut, keine IBC o.ä.)

Gem. Unterabschnitt 6.1.1.5 müssen Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie...liefern.

Unser Kunde verteilt ja die fertig verpackte Ware. Ist er somit auch nachfolgender Verteiler von Verpackungen? Eigentlich nicht, oder?
Demnach müsste es doch ausreichen, wenn er prüft, ob die Verpackungen bauartgeprüft (und noch verwendbar) sind, oder nicht. Wie seht Ihr das?

Für Eure Meinung wäre ich wie immer dankbar :-)


Simone
Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: DTM] #16728 23.04.2013 18:52
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Gerald Offline
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Hallo DTM,

Antwort auf
Gem. Unterabschnitt 6.1.1.5 müssen Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie...liefern


Unter 6.1.1.5 steht: " Hersteller und nachfolgende Verteiler von Verpackungen müssen Informationen über die zu befolgenden Verfahren sowie eine Beschreibung der Arten und Abmessungen der Verschlüsse (einschließlich der erforderlichen Dichtungen) und aller anderen Bestandteile liefern, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die versandfertigen Versandstücke in der Lage sind, die anwendbaren Leistungsprüfungen dieses Kapitels zu erfüllen."

Denn wenn auf der Verpackung der Verpackungscode nach 6.1.3.1 a) bis g) steht, dann ist davon auszugehen, dass die Verpackungen die entsprechenden Prüfung bestanden haben. Im Zweifel kann man bei der BAM bzw. beim Hersteller nachfragen.

Aber ich denke es geht mehr um den Nachweis, von den "Verschlüsse und Dichtungen" bzw. "und aller anderen Bestandteile " .

Denn hier sollten schon die bei der Prüfung verwendeten, auch zur Anwendung kommen und nicht Falsche, welche man vielleicht gefunden hat, weil die Originalen verschwunden sind. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.04.2013 18:54.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: Gerald] #29550 10.09.2020 21:56
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Beck Offline
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Sorry wenn der Beitrag schon älter ist aber mich interessiert das Thema auch. Jeder Vertreiber von chemischen Stoffen und gemischen welche Bauart geprüfte Verpackungen verwenden vertreiben diese doch.

Der Hersteller kann letztlich ja nicht wissen was der Kunde einfüllt. Im Allgemeinen sagen die Verpackungsanweisungen nichts über die Verträglichkeit aus, weswegen der Verwender keine Verpackungen auswählen darf, ohne zu überprüfen, ob der Stoff mit dem gewählten Verpackungswerkstoff verträglich ist. Aus meiner Sicht muss er dies doch dann prüfen und auch dokumentieren oder sehe ich das falsch? Nur die Herstellerangabe reicht nicht aus.

Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: Beck] #29551 11.09.2020 07:47
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DJSMP Offline
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Die zentrale Frage ist doch, ob der Vertreiber hier die diesbezüglichen Pflichten des Verpackers übernimmt (übernehmen muss) oder ob es sich beispielsweise um fertige Ware handelt, die nur noch verladen wird. Hierzu müsste man im Detail die Abmachungen der Parteien kennen.

Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: Beck] #29553 11.09.2020 08:51
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aw_ Offline
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Moin,
Ursprünglich geschrieben von: Beck
Jeder Vertreiber von chemischen Stoffen und gemischen welche Bauart geprüfte Verpackungen verwenden vertreiben diese doch.

6.1.1.5 regelt den Vertrieb von Verpackungen, nicht das verpackte Gefahrgut. So muss der Vertreiber von Verpackungen notwendige Informationen demjenigen zur Verfügung stellen, der diese Verpackungen benutzen will.

Antwort auf

Der Hersteller kann letztlich ja nicht wissen was der Kunde einfüllt. Im Allgemeinen sagen die Verpackungsanweisungen nichts über die Verträglichkeit aus, weswegen der Verwender keine Verpackungen auswählen darf, ohne zu überprüfen, ob der Stoff mit dem gewählten Verpackungswerkstoff verträglich ist. Aus meiner Sicht muss er dies doch dann prüfen und auch dokumentieren oder sehe ich das falsch? Nur die Herstellerangabe reicht nicht aus.

Die Ergebnisse der Kunststoffeignung gem. 6.1.5.2.5 bzw. PE-Eignung gem. 6.1.5.2.6 sind als Teil der Prüfung bestätigt. Problematisch wird es natürlich, wenn man einen nicht geprüften Stoff einfüllen möchte, dann bleibt nur noch der eigene Test - oder man findet einen anderen Anbieter. Selbstverständlich kann es nie Schaden das Ganze zu dokumentieren – Das hast Du genau richtig erkannt.
gruss..aw

Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: aw_] #29564 14.09.2020 09:00
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DJSMP Offline
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Hallo zusammen,

ich bin da bei einem Verpacker vollkommen bei euch. Alles richtig.

Aber muss denn ein späterer Vertreiber die Verpackerpflichten (z.B. hinsichtlich des Einfüllens in eine Kunststoffverpackung, Vertäglichkeit,... ) umsetzen, wenn er die fertigen Versandstücke vom Hersteller (also ursprünglichen Verpacker) bekommt und nur durchroutet?

Re: Prüfbescheinigungen der Verpackung einholen? [Re: DJSMP] #29566 14.09.2020 10:18
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aw_ Offline
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Moin DJSMP,
das geht ja schon richtig ins Eingemachte. Um 100% auf der sicheren Seite zu sein, müsste der Vertreiber (in Deinem Bsp.) die Angaben der Verträglichkeit der Prüfberichte mit dem eingefüllten Stoff(en) abgleichen. Tut er das nicht, und es läuft etwas aus (was wohl unwahrscheinlich ist - besonders wenn das schon länger unterwegs ist), dann ist das entweder das Problem des Absenders (ADR 1.4.2.1.1 c) bzw. GGVSEB §18, (1), 5) oder er kann eben auf die Angaben vertrauen (ADR 1.4.2.1.2) sofern er die Dienste Dritter in Anspruch genommen hat - Das entscheidet wohl am Ende ein Richter.
Hier sind wir wieder bei dem Dilemma des Absenders der eigentlich 'nur' befördern will, das können die alles gar nicht leisten!
gruss..aw


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