Bei dem Beobachten meiner Mitarbeiter stellte ich fest das es leicht vorkommt das Gefahrenzettel mit z.b. UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen auf Versandstücke geklebt werden auf die diese UN nicht ansatzweise zutrifft, weil z.b. kein Akku vorhanden ist oder ähnliches.
Stellt dies rein Rechtlich ein Problem da ?
Im ADR hab ich dazu leider nichts gefunden.
MfG
Gonzo
Hallo Gonzo,
zunächst muss ich von meiner Seite loswerden, dass ich glaube, dass das beschriebene Problem sich wohl als eins der kleinsten in Eurem Unternehmen entpuppen wird, wenn das tatsächlich so abläuft...
Gegenfragen meinerseits:
1. Was steht denn in einem solchen Fall auf dem Beförderungspapier?
2. Wie ist es mit dem Beförderer? Nimmt er die Ware einfach so mit? Oder wird dem Beförderer tatsächlich eine Gefahrgutsendung angemeldet? Stimmen die Klassen und UN-Nummern auf dem Papier / Anmeldung mit der Realität überein?
3. Wird denn in solchen Fällen überhaupt Gefahrgut versandt? Oder harmlose Ware?
4. Haben die Mitarbeiter es mit einem Kaffee bzw. Red Bull versucht?
