Warum sollte es sich hier nicht um Gefahrgut handeln wenn Sprengstoff enthalten ist?
Es gibt durchaus Gegenstände mit Sprengstoff, welche von der Beförderung befreit sind weil die Detonationswirkung sehr gering ist etc. gem. ADR 2.2.1.1.8.
Parallel müsste es auch eine entsprechende Lagergruppenzuordnung geben, die es wiederum beim Lagern zu beachten gilt, sollte es dort keine Befreiung geben.
Das ist dann auch in der jeweiligen Bescheinigung von der BAM in DE bestätigt.
gruss..aw