Hallo Schwarzwaldfuchs,
Dein Fahrzeug mit der fest verbauten Lithium-Ionen-Batterie unterliegt im Seeverkehr der UN 3171.
Dieser UN-Nr. sind die vier Sondervorschriften (SV) aus Kapitel 3.3 IMDG 388, 961,962 und 971 zugeordnet.
Die SV 388 ordnet die Fahrzeuge, abhängig von ihrer Antriebsvariante, einer UN-Nr. zu. Im fünften Absatz erfolgt die Zuordnung eines Lithium-Ionen-Fahrzeugs zur UN 3171. Im letzten Absatz der SV erfolgt die Aussage, dass "sicher eingebaute" gefährliche Güter, hier u.a. die Antriebsbatterie, den übrigen Vorschriften des Codes nicht unterliegen. Sprich keine Kennzeichnung und keine IMO
Die SV 961 verlangt nun die Übereinstimmung der Lithiumbatterie mit den Vorschriften aus Abschnitt 2.9.4 IMDG. Wenn das gegeben ist sind ebenfalls keine weiteren Vorschriften des IMDG-Codes anzuwenden.